Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0174 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/18/0045 2
(hier: Übertretung des ASchG) Stammrechtssatz Bei Übertretungen des AZG und des KJBG 1987 bedarf es z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0146 8 Stammrechtssatz Der Vorwurf der Anstiftung macht auch die Nennung des § 7 VStG bzw Ausführungen über das Verschulden im
Spruch: erforderlich. Weiters ist der unmittelbare Täter (der Angestiftete) anzuführen (Hinweis E 7.6.1988, 88/10/0002). Schlagworte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0174 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/18/0045 2
(hier: Übertretung des ASchG) Stammrechtssatz Bei Übertretungen des AZG und des KJBG 1987 bedarf es z... mehr lesen...
Mit dem in zweiter Instanz ergangenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 1. Jänner 1975 bis 10. Februar 1993 den auf einer näher bezeichneten Grundparzelle und einer näher angeführten Bauparzelle, KG G., errichteten und mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde G. vom 24. Juni 1969 baubehördlich bewilligten An- und Aufbau am bestehenden Wohnhaus vor Erteilung der Benützungsbewilligung be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 1995 wegen Übertretung des § 19 Abs. 1 iVm § 17 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 und § 9 Abs. 1 VStG mit der Maßgabe, daß die Tatumschreibung lautet: "Der Beschuldigte, BB, hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der V GesmbH. unterlassen, steuerpflichtige Einnahmen von insgesamt S 133.700,-- aus dem, im Betrieb in W, durchgeführten Vermie... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §53 Abs1 lith;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/06/0063 5 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs 1 lit h Tir BauO 1989 handelt es sich um ein Dauerdelikt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0064 E 18. Dezember 1997
Rechtssatz: Der bei jeder Verwaltungsübertretung vorausgesetzte Umstand, daß die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, muß nicht in dem dem § 44a lit a VStG entsprechenden Spruchteil angeführt werden (Hinweis E 10.11.1989, 85/18/0112, VwSlg 13060 A/1989). ... mehr lesen...
Mit dem in zweiter Instanz ergangenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 1. Jänner 1975 bis 10. Februar 1993 den auf einer näher bezeichneten Grundparzelle und einer näher angeführten Bauparzelle, KG G., errichteten und mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde G. vom 24. Juni 1969 baubehördlich bewilligten An- und Aufbau am bestehenden Wohnhaus vor Erteilung der Benützungsbewilligung be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 1995 wegen Übertretung des § 19 Abs. 1 iVm § 17 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 und § 9 Abs. 1 VStG mit der Maßgabe, daß die Tatumschreibung lautet: "Der Beschuldigte, BB, hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der V GesmbH. unterlassen, steuerpflichtige Einnahmen von insgesamt S 133.700,-- aus dem, im Betrieb in W, durchgeführten Vermie... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z10;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0064 E 18. Dezember 1997
Rechtssatz: Wenn das Straferkenntnis Wien als Ort der Vermietung, welche den Vergnügungssteuertatbestand erfüllt, ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §53 Abs1 lith;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/06/0063 5 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs 1 lit h Tir BauO 1989 handelt es sich um ein Dauerdelikt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0064 E 18. Dezember 1997
Rechtssatz: Der bei jeder Verwaltungsübertretung vorausgesetzte Umstand, daß die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, muß nicht in dem dem § 44a lit a VStG entsprechenden Spruchteil angeführt werden (Hinweis E 10.11.1989, 85/18/0112, VwSlg 13060 A/1989). ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z10;VergnügungssteuerG Wr 1987 §17 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0064 E 18. Dezember 1997
Rechtssatz: Wenn das Straferkenntnis Wien als Ort der Vermietung, welche den Vergnügungssteuertatbestand erfüllt, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M.T.S. zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in W als Arbeitgeber vom 17.08.1995 bis 22.8.1995 in Wien entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine ausländische Arbeitskraft, nämlich den Polen Pawel T (geb. 13.8.1973) al... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M.T.S. zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in W als Arbeitgeber vom 17.08.1995 bis 22.8.1995 in Wien entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine ausländische Arbeitskraft, nämlich den Polen Pawel T (geb. 13.8.1973) al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0329 E 16. Dezember 1997
Rechtssatz: Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ih... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0329 E 16. Dezember 1997
Rechtssatz: Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ih... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22. September 1993, Zl. MA 4/5-GAG-13190/1/2, wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der R. Ges.m.b.H am 1. September 1991 um 14.00 Uhr "in W, S-Gasse 2, in Front verlängerte P-Gasse vor dem Geschäftslokal", durch das Abstellen von zwei näher bezeichneten Fahrzeugen, sowie "gegenüber der Liegenschaft W, S-Gasse 2, in Front verlängerte P-Gasse am Ende der Sackgass... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gerade dem Erfordernis, die Tat unverwechselbar zu konkretisieren, kann beim Tatbestand des § 16 Abs 2 Wr GebrauchsabgabeG nur durch die Angabe jenes Ortes entsprochen werden, an dem das Fahrzeug abgestellt wurde (Hinweis E 2.7.1992, 92/04/0100, betreffend eine Übertretung... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22. September 1993, Zl. MA 4/5-GAG-13190/1/2, wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener (Geschäftsführer) der R. Ges.m.b.H am 1. September 1991 um 14.00 Uhr "in W, S-Gasse 2, in Front verlängerte P-Gasse vor dem Geschäftslokal", durch das Abstellen von zwei näher bezeichneten Fahrzeugen, sowie "gegenüber der Liegenschaft W, S-Gasse 2, in Front verlängerte P-Gasse am Ende der Sackgass... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gerade dem Erfordernis, die Tat unverwechselbar zu konkretisieren, kann beim Tatbestand des § 16 Abs 2 Wr GebrauchsabgabeG nur durch die Angabe jenes Ortes entsprochen werden, an dem das Fahrzeug abgestellt wurde (Hinweis E 2.7.1992, 92/04/0100, betreffend eine Übertretung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 9.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) bestraft, weil er sich am 19. April 1996 um ca. 23.00 Uhr auf dem Gendarmerieposten in Eberndorf trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 9.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) bestraft, weil er sich am 19. April 1996 um ca. 23.00 Uhr auf dem Gendarmerieposten in Eberndorf trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/21 89/02/0193 1 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO umfaßt die gem § 44a lit a VStG im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführende "als erwiesen angenommene Tat" nicht Zeit und Ort des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/21 89/02/0193 1 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO umfaßt die gem § 44a lit a VStG im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführende "als erwiesen angenommene Tat" nicht Zeit und Ort des ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 6. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Dezember 1996 um 22.45 Uhr einen dem Kennzeichnen nach bestimmten PKW an einem näher umschriebenen Ort gelenkt. Nachdem eine Untersuchung der Atemluft auf Grund der beim Unfall erlittenen Serienrippenbrüche des Beschwerdeführers nicht möglich gewesen sei und auf Grund des Alkoholgeruches der Atemluft, der undeutlichen Sprache und der geröteten Augen verm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 44a Z 2 VStG erfordert bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 6 StVO idF BGBl 1994/518 nicht die zusätzliche Anführung des § 99 Abs 1 lit c StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020399.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 6 StVO idF BGBl 1994/518 läßt sich nicht entnehmen, daß als wesentliches Sachverhaltselement im
Spruch: des Straferkenntnisses (§ 44a Z 1 VStG) jene Person anzuführen ist, über deren Aufforderung eine Blutabnahme verweigert wurde. Schlagworte Mängel im Sp... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 6. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Dezember 1996 um 22.45 Uhr einen dem Kennzeichnen nach bestimmten PKW an einem näher umschriebenen Ort gelenkt. Nachdem eine Untersuchung der Atemluft auf Grund der beim Unfall erlittenen Serienrippenbrüche des Beschwerdeführers nicht möglich gewesen sei und auf Grund des Alkoholgeruches der Atemluft, der undeutlichen Sprache und der geröteten Augen verm... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 6. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Dezember 1996 um 22.45 Uhr einen dem Kennzeichnen nach bestimmten PKW an einem näher umschriebenen Ort gelenkt. Nachdem eine Untersuchung der Atemluft auf Grund der beim Unfall erlittenen Serienrippenbrüche des Beschwerdeführers nicht möglich gewesen sei und auf Grund des Alkoholgeruches der Atemluft, der undeutlichen Sprache und der geröteten Augen verm... mehr lesen...