Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe, wie anläßlich einer Überprüfung durch Beamte des Gendarmeriepostenkommandos Kindberg am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr im Stadtgebiet von Kindberg auf der L 118 auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße Nr. 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Auftrag des S in X im Fahrdienst als Taxi gelenkt, ohne im Besitz des hiefür erf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/03/0159 3
(Der Abspruch, daß der Beschuldigte die Fahrbahn "nicht
vorschriftsmäßig" weit rechtsbefahren habe, wird dem
Konkretisierungsgebot nicht gerecht). Stammrechtssatz Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkret... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §30 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 30 Abs 1 BetriebsO 1986 iVm § 14 Abs 1 Z 6 GelVerkG bilden beide Normen in ihrer Gesamtheit die übertretene
Norm: iSd § 44 a Z 2 VStG. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190334.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190340.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in den für die Entscheidung maßgebenden Umständen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 91/19/0334, zugrunde gelegen ist. Auf dieses Erkenntnis wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen verstößt auch im vorliegenden Fall die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat mangels jeglicher Angabe der Tatzeit gegen § 44a lit. a VStG 1950, weshalb der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 3. Oktober 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 26 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides wurde der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt, "die Formulierung des Spruches jedoch gemäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/03/0159 3
(Der Abspruch, daß der Beschuldigte die Fahrbahn "nicht
vorschriftsmäßig" weit rechtsbefahren habe, wird dem
Konkretisierungsgebot nicht gerecht). Stammrechtssatz Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkret... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft in einer bestimmten Filiale am 16. und 17. August 1990 die zulässige Tagesarbeitszeit im näher bezeichnetem Ausmaß überschritten habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mi... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0186, zugrunde lag. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf dieses Erkenntnis (iVm der dort in Bezug genommenen Entscheidung vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0359) zu verweisen. Wie in jenem Fall war auch die vorliegende Beschwerde - unter Abstandnahme von der beantragten Verhandlung (§ 39 Abs. 2 Z. 6 VwGG) - gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweise... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, der mit dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0186, entschieden wurde. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf dieses Erkenntnis und die dort angeführte Vorjudikatur zu verweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180220.X00 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegende Rechtsstreit gleicht in den wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0359, zugrunde lag. Es genügt daher, diesbezüglich gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das genannte Erkenntnis und die dort angeführte Vorjudikatur zu verweisen. Soweit der Beschwerdeführer darüber hinaus einen Verstoß gegen § 44a (lit. a und c) VStG 1950 geltend macht, vermag er keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen. Entgegen den Ausführungen... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0186, zugrunde lag. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf diese Entscheidung zu verweisen (vgl. auch das Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0220). Wie in jenem Fall war auch die vorliegende Beschwerde - unter Abstandnahme von der beantragten Verhandlung (§ 39 Abs. 2 Z. 6 VwGG) - gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Der Spruch: üb... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des Strafbescheides enthaltene Formulierung "als gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ" einer näher bezeichneten GmbH reicht zur Umschreibung aus, auf Grund welcher Stellung zur Gesellschaft sich die Verantwortlichkeit des Besch iSd § 9 VStG ergibt. Mit dieser Formulierung wird ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180220.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180185.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180219.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft in einer bestimmten Filiale am 16. und 17. August 1990 die zulässige Tagesarbeitszeit im näher bezeichnetem Ausmaß überschritten habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0121 1 Stammrechtssatz Der gemäß § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwendende § 66 Abs 4 AVG berechtigt die Berufungsbehörde zwar nicht zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat, wohl aber dazu, die Straftat auf der Grundlage der unbedenklichen Sachverhaltsann... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des Strafbescheides enthaltene Formulierung "als gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ" einer näher bezeichneten GmbH reicht zur Umschreibung aus, auf Grund welcher Stellung zur Gesellschaft sich die Verantwortlichkeit des Besch iSd § 9 VStG ergibt. Mit dieser Formulierung wird ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 1992 1) um 0.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 2) sich um 0.25 Uhr an einem weiteren, näher beschriebenen Ort als Lenker dieses Fahrzeuges geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atemluft von einem bes... mehr lesen...
Das gegen den Mitbeteiligten ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. März 1993 enthält folgenden Schuldspruch (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gem. § 9 Abs. 1 VStG der Arbeitgeberin "A-Ges.m.b.H.", L, W-Str. 80, zu vertreten, daß auf der Baustelle K, wie von einem Organ des Arbeitinspektorates Linz anläßlich einer Überprüfung am 25.9.1991 festgestellt wurde, die Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenklich befunden, in denen die nach § 7 Abs 1 BArbSchV erforderlichen, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/02/0202 1 Stammrechtssatz Zur Konkretisierung der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG ist das eine Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO darstellende Verhalten in de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 1992 1) um 0.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 2) sich um 0.25 Uhr an einem weiteren, näher beschriebenen Ort als Lenker dieses Fahrzeuges geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atemluft von einem bes... mehr lesen...
Das gegen den Mitbeteiligten ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. März 1993 enthält folgenden Schuldspruch (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gem. § 9 Abs. 1 VStG der Arbeitgeberin "A-Ges.m.b.H.", L, W-Str. 80, zu vertreten, daß auf der Baustelle K, wie von einem Organ des Arbeitinspektorates Linz anläßlich einer Überprüfung am 25.9.1991 festgestellt wurde, die Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenklich befunden, in denen die nach § 7 Abs 1 BArbSchV erforderlichen, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen erließ gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 20. Februar 1992 datiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Herr Dkfm. G hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der G-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß am 5.9.1991 in der Zurichtehalle im Bau 16, OG, in N die Doppelspritzbänder mit Trocknungskanal Nr. 5 und Nr. 6 (laut Numerierung der dem Bescheid als wesentlicher Bestandteil zugrunde liegenden Maschinenaufstellungsskizze ... mehr lesen...