Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurden gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1986 festgesetzt. Die belangte Behörde ging von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin seien je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in D. gewesen. Dort habe der Beschwerdeführer bis 30. April 1986 eine Tabaktrafik betrieben. Mit Wirkung vom 1. Mai 1986 habe er das Unternehmen seiner Ehegattin "gegen Fortführung de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Die Rückbehaltung einzelner unwesentlicher Wirtschaftsgüter anläßlich der unentgeltichen Übertragung betrieblicher Einheiten hindert die Anwendung des § 6 Z 9 EStG 1972 nicht. Die Rückbehaltung dieser Wirtschaftsgüter stellt eine (gewinnvermehrende; vgl § 4 Abs 1 EStG 1972) En... mehr lesen...
Auf Grund einer beim Beschwerdeführer betreffend die Streitjahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt unter anderem das Verfahren betreffend Einkommensteuer 1986 bis 1988 wieder auf und erließ neue Sachbescheide, wobei es sich - soweit dies für den vorliegenden Streitfall noch von Bedeutung ist - der Ansicht der Prüferin anschloß. Danach sei einerseits hinsichtlich der AfA für Gebäude zwischen einem als Ziegelbau errichteten Bürogebäude und einer in Leichtbauw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §28;EStG 1972 §8 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Ob ein einheitliches Gebäude oder mehrere Gebäude vorliegen, ist nicht nach Gesichtspunkten der wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit, sondern nach bautechnischen Kriterien zu lösen (Hinweis E 19.2.1991, 91/14/0031). Zu den bautechnischen Kriterien gehört die Frage, ob Gebäude unmittelbar aufe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betrieb bis 1986 eine Stickereifabrikation. Mit 30. April 1986 wurde der Betrieb aufgegeben. Zum Sonderbetriebsvermögen einer Gesellschafterin gehörte das in deren Alleineigentum stehende Wohnhaus, in dem sich auch die Ausrüsterei und das Büro befanden, sowie ein angrenzendes Haus, das das Stickereilokal beherbergte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 24 Abs 6 erster Satz EStG 1972 erstreckt sich auf Gebäude, die bis zur Aufgabe des Betriebes vom Steuerpflichtigen in einer Weise genützt werden, daß sie als Wohnsitz der Mittelpunkt der Lebensinteressen sind. Damit stellt das EStG 1972 auf den Begriff des Gebäu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 18. Dezember 1986 die Gewährung von Familienbeihilfe für ihre fünf Kinder im Alter zwischen (damals) 10 und 18 Jahren. Im Antragsformblatt gab die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "Wohnanschrift" an "(ständig) Madrid"; die mit "Anschriften der anderen Wohnsitze" bezeichnete Rubrik enthält die Eintragung "(2. Wohnsitz) B"; als Vorwohnung gab die Beschwerdeführerin "siehe Wohnanschrift" (offenbar gemeint: Madrid) und als Datum der Einreise nach Ös... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26;EStG 1972 §1;EStG 1972 §106a Abs1;EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §35 Abs4;EStG 1988 §1;EStG 1988 §107 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs8;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 289;
Rechtssatz: Die Absicht, den Mittelpunkt der Lebensinteressen f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26;EStG 1972 §1;EStG 1972 §106a Abs1;EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §35 Abs4;EStG 1988 §1;EStG 1988 §107 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs8;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 289;
Rechtssatz: Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §26;EStG 1972 §1;EStG 1972 §106a Abs1;EStG 1972 §24 Abs6;EStG 1972 §35 Abs4;EStG 1988 §1;EStG 1988 §107 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs8;ZollG 1988 §93 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 289;
Rechtssatz: Unter persönlichen Beziehungen iSd § 2 Abs 8 FamLAG... mehr lesen...