Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Kommanditgesellschaft. Sie beteiligte sich im Jahr 1970 an einem anderen Unternehmer mit S 20 Millionen als echter stiller Gesellschafter. Es wurde eine Wertsicherung vereinbart, die im Falle der Rückzahlung der Einlage deren Ausmaß bestimmen sollte. Während der Dauer des Gesellschaftsverhältnisses war eine Umsatzbeteiligung der Beschwerdeführerin vorgesehen. Mit Wirkung ab 31. Juli 1985 wurde das Gesellschaftsverhältnis vom Inhaber des Handelsgeschäfte... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: "Endfällige" Wertsicherungsbeträge werden nicht bloß am Ende der Vertragsdauer fällig, sondern entstehen zu diesem Zeitpunkt überhaupt erst als Forderung. Ebenso wie Gewinnansprüche nicht bereits mit der Vereinbarung einer künftigen Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Bei einer stillen Gesellschaft sind auch endfällige Wertsicherungsbeträge ebenso wie Gewinnansprüche als KapitalERTRÄGE zu beurteilen. Sie sind stets getrennt von der Vermögenseinlage zu sehen und daher auch dann nicht geeignet, den We... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Daß jener bilanzierende Vertragsteil, der sich zu Wertsicherungszahlungen verpflichtet hat, dieser Verpflichtung bereits während der Laufzeit der Kapitalnutzung durch entsprechende Passivierungen Rechnung tragen muß, ergibt sich aus de... mehr lesen...
Laut seinem Antrag vom 28. Dezember 1988, vom Leasinggeber angenommen am 2. Jänner 1989, hatte der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Einnahmen/Ausgabenrechnung ermittelt, für die Dauer von 24 Monaten ein Kraftfahrzeug gegen ein monatliches Entgelt geleast, das infolge einer Vorauszahlung von S 70.000,-- entsprechend reduziert worden war. Die Vorauszahlung hatte der Beschwerdeführer am 30. Dezember 1988 entrichtet. Das reduzierte monatliche Leasingentgelt wurde entsprechend dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1988 §19 Abs3;EStG 1988 §4 Abs6;EStGNov 1988/405 Art1 Z4;StGG Art2;
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einseitigkeit der Durchbrechung des Zufluß/Abflußprinzips durch § 4 Abs 6 bzw § 19 Abs 3 EStG 1988 sowie durch Art 1 Z 4 EStGNov 1988/405... mehr lesen...
Im November 1981 beteiligte sich der Beschwerdeführer mit einer Einlage von S 8,400.000,-- als (echter) stiller Gesellschafter am Betrieb der A-GmbH, welche den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag am Ultimo des Februar ermittelt. Im Vertrag über die stille Gesellschaft wurde festgelegt, daß die Einlage nach dem Verbraucherpreisindex 1976 endfällig wertgesichert sei. Der Gewinn- bzw. Verlustanteil des stillen Gesellschafters errechne sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Besteuerungsgegenstand iSd § 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972 ist die entgeltliche Überlassung von Kapital im Rahmen einer stillen Gesellschaft. Die dem Einkunftstatbestand zugrundeliegende Leistung erbringt zunächst derjenige, der Kapital an den Inhaber des Handelsgewerbes überläßt. Wird aber in der Folge die stille Beteili... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Soweit die Wertsicherung auf einen Zeitraum entfällt, während dessen der stille Gesellschafter Kapital überlassen hat, zählt sie zu seinen Einkünften aus Kapitalvermögen. Das gilt auch dann, wenn die Wertsicherungsgbeträge aufgrund der Abtretung der stillen Beteiligung dem Rechtsnachfolger zukommen, wobei auch beim... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der den Einkunftstatbestand erfüllt. § 19 EStG 1972 kommt die Bedeutung zu, erzielte Einnahmen und aufgewendete Werbungskosten einer bestimmten Steuerperiode zuzuordnen und damit die Errechnung der Bemessungsgrundlage zu ermöglichen (Hinweis: Trzaskalik, Kirchof/Söhn, § 11, Textza... