Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §12 Abs1 Z2 idF 1996/656;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1997/I/113;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsstraftatbestand des § 12 Abs 1 Z 2 iVm § 7 Abs 1 BStFG 1996 ist dahin zu deuten, dass jene Benützung der in Frage stehenden Bundesautobahn davon erfasst ist, die bis zu der bei der Betretung vorliegenden Benützung dieser... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 26. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der M... Ges.m.b.H. als Bauwerberin des Dachgeschoßausbaus zu verantworten, dass am 25.08.1996 bei der Durchführung bewilligungspflichtiger Bauarbeiten auf dem Dachboden des Hauses, die bestehende Abwasserbeseitigung dieses... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §123 Abs3;BauO Wr §125 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instan... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 26. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der M... Ges.m.b.H. als Bauwerberin des Dachgeschoßausbaus zu verantworten, dass am 25.08.1996 bei der Durchführung bewilligungspflichtiger Bauarbeiten auf dem Dachboden des Hauses, die bestehende Abwasserbeseitigung dieses... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §123 Abs3;BauO Wr §125 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
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Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 13. April 1993 "um 23.45 Uhr" an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und: 1. dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt bzw. in Betrieb gehabt, 2. dieses Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde hiezu erforderlichen gültigen Lenke... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 13. April 1993 "um 23.45 Uhr" an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und: 1. dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt bzw. in Betrieb gehabt, 2. dieses Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde hiezu erforderlichen gültigen Lenke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass dem Besch im
Spruch: des angefochtenen Bescheides nicht ein Lenken zu dem in der Stellungnahme des Meldungslegers in der mündlichen Verhandlung, sondern im Wes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass dem Besch im
Spruch: des angefochtenen Bescheides nicht ein Lenken zu dem in der Stellungnahme des Meldungslegers in der mündlichen Verhandlung, sondern im Wes... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 14. Februar 1995 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, wegen Übertretung des § 82 Abs. 1 Z. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, gemäß § 82 Abs. 1 FrG mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- und einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden bestraft sowie zur Bezahlung von Verfahrensko... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §82 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt n... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 14. Februar 1995 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, wegen Übertretung des § 82 Abs. 1 Z. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, gemäß § 82 Abs. 1 FrG mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- und einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden bestraft sowie zur Bezahlung von Verfahrensko... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §82 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 28. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 7 VStG eine Geldstrafe in Höhe von S 10.000,-- (48 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; dabei wurde ihm folgende Tat zur Last gelegt: "Sie besaßen im Zeitraum von 1987 bis zum 19. Juli 1996 die Gewerbeberechtigung zum Betrieb des Gas... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 28. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 7 VStG eine Geldstrafe in Höhe von S 10.000,-- (48 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; dabei wurde ihm folgende Tat zur Last gelegt: "Sie besaßen im Zeitraum von 1987 bis zum 19. Juli 1996 die Gewerbeberechtigung zum Betrieb des Gas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/04/0045 E 30. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/04/0045 E 30. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1999 war der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden, er habe am 17. Juni 1998, nachdem er sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug von einem näher bezeichneten Gasthaus in Fahrtrichtung seines Wohnhauses gelenkt habe, um 00.20 Uhr vor seinem Wohnhaus in St. A. die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl er dazu von einem besonders geschulten und von der Behörde hiez... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Trifft der unabhängige Verwaltungssenat keine gesonderte Feststellung darüber, dass der einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 1 lit b StVO Beschuldigte zur Vornahme der Atemluftuntersuchung auf dem Gendarmerieposten aufgefordert worden sei, vermag ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1999 war der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden, er habe am 17. Juni 1998, nachdem er sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug von einem näher bezeichneten Gasthaus in Fahrtrichtung seines Wohnhauses gelenkt habe, um 00.20 Uhr vor seinem Wohnhaus in St. A. die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl er dazu von einem besonders geschