1 Der Gemeinschuldner ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts Berufsfotograf und Unternehmensberater. Im Revisionszeitraum hielt er 100% der Anteile an der SH GmbH. 2 Aufgrund einer beim Gemeinschuldner durchgeführten Außenprüfung betreffend die Einkommen-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer 2015 bis 2019 sowie die Immobilienertragsteuer 2016, die laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13. Februar 2024 im Zeitraum November 2021 bis Dezember 2023 durchgeführt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2023, Ra 2023/15/0021, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. Februar 2023, Zl. RV/3100509/2020, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. 2 Im fortgesetzten Verfahren stellte das Bundesfinanzgericht fest, dass der Revisionswerber in den Jahren 2012 und 2013 Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der SH GmbH gewesen sei. Im Rahmen seines Einzelbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk USA 1998 Art4 EStG 1988 §1 EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk USA 1998 Art4 EStG 1988 §1 EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte war nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts von 1. Februar 2017 bis 31. Jänner 2019 aufgrund einer befristeten Entsendung seines österreichischen Arbeitgebers für das US-amerikanische Unternehmen A Inc US tätig und übersiedelte zu diesem Zweck mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern samt zwei Haustieren in die USA. 2 Das Finanzamt ging davon aus, dass der Mitbeteiligte in den Jahren 2017 und 2018 in Österreich ansässig war und den Mittelpunkt seine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk USA 1998 Art4 EStG 1988 §1 EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk USA 1998 Art4 EStG 1988 §1 EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte erklärte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2011 und 2012 u. a. ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er gab über Vorhalt des Finanzamtes bekannt, dass er per 28. Februar 2011 sein Dienstverhältnis mit der in Österreich ansässigen P GmbH einvernehmlich aufgelöst habe und seit 1. März 2011 bei der in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen P Inc. (im Folgenden nur: P Inc., USA) beschäftigt sei. Mit 1. September 2012 wer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk USA 1998 Art4; EStG 1988 §1; EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk CSSR 1979 Art15 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art15 Abs2 litb; EStG 1988 §1; EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.202... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine österreichische Staatsbürgerin, die im Streitjahr bei der in Österreich ansässigen T GmbH beschäftigt war und von dieser ab Oktober 2006 zu einer Gesellschaft des T Konzerns in Deutschland entsandt worden ist, erklärte in ihrer Einkommensteuerklärung für das Jahr 2006 unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte und führte dazu in einer Beilage zur Einkommensteuererklärung erläuternd aus: "Ich wurde von meinem Arbeitgeber, der (T Gmb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §19 Abs1; EStG 1988 §1; EStG 1988 §18 Abs6; EStG 1988 §2; BAO § 19 heute BAO § 19 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 EStG 1988 § 1 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art4 Abs2 lita; EStG 1988 §1; EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt g... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin erzielte im Jahr 2013 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 machte sie unter anderem offene Verlustabzüge aus den Vorjahren geltend. In einem Schreiben an das Finanzamt vom 21. Juni 2010 war dem Finanzamt mitgeteilt worden, dass der Vater der Revisionswerberin im Jahr 2009 verstorben sei. Die drei Kinder hätten eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben; die Verlassenschaft sei mit Einantwortungsbe... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art4 Abs2 lita; EStG 1988 §1; EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art4 Abs2 lita; EStG 1988 §1; EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Schweiz 1975 Art4 Abs2 lita; EStG 1988 §1; EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid ging die belangte Behörde von einer Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen und der Ansässigkeit des Mitbeteiligten in die Schweiz mit der Folge aus, dass der für die Ausübung in der Schweiz bezogene Lohn nicht der österreichischen Besteuerung unterliege. Begründend führte sie aus, dass der verheiratete Mitbeteiligte seine Beschäftigung in der Schweiz am 19. Februar 2009 aufgenommen und während des gesamten Kalenderjahres ausgeübt und dort über... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art16;DBAbk Deutschland 2002 Art4; EStG 1988 §1; EStG 1988 § 1 heute EStG 1988 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 1 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dirigent und erklärte in den Streitjahren aus dieser Tätigkeit erzielte Entgelte bzw. Einkünfte aus selbständiger Arbeit zur Umsatz- und Einkommensteuer. Anlässlich der Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 1997 habe der Beschwerdeführer - so die Ausführungen im angefochtenen Bescheid - dem Finanzamt Mödling in einem Schreiben vom 5. November 1999 mitgeteilt, dass er seit dem Jahr 1997 sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Wohnsitz habe und da... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2005 der beschwerdeführenden AG mit - 2.629.616,19 EUR (Gutschrift) fest, wobei es ein Gruppeneinkommen in Höhe von 16.186.073,96 EUR und eine daraus resultierende Steuerbelastung von 4.485.796,20 EUR abzüglich anrechenbarer Steuerbeträge von insgesamt 7.115.412,40 EUR (davon 2.702,75 EUR an ausländischen Steuern) zu Grunde legte. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie die Anrechn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...