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 22. November 1989 beantragte der beschwerdeführende Rechtsanwalt die Nachsicht des gesamten zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Abgabenrückstandes in Höhe von rund S 690.000,--. Er begründete dieses Ansuchen damit, daß die Klienten eines "heutigen Strafverteidigers" unabhängig davon, ob das Urteil mit Freispruch oder Verurteilung ende, weitgehend als "U-Boote" lebten und somit im vermehrten Maße Honorare nicht einbringlich seien. Der Beschwerdeführer dokumentierte in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0156 E 8. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war an der P. GmbH, deren Stammkapital S 500.000,-- betrug, mit einem Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 475.000,-- beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 26. September 1985 veräußerte sie den Geschäftsanteil um den Betrag von S 80,250.000,--, wovon der Beschwerdeführerin S 68,750.000,-- im Jahre 1985, der Restbetrag von S 11,500.000,-- aber im Jahre 1986 zuflossen. Während für die Einkünfte aus der Veräußerung dieser wesentlichen Beteiligung (§ 31 EStG 1972) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §24;EStG 1972 §31;
Rechtssatz: Anders als regelmäßig bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes iSd § 24 EStG 1972 ist für die Ermittlung der Einkünfte iSd § 31 EStG 1972 hinsichtlich ihrer zeitlichen Zuordnung § 19 EStG 1972 maßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130159.X03 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1985;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §31;EStG 1972 §37 Abs1 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs2 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs4 idF 1985/557;
Rechtssatz: Soweit die Bestimmungen des § 37 Abs 1, des § 37 Abs 2 und des § 37 Abs 4 EStG 1972 idF des AbgÄG 1985 auf das Streitjahr 1986 anzuwenden ... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit Oktober 1974 als Rechtsanwalt tätig und ermittelte in den Streitjahren die Einkünfte aus selbständiger Arbeit durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Ab dem Jahre 1977 erwarb der Beschwerdeführer in stetig wachsendem Umfang Weingärten, Wiesen und Wälder und schickte sich an, auf diesen Grundstücken zum einen Baulichkeiten zu errichten und zum anderen Nutztiere zu halten, Holz zu schlägern, die bestehenden Weinkulturen zu nutzen und Buschenschan... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs4;RAO 1868 §16 Abs2;ZPO §63; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0133
Rechtssatz: Das Fehlen von Honorareinnahmen iZm der Standespflicht der Rechtsanwälte zur unentgeltlichen Vertretung von Parteien in Verfahrenshilfesachen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren zu je einem Sechstel ideelle Miteigentümer an einem Mietobjekt in G. Im März 1987 veräußerten sämtliche Miteigentümer diese Liegenschaft. § 5 des Kaufvertrages vom 20. März 1987 enthielt unter anderem die Bestimmung, daß die von den Mietern eingehobenen Reparaturkostenbeiträge und die Mietzinsreserve auf die Käuferin übergehen sollten. Die mit Stichtag 17. März 1987 festgestellten Beträge in Höhe von S 298.232,59 seien durch Umschreibung bei der Hausverwaltu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 86/13/0072 1 Stammrechtssatz Geldleistungen, die ein Hausverwalter im Namen und für Rechnung des Hauseigentümers vereinnahmt oder verausgabt, sind steuerlich grundsätzlich (als durchlaufende Posten beim Hausverwalter) unmittelbar dem Hauseigentümer zuzurechnen. Das bedeutet, daß die zeitliche Zuord... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. August 1992, Zl. 91/13/0227 verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juni 1991 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hat. Es hatten nämlich Feststellungen zur damals (und heute) streitentscheidenden Frage des Wortlautes von Erklärungen zweier Klienten der Beschwerdeführerin betreffend einen von der Beschwerdeführerin als "Fremdgeld" behandelten ... mehr lesen...