Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. August 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 9. November 1992, zugestellt am 16. November 1992, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort abgestellt habe, sodaß es dort a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d Abs1;VStG §44a Z2;VStG §51e Abs2;
Rechtssatz: Hat der Besch in der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis allein einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 44a (Z 2) VStG gerügt und daher ausdrücklich nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet und wurde in der Berufung auch nicht ausdrücklich eine Verhandlung verlangt, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d Abs1;VStG §44a Z2;VStG §51e Abs2;
Rechtssatz: Hat der Besch in der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis allein einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 44a (Z 2) VStG gerügt und daher ausdrücklich nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet und wurde in der Berufung auch nicht ausdrücklich eine Verhandlung verlangt, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. August 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 9. November 1992, zugestellt am 16. November 1992, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort abgestellt habe, sodaß es dort a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1991 für das Landesgremium des Handels mit photographischem, optischem und ärztlichem Bedarf (3/19) in der Höhe von S 6.000,-- und für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Lebensmittel- und Ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in seinem in der Betriebsart "Bar" betriebenen Gastgewerbelokal "X" in K Gästen den Aufenthalt 1) am 5. Oktober 1991 bis 7,30 Uhr und 2) am 29. Oktober 1991 bis 6,40 Uhr gestattet, obwohl die Sperrstunde bereits um 3,00 Uhr eingetreten sei. Er habe dadurch zu 1) und 2) je eine Verwaltungsübertretung nach § 368 Z. 11 iVm § 198 A... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), des Textilhandels (3/08), des Handels mit photographischem, optischem und ärztlichem Bedarf (3/19), des Handels ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Papierhandels (3/12), des Handels mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften (3/13) und des Radio- und Elektrohandels (3/20) in der Höhe vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Es bildet keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, daß die belangte Behörde im Rahmen der Umschreibung der durch die dem Bf zur Last gelegten Tat verletzten
Norm: auch die Bestimmung des § 198 Abs 1 GewO 1973, die ihrerseits keine Gebotsnorm bzw Verbotsnorm darstellt, anführte. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Werden im Rahmen des § 44a Z 2 VStG betreffenden Spruchteiles neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/0... mehr lesen...
Rechtssatz: Enthält der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: keinen Hinweis auf die die Grundumlagenpflicht begründenden Berechtigungen, so ist er rechtswidrig. Daran vermag auch der Ausspruch im
Spruch: des angefochtenen Bescheides, es werde "die Anlage dieses Bescheides" (in der die Berichtigungen der Bf angeführt werden) "... zum integrierenden Bestandteil dieses Spruches erklärt", nichts zu ändern, weil es einerseits an jeglicher sprachlicher Verknüpfung des Inhaltes dieser Anlage mit... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1991 für das Landesgremium des Handels mit photographischem, optischem und ärztlichem Bedarf (3/19) in der Höhe von S 6.000,-- und für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Lebensmittel- und Ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in seinem in der Betriebsart "Bar" betriebenen Gastgewerbelokal "X" in K Gästen den Aufenthalt 1) am 5. Oktober 1991 bis 7,30 Uhr und 2) am 29. Oktober 1991 bis 6,40 Uhr gestattet, obwohl die Sperrstunde bereits um 3,00 Uhr eingetreten sei. Er habe dadurch zu 1) und 2) je eine Verwaltungsübertretung nach § 368 Z. 11 iVm § 198 A... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), des Textilhandels (3/08), des Handels mit photographischem, optischem und ärztlichem Bedarf (3/19), des Handels ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Papierhandels (3/12), des Handels mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften (3/13) und des Radio- und Elektrohandels (3/20) in der Höhe vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/04/0117 3 Stammrechtssatz Enthält der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: keinen Hinweis auf die die Grundumlagenpflicht begründenden Berechtigungen, so ist er rechtswidrig. Daran vermag auch der Aussp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/04/0117 3 Stammrechtssatz Enthält der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: keinen Hinweis auf die die Grundumlagenpflicht begründenden Berechtigungen, so ist er rechtswidrig. Daran vermag auch der Aussp... mehr lesen...
Index: L71077 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Tirol40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs1;GewO 1973 §198 Abs2;GewO 1973 §368 Z11;SperrV Tir 1975 §1 Abs2 litd;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 368 Z 11 GewO 1973 iVm § 198 Abs 2 GewO 1973 und der entsprechenden Bestimmung der Sperrzeitenverordnung ist die verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG (Hinweis E 10.4.1984, 83/04/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Es bildet keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, daß die belangte Behörde im Rahmen der Umschreibung der durch die dem Bf zur Last gelegten Tat verletzten
Norm: auch die Bestimmung des § 198 Abs 1 GewO 1973, die ihrerseits keine Gebotsnorm bzw Verbotsnorm darstellt, anführte. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Werden im Rahmen des § 44a Z 2 VStG betreffenden Spruchteiles neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/04/0117 3 Stammrechtssatz Enthält der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: keinen Hinweis auf die die Grundumlagenpflicht begründenden Berechtigungen, so ist er rechtswidrig. Daran vermag auch der Aussp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/04/0117 3 Stammrechtssatz Enthält der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: keinen Hinweis auf die die Grundumlagenpflicht begründenden Berechtigungen, so ist er rechtswidrig. Daran vermag auch der Aussp... mehr lesen...
Index: L71077 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Tirol40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs1;GewO 1973 §198 Abs2;GewO 1973 §368 Z11;SperrV Tir 1975 §1 Abs2 litd;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 368 Z 11 GewO 1973 iVm § 198 Abs 2 GewO 1973 und der entsprechenden Bestimmung der Sperrzeitenverordnung ist die verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG (Hinweis E 10.4.1984, 83/04/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 24. März 1992 erfolgten Überladung sowohl des Lkws als auch des Anhängers eines Kraftwagenzuges zweier Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG schuldig erkannt. Es wurden Geldstrafen von S 1.560,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und S 2.210,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 23. Jänner 1992 nach einem um 19.48 Uhr an einem bestimmten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden, woran er in ursächlichem Zusammenhang als Lenker eines Kraftfahrzeuges beteiligt gewesen sei, entgegen der an ihn gerichteten Aufforderung im Krankenhaus geweigert, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei einer Bundespolize... mehr lesen...