RS Vwgh 1987/6/10 86/13/0167

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16;
EStG 1972 §6;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Nur die Aufwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung eines selbständig bewertungsfähigen Wirtschaftsgutes getätigt werden, sind zu aktivieren, nicht aber jene, durch die ein schon bestehendes Wirtschaftsgut (hier: ein Gebäude) erhalten bzw instandgehalten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130167.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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