Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 26. März 1996 auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) für die Jahre ab 1994 ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, das EStG sehe ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 1994 die Zuzugsbegünstigung in der Form, wie sie der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 17. Jänner 1996 erteilt worden sei, nicht mehr vor. Zufolge § 112a EStG sei ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103;EStG 1988 §112a;SteuerreformG 1993 Art1 Z54;SteuerreformG 1993 Art1 Z60;
Rechtssatz: § 103 EStG 1988 in der Fassung vor dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl Nr 1993/818, ist für Veranlagungszeiträume ab 1994 nicht mehr anzuwenden, weil die in § 112a EStG 1988 angeführten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. Der Tatbestand "hätte erte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte im Jahr 1993 bei der belangten Behörde die Gewährung einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988 bzw. § 10 VStG. Er beziehe lediglich Einkünfte aus Kapitalvermögen und solche aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen betrügen jährlich ca. S 9,400.000,-- und jene aus Vermietung und Verpachtung ca. S 280.000,--. Das in der Bundesrepublik Deutschland gelegene Grundvermögen habe einen Verkehrswert von ca. S 12,800.000,--, das Kapi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §103;EStG 1988 §103;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf die "europäische Integration" stellt keine ausreichende
Begründung: dafür dar, einen Antrag auf Gewährung einer Zuzugsbegünstigung abzuweisen (Hinweis E 29.9.1993, 93/13/0163; E 26.4.1994, 93/1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Nach übereinstimmendem Inhalt der Akten und der Beschwerde verlegte die Beschwerdeführerin am 15. Dezember 1992 ihren Wohnsitz von Deutschland nach Salzburg. Am 29. Oktober 1993 stellte sie einen Antrag auf Erteilung der Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG und nach § 10 Vermögensteuergesetz. Diesen Antrag wies der Bundesminister für Finanzen mit Bescheid vom 14. März 1994, Zl. R 2034/1/2-IV/4/93, ab. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde gab der Verwaltungsgerichtshof mit Erke... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1988 §103 idF 1993/818;EStG 1988 §103;EStG 1988 §112a;SteuerreformG 1993 Art1 Z54;SteuerreformG 1993 Art1 Z60;VermStG §10;
Rechtssatz: Gemäß §112a EStG 1988 ist § 103 EStG 1988 idF BGBl 448/1992 nur dann weiterhin anzuwenden, wenn eine Zuzugsbegünstigung bereits erteilt oder wenn die Erteilung einer Zuzugsbegünstigung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 12. Juli 1993 stellte der Beschwerdeführer an den Bundesminister für Finanzen den Antrag auf Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG "und daher auch die aus dem Ausland bezogenen Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen". Zur Begründung: wurde angeführt, der Beschwerdeführer sei österreichischer Staatsbürger, habe rund 30 Jahre im Ausland gelebt und mit 1. April 1992 seinen ordentlichen Wohnsitz nach Österreich verlegt. Neben einer ASVG-Pension bezieh... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103 Abs1;EStG 1988 §103 idF 1993/818;EStG 1988 §112a;EStG 1988 §2 Abs1;SteuerreformG 1993 Art1 Z65;
Rechtssatz: Ein Zuzugsbegünstigungsbescheid ist nach § 103 EStG 1988 alter Fassung für einen bestimmten Zeitraum zu erlassen. Im Hinblick auf § 2 Abs 1 EStG 1988 ist dieser Zeitraum iSd § 103 EStG 1988 jeweils auf ein entsprechendes Kalende... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103 Abs1;EStG 1988 §103 idF 1993/818;EStG 1988 §112a;SteuerreformG 1993 Art1 Z65;
Rechtssatz: Die Rückkehr nach einer aus beruflichen Gründen erfolgten Wohnsitznahme im Ausland nach Österreich rechtfertigt für sich allein auch unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Hinweis E 28.5.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat mit Wirkung zum 15. Dezember 1992 ihren Wohnsitz von Deutschland nach Österreich verlegt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihr Antrag vom 29. Oktober 1993 auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988 und § 10 VStG 1954 in Ausübung des freien Ermessens abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend machende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebild... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Herbst 1988 seinen Wohnsitz von Schweden nach Österreich verlegt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde sein Antrag vom 28. Februar 1992 auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988 in Ausübung des freien Ermessens abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend machende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103;
Rechtssatz: § 103 EStG 1988 verlangt nicht, daß der Antrag auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung noch vor Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich (vom Ausland aus) gestellt wird (Hinweis: E 29.9.1993, 93/13/0169). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150081.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §103;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gem § 43 Abs 2 VwGG auf die hg Erkenntnisse vom 29.9.1993, 93/13/0163, vom 26.4.1994, 93/14/0162, und vom 22.2.1995, 94/13/0089) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150080.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das Vorerkenntnis vom 29. September 1993, Zl. 93/13/0163, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 1993, GZ H 3127/1/2-IV/4/93, mit dem das Ansuchen des Beschwerdeführers um Gewährung einer Zuzugsbegünstigung im Sinne des § 103 EStG 1988 sowie des § 10 VermStG 1954 allein hinsichtlich Einkommensteuer abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Nach dem Erkenntnis hatte sich die belangt... mehr lesen...