Mit Straferkenntnis vom 1. Juli 1992 stellte die Bezirkshauptmannschaft G. (BH) fest, daß die GW. Gesellschaft m.b.H. in N. in der Zeit vom 20. Juni 1990 bis 6. Juli 1990 eine bewilligungspflichtige Ableitung betrieblicher Abwässer aus der Lederfabrik in N. in die Ortskanalisationsanlage der Marktgemeinde N. bzw. in der Folge des Reinhaltungsverbandes N. und Umgebung ohne wasserrechtliche Bewilligung vorgenommen habe. Der Beschwerdeführer wurde als das nach außen vertretungsbefugte Or... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1 Abs 1 VStG steht der Anwendung einer ein bestimmes Verhalten unter Strafe stellenden
Norm: auf ein Verhalten entgegen, das zu einer Zeit gesetzt wurde, zu welcher das die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens normierende Gesetz noch nicht in K... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 1. Juli 1992 stellte die Bezirkshauptmannschaft G. (BH) fest, daß die GW. Gesellschaft m.b.H. in N. in der Zeit vom 20. Juni 1990 bis 6. Juli 1990 eine bewilligungspflichtige Ableitung betrieblicher Abwässer aus der Lederfabrik in N. in die Ortskanalisationsanlage der Marktgemeinde N. bzw. in der Folge des Reinhaltungsverbandes N. und Umgebung ohne wasserrechtliche Bewilligung vorgenommen habe. Der Beschwerdeführer wurde als das nach außen vertretungsbefugte Or... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 1. Juli 1992 stellte die Bezirkshauptmannschaft G. (BH) fest, daß die GW. Gesellschaft m.b.H. in N. in der Zeit vom 20. Juni 1990 bis 6. Juli 1990 eine bewilligungspflichtige Ableitung betrieblicher Abwässer aus der Lederfabrik in N. in die Ortskanalisationsanlage der Marktgemeinde N. bzw. in der Folge des Reinhaltungsverbandes N. und Umgebung ohne wasserrechtliche Bewilligung vorgenommen habe. Der Beschwerdeführer wurde als das nach außen vertretungsbefugte Or... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs2 lith;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Das bewilligungspflichtige Einleiten von Fabriksabwässern in die Ortskanalisation während eines bestimmten Zeitraumes ohne eine solche Bewilligung ist als fortgesetztes Delikt zu beurteilen (Hinweis Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetz II, E 81 ff zu § 22 VStG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/18/0040 1 Stammrechtssatz Gemäß dem (auch) das Verwaltungsstrafrecht beherrschenden Grundsatz "Nullum crimen sine lege" kann eine Tat (Handlung oder Unterlassung) als Verwaltungsübertretung nur bestraft werden, wenn sie vor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1 Abs 1 VStG steht der Anwendung einer ein bestimmes Verhalten unter Strafe stellenden
Norm: auf ein Verhalten entgegen, das zu einer Zeit gesetzt wurde, zu welcher das die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens normierende Gesetz noch nicht in K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs2 lith;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Das bewilligungspflichtige Einleiten von Fabriksabwässern in die Ortskanalisation während eines bestimmten Zeitraumes ohne eine solche Bewilligung ist als fortgesetztes Delikt zu beurteilen (Hinweis Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetz II, E 81 ff zu § 22 VStG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/18/0040 1 Stammrechtssatz Gemäß dem (auch) das Verwaltungsstrafrecht beherrschenden Grundsatz "Nullum crimen sine lege" kann eine Tat (Handlung oder Unterlassung) als Verwaltungsübertretung nur bestraft werden, wenn sie vor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. September 1991 um 0.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der B 138, Höhe Fahrschule Lubensky, im Ortsgebiet von Liezen, in Betrieb genommen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 iVm § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. begangen, weshalb eine Geldstrafe verhängt wurde. Gegen diesen Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 31. März 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 und 2. § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er 1. sich am 4. Dezember 1992, um 23.20 Uhr, in K, auf dem Parkplatz beim Haus 41 sich geweigert habe, seine Atemluft von einem besonders geschulten und hiezu von der Behörde ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt überprüfen zu lassen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Juni 1993 gegen 16.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von der Hinterriß kommend bis auf die Höhe der Grenzkontrollstelle in Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1992 um 10.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger sowie deren Beladung den in Betracht ko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist bei einer Übertretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 102 Abs 1 KFG die vorgeworfene Tat nach Ort und Zeit ausreichend konkret festgelegt, bedarf es keiner Bezeichnung des polizeilichen Kennzeichens des Anhängers im
Spruch: des Straferkenntnisses. Schlagworte "... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z2;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist zur Subsumtion des Tatvorwurfes unter ein anderes Tatbestandsmerkmal berechtigt. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtBerufungsbescheidBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Beruf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1992 um 10.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger sowie deren Beladung den in Betracht ko... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. September 1991 um 0.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der B 138, Höhe Fahrschule Lubensky, im Ortsgebiet von Liezen, in Betrieb genommen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 iVm § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. begangen, weshalb eine Geldstrafe verhängt wurde. Gegen diesen Besch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. September 1991 um 0.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der B 138, Höhe Fahrschule Lubensky, im Ortsgebiet von Liezen, in Betrieb genommen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 iVm § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. begangen, weshalb eine Geldstrafe verhängt wurde. Gegen diesen Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 31. März 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 und 2. § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er 1. sich am 4. Dezember 1992, um 23.20 Uhr, in K, auf dem Parkplatz beim Haus 41 sich geweigert habe, seine Atemluft von einem besonders geschulten und hiezu von der Behörde ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt überprüfen zu lassen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Juni 1993 gegen 16.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von der Hinterriß kommend bis auf die Höhe der Grenzkontrollstelle in Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 88/04/0015 1 Stammrechtssatz Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat (Hinweis E 29.11.1971, 1957/70, VwSlg 8123 A/1971). Im Verwaltungsstrafverfahren ist daher die Berufungsbehörde nicht berechtigt, in ihrem B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/03/0010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0147 E 12. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im
Spruch: anzuführendes Tatbestandsmerkma... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1990/458;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einem Gesamtgewicht von 42.000 kg wird die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftwagens mit Anhänger - dieses ist wiederum aus § 4 Abs. 7a KFG 1967 abzuleiten - überschritten und liegt somit ein tatbildmäßiges Verhalten iSd § 102 Abs.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist bei einer Übertretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 102 Abs 1 KFG die vorgeworfene Tat nach Ort und Zeit ausreichend konkret festgelegt, bedarf es keiner Bezeichnung des polizeilichen Kennzeichens des Anhängers im
Spruch: des Straferkenntnisses. Schlagworte "... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z2;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist zur Subsumtion des Tatvorwurfes unter ein anderes Tatbestandsmerkmal berechtigt. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtBerufungsbescheidBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 88/04/0015 1 Stammrechtssatz Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat (Hinweis E 29.11.1971, 1957/70, VwSlg 8123 A/1971). Im Verwaltungsstrafverfahren ist daher die Berufungsbehörde nicht berechtigt, in ihrem B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/03/0010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0147 E 12. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im
Spruch: anzuführendes Tatbestandsmerkma... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1990/458;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einem Gesamtgewicht von 42.000 kg wird die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftwagens mit Anhänger - dieses ist wiederum aus § 4 Abs. 7a KFG 1967 abzuleiten - überschritten und liegt somit ein tatbildmäßiges Verhalten iSd § 102 Abs.... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 21. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr durch einen Beamten des Gendarmeriepostens Kindberg anläßlich einer Überprüfung im Stadtgebiet von Kindberg, auf der Hauptstraße auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw, gelenkt von P, im Taxigewerbe eingesetzt, obwohl 1) das Fahrzeug nicht... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 21. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr durch einen Beamten des Gendarmeriepostens Kindberg anläßlich einer Überprüfung im Stadtgebiet von Kindberg, auf der Hauptstraße auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw, gelenkt von P, im Taxigewerbe eingesetzt, obwohl 1) das Fahrzeug nicht... mehr lesen...