Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;VStG §51e Abs3;VStG §51f Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die belBeh durfte nicht von einem ausdrücklichen Verzicht des Berufungswerbers iSd § 51e Abs 3 VStG auch auf die Teilnahme an weiteren mündlichen Verhandlungen (in Fortsetzung einer vorangehend anberaumten Verhandlung) ausgehen, wenn der Bf auf die zunächst anberaumte Ve... mehr lesen...
Mit Bescheid der BH Amstetten vom 25. Juni 1991, Zl. 3-4652-91, wurde die Beschwerdeführerin insgesamt neun verschiedener Verwaltungsübertretungen für schuldig erkannt; der Spruch: lautete dabei wie folgt: "Sie haben als gewerberechtliche Geschäftsführerin der B-Ges.m.b.H., S, zu verantworten, daß 1) am 18.2.1991 in S, in der Garage 1 Palette alte Autobatterien, 4 Behälter mit Nitroverdünnung, Farb- u. Lackverdünnungen, 17 Behälter Plattenentwickler u. Fixierlösungen, 2 Behälter mi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;VStG §51e Abs1;VStG §51e Abs3;VStG §51f Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Liegt ein ausdrücklicher Verzicht der Partei auf eine mündliche Verhandlung iSd § 51e Abs 3 VStG nicht vor, so kann der Umstand, daß die anberaumte Verhandlung wegen Krankheit des Parteienvertreters deshalb nicht verschoben werden konnte, weil eine neuerli... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 13. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es zu einer bestimmten Tatzeit an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, an dem er ursächlich beteiligt gewesen sei, unterlassen, an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes mitzuwirken. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO 1960 begang... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67d Abs1;AVG §67d Abs2;VStG §51e Abs1;VStG §51e Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat die belBeh die von ihr anberaumte mündliche Verhandlung trotz Verzichtes des Bf in seiner Abwesenheit durchgeführt, so liegt darin kein Verfahrensfehler. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020324.X02... mehr lesen...