Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 01.02.2024, Zahl: xxx, zu Recht: I. römisch eins. Der Beschwerde wird dahingehend stattgegeben, dass die verhängte Geldstrafe auf EUR 400,00 und die Ersatzfreiheitsstrafe auf 2 Tage reduziert werden. II. römisch zwei. Gemäß § 64 VStG beträgt der Kosten... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, wohnhaft xxx Weg xxx, xxx, vertreten durch Rechtsanwalt xxx, xxxgasse xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 19.04.2022, Zahl: xxx, wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n .... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des Dr. med.univ. xxx, geboren am xxx, xxx, xxx gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Kärnten vom 17.08.2021, Zahl: xxx, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO, nach durchgeführter mündlicher Beschwerdeverhandlung, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des Dr. med.univ. xxx, geboren am xxx, xxx, xxx... mehr lesen...