Entscheidungen zu § 16 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-196 von 196

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/27 89/14/0288

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr provisorischer Beamter im steiermärkischen Landesdienst. Er beantragte für dieses Jahr die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte für erhöhte Werbungskosten. Diese erblickte er in der Erbringung der von seinem Dienstgeber erwarteten, jedoch nicht vergüteten 273,8 Überstunden im Wert von S 42.264,93. Bei den erwähnten Überstunden handle es sich um jene, um die die mit der Mehrleistungszulage vergüteten sechs Überstunden pro... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1990

RS Vwgh 1990/2/27 89/14/0288

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 352;
Rechtssatz: Die Aufzählung von Werbungskosten in den Z 1 - 9 des § 16 Abs 1 EStG 1972 muß nicht durchgehend dem Aufwendungsbegriff des Grundtatbestandes im ersten Satz des genannten Abs entsprechen ("Werbungskosten sind auch"). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/24 86/13/0162

Die Beschwerdeführerin bezog im Jahr 1981 als Geschäftsführerin einer Realitäten-GmbH, an der sie zu 100 Prozent beteiligt war, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und machte u.a. unter dem Titel "Rechts- und Beratungskosten" Aufwendungen in Höhe von insgesamt S 98.175,86 als Betriebsausgaben geltend. Mit der Begründung: "mangels Vorhaltsbeantwortung" versagte das Finanzamt diesen Beträgen die steuerliche Abzugsfähigkeit. Ein Vorhalt läßt sich allerdings den Verwaltungsakten nicht e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1990

RS Vwgh 1990/1/24 86/13/0162

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Aufwendungen im Zusammenhang mit vom Gesellschafter gemieteten und der GesmbH unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten sind Sacheinlagen, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Solche Aufwendungen sind auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da infolge der Unentgeltlichkeit der Nutzun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1990

RS Vwgh 1989/11/20 89/14/0138

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §16;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 175;
Rechtssatz: Kosten der Teilung eines gemeinsamen Besitzes sind nicht (laufende) Betriebsausgaben, sondern anteilige Anschaffungskosten des Betriebsvermögens der nunmehr im Alleineigentum einzelner Personen stehenden neuen Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/11/20 89/14/0138

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §28; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 175;
Rechtssatz: Der Begriff der Werbungskosten ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weit zu fassen und nähert sich bei dieser Einkunftsart dem der Betriebsausgaben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140138.X... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1989

RS Vwgh 1989/1/17 86/14/0025

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs3 Z7;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rsp (vgl. Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Tz 4 zu § 20, Stichwort "Ausbildungskosten-Fortbildungskosten" und die do... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1989

RS Vwgh 1989/1/17 86/14/0025

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Ein als Zweitstudium zu absolvierendes "studium irregulare" aus den Fachgebieten Politikwissenschaft und Völkerrecht ist für einen Absolventen der Handelswissenschaften (Studienrichtung Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), der als kaufmännischer Angestellter in le... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1989

RS Vwgh 1989/1/17 86/14/0025

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Zu den Werbungskosten zählen zwar die Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch die für die Berufsausbildung eines Arbeitnehmers. Während die berufliche Fortbildung der Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dient, dient die Berufsaus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1989

RS Vwgh 1989/1/17 86/14/0025

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §20; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 246;
Rechtssatz: Ein Universitätsstudium dient nun in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Gleiches gilt auch für ein Zweitstudium, es sei denn, dieses wäre mit dem abgeschlossenen Erststudium, auf Grund dessen ein Beruf ausgeübt wird, derart qualifizi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1989

RS Vwgh 1988/5/25 88/13/0030

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 §1 Abs1 Pkt8;EStG 1972 §16;EStG 1972 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0253 E 6. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Weist der Steuerpflichtige höhere als die pauschalierten Werbungskosten nach, dann sind diese anstelle der Pauschalbeträge zu berücksichtigen. European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1988

RS Vwgh 1987/6/16 86/14/0187

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Sofern verschiedene Kreditverhältnisse wirtschaftlich betrachtet keine Einheit bilden, kann eine Minderung der Erträgnisse iS des § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1972 nur durch Werbungskosten iS des § 16 EStG 1972 erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140187.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

RS Vwgh 1987/6/10 86/13/0167

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Herstellungsaufwand liegt vor, wenn bauliche Maßnahmen die Wesensart des Gebäudes ändern (Anbau, Umbau größeren Ausmaßes, Gebäudeaufstockung udgl). Erhaltungsaufwand bilden demgegenüber beispielsweise die regelmäßig erforderlichen Ausbesserungen an Gebäuden, auch wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1987

RS Vwgh 1987/6/10 86/13/0167

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein Gebäude wird nicht dadurch in seiner Wesensart verändert, daß es nicht mehr als Bauernhaus, sondern als Mietobjekt verwendet wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986130167.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1987

RS Vwgh 1987/6/10 86/13/0167

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nur die Aufwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung eines selbständig bewertungsfähigen Wirtschaftsgutes getätigt werden, sind zu aktivieren, nicht aber jene, durch die ein schon bestehendes Wirtschaftsgut (hier: ein Gebäude) erhalten bzw instandgehalten wird. European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1987

RS Vwgh 1987/6/10 86/13/0167

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Instandsetzung eines vor längerer Zeit unentgeltlich erworbenen Gebäudes zum Zwecke der Vermietung noch die in diesem Zusammenhang erfolgte Anmietung eines im Eigentum der Lieferfirma verbleibenden Gastanks stellen den "Erwerb einer Einkunftsquelle" dar. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1987

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