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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk USA 1998 Art4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/15/0193 E 25. Juli 2013 RS 4Stammrechtssatz
Bei der Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ist regelmäßig nicht nur auf die Verhältnisse eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen (vgl. Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 4 Tz 11).Bei der Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ist regelmäßig nicht nur auf die Verhältnisse eines Jahres, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen vergleiche Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Ziffer 4, Tz 11).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130186.L02Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024