RS Vwgh 1990/1/24 86/13/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16;
EStG 1972 §28;
EStG 1972 §4;

Rechtssatz

Aufwendungen im Zusammenhang mit vom Gesellschafter gemieteten und der GesmbH unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten sind Sacheinlagen, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Solche Aufwendungen sind auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da infolge der Unentgeltlichkeit der Nutzungsüberlassung keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130162.X03

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten