Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3;
Rechtssatz: Die Formulierung im
Spruch: des Straferkenntnisses "sie haben am .... in ... ohne wasserrechtliche Bewilligung Asphalt abgelagert bzw. ablagern lassen" - enthält keinen Hinweis darauf, dass und wodurch der Beschuldigte seine Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht iSd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3;
Rechtssatz: Die Formulierung im
Spruch: des Straferkenntnisses "sie haben am .... in ... ohne wasserrechtliche Bewilligung Asphalt abgelagert bzw. ablagern lassen" - enthält keinen Hinweis darauf, dass und wodurch der Beschuldigte seine Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht iSd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs1;
Rechtssatz: Die Formulierung im
Spruch: des Straferkenntnisses ..."Sie haben am ... in .... Auflage Pkt X des Bescheides vom ..... nicht eingehalten" erweist sich iSd § 44 a lit a VStG als unzulänglich, da keine Umschreibung der konkreten Tatumstände erfolgt ist, aus welchen abzuleiten ist, dass und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs1;
Rechtssatz: Die Formulierung im
Spruch: des Straferkenntnisses ..."Sie haben am ... in .... Auflage Pkt X des Bescheides vom ..... nicht eingehalten" erweist sich iSd § 44 a lit a VStG als unzulänglich, da keine Umschreibung der konkreten Tatumstände erfolgt ist, aus welchen abzuleiten ist, dass und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0265 E VS 13. Juni 1984 VwSlg 11466 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz §44 a lit a VStG 1950 stellt das Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat auf. Nach § 44 a lit a VStG 1950 ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1. die Zuo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3;
Rechtssatz: Die Formulierung im
Spruch: des Straferkenntnisses "sie haben am .... in ... ohne wasserrechtliche Bewilligung Asphalt abgelagert bzw. ablagern lassen" - enthält keinen Hinweis darauf, dass und wodurch der Beschuldigte seine Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht iSd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;WRG 1959 §137 Abs1;
Rechtssatz: Die Formulierung im
Spruch: des Straferkenntnisses ..."Sie haben am ... in .... Auflage Pkt X des Bescheides vom ..... nicht eingehalten" erweist sich iSd § 44 a lit a VStG als unzulänglich, da keine Umschreibung der konkreten Tatumstände erfolgt ist, aus welchen abzuleiten ist, dass und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle einer GmbH und Co KG ist der Geschäftsführer der "Komplementär-GmbH" als das nach § 9 Abs 1 VStG 1950 zur Vertretung nach Außen berufene Organ anzusehen (Hinweis E 4.11.1983, 83/04/0185). Schlagworte Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7) European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle einer GmbH und Co KG ist der Geschäftsführer der "Komplementär-GmbH" als das nach § 9 Abs 1 VStG 1950 zur Vertretung nach Außen berufene Organ anzusehen (Hinweis E 4.11.1983, 83/04/0185). Schlagworte Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7) European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0121 E 3. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz In der
Begründung: eines Berufungsbescheides ist die "neuerliche Darstellung" des einem Beschuldigten spruchmäßig zur Last gelegten Verhaltens nicht erforderlich, wenn mit dessen Umschreibung im Rahmen des Spruchteiles nach § 44a lit a VStG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs3;
Rechtssatz: Die nach § 9 Abs 3 VStG zum Inhaber von Einzelunternehmen ergangenen Erkenntnisse (Hinweis E 26.11.1984, 84/10/0115, VwSlg 11596 A/1984 sowie E 21.9.1987, 86/10/0083) sind in gleicher Weise anzuwenden auf jene Fälle, in denen juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 VStG betr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle einer GmbH und Co KG ist der Geschäftsführer der "Komplementär-GmbH" als das nach § 9 Abs 1 VStG 1950 zur Vertretung nach Außen berufene Organ anzusehen (Hinweis E 4.11.1983, 83/04/0185). Schlagworte Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7) European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0121 E 3. Juni 1987 RS 2 Stammrechtssatz In der
Begründung: eines Berufungsbescheides ist die "neuerliche Darstellung" des einem Beschuldigten spruchmäßig zur Last gelegten Verhaltens nicht erforderlich, wenn mit dessen Umschreibung im Rahmen des Spruchteiles nach § 44a lit a VStG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs3;
Rechtssatz: Die nach § 9 Abs 3 VStG zum Inhaber von Einzelunternehmen ergangenen Erkenntnisse (Hinweis E 26.11.1984, 84/10/0115, VwSlg 11596 A/1984 sowie E 21.9.1987, 86/10/0083) sind in gleicher Weise anzuwenden auf jene Fälle, in denen juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 VStG betr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §58 Abs1 Z1 litc;KDV 1967 §58 Abs1;KDV 1967 §58 Abs2;KFG 1967 §98 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Nach dem Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 58 Abs 1 Z 1 lit c KDV ist es nicht erforderlich, das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung im
Spruch: seiner Höhe nach anzugeben (Hinweis auf E vom 23.4.1986, 85/18/0148) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Beim Deliktstypus der Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG ist wesentlich für die Tatortumschreibung das Lenken eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Dieser Anforderung entspricht die spruchgemäße Angabe, der Beschuldigte habe zur Tatzeit in Wien 21., Andreas-Hoferstrasse-Schenke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass an die Umschreibung von Tatzeit und Tatort iSd § 44 a lit a VStG verhältnismäßig, wenn auch von Deliktstypus zu Deliktstypus verschieden strenge Anforderungen gestellt werden, ergibt sich, dass mit dem Abspruch über EINE Tatzeit und EINEN... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §58 Abs1 Z1 litc;KDV 1967 §58 Abs1;KDV 1967 §58 Abs2;KFG 1967 §98 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Nach dem Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 58 Abs 1 Z 1 lit c KDV ist es nicht erforderlich, das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung im
Spruch: seiner Höhe nach anzugeben (Hinweis auf E vom 23.4.1986, 85/18/0148) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Beim Deliktstypus der Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG ist wesentlich für die Tatortumschreibung das Lenken eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Dieser Anforderung entspricht die spruchgemäße Angabe, der Beschuldigte habe zur Tatzeit in Wien 21., Andreas-Hoferstrasse-Schenke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass an die Umschreibung von Tatzeit und Tatort iSd § 44 a lit a VStG verhältnismäßig, wenn auch von Deliktstypus zu Deliktstypus verschieden strenge Anforderungen gestellt werden, ergibt sich, dass mit dem Abspruch über EINE Tatzeit und EINEN... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Gendarmerieposten Kirchbichl bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein wegen der Übertretung des § 5 StVO angezeigt, weil er am 22. Juli 1985 gegen 17.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer unbenannten öffentlichen Gemeindestraße in Kirchbichl Oberndorf in Richtung Wörgl gelenkt habe, obwohl er alkoholisiert gewesen sei. Der beim Beschwerdeführer durchgeführte Alkotest sei positiv verlaufen. Der Sprengelarzt habe eine leichte Alkoholisi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Gendarmerieposten Kirchbichl bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein wegen der Übertretung des § 5 StVO angezeigt, weil er am 22. Juli 1985 gegen 17.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer unbenannten öffentlichen Gemeindestraße in Kirchbichl Oberndorf in Richtung Wörgl gelenkt habe, obwohl er alkoholisiert gewesen sei. Der beim Beschwerdeführer durchgeführte Alkotest sei positiv verlaufen. Der Sprengelarzt habe eine leichte Alkoholisi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Gendarmerieposten Kirchbichl bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein wegen der Übertretung des § 5 StVO angezeigt, weil er am 22. Juli 1985 gegen 17.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer unbenannten öffentlichen Gemeindestraße in Kirchbichl Oberndorf in Richtung Wörgl gelenkt habe, obwohl er alkoholisiert gewesen sei. Der beim Beschwerdeführer durchgeführte Alkotest sei positiv verlaufen. Der Sprengelarzt habe eine leichte Alkoholisi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses das Ausmaß der Überschreitung anzugeben. (Hinweis auf E vom 14.3.1984, 83/03/0292) Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case Law I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es stellt kein Tatbestandselement des § 20 Abs 2 StVO dar, ob ein Motorfahrrad oder ein Kleinmotorrad benützt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020073.X08 Im RIS seit 16.12.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litc;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;VStG §44a;
Rechtssatz: Wird im Falle des Vorliegens mehrerer Verwaltungsübertretungen eine einheitliche Strafe verhängt, so wird dem Beschuldigten durch die Nichtanwendung des § 22 VStG die Möglichkeit genommen, sich gegen die Verfolgung jedes Einzelnen der ihm zur Last gelegten Delikte zur Wehr zu setzen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;VStG §31 Abs1;VStG §44a;
Rechtssatz: Bei Ordnungsstrafen handelt es sich um die disziplinäre Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und nicht um Strafen für die Begehung einer Verwaltungsübertretung. Dementsprechend geht die Verjährungseinrede allein schon deshalb fehl, weil das Verwaltungsstrafgesetz und insbesondere dessen § 31 auf Ordnungsstrafen gem § 34 AVG weder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung gem § 4 Abs 5 StVO reicht die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. Es bedarf daher keiner Feststellung im
Spruch: , ob dem Beschuldigten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schlagworte "Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0102 E 21. März 1986 RS 2 Stammrechtssatz Der Anordnung des § 44 a lit b VStG 1950, wonach der
Spruch: die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, zu enthalten hat, wird durch die Anführung der Gebots- oder Verbotsnorm entsprochen, ohne dass... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44aVStG §44a litcVStG §44a Z3
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im
Spruch: des Straferkenntnisses eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO zur Last gelegt und als Bestimmung, nach der die Strafe verhängt wird § 99 Abs 1 lit a, so stellt dies keinen wesentlichen Mangel dar, weil in Hinsicht auf die übertretene
Norm: kein Zweifel daran bestehen kann, dass es sich bei der g... mehr lesen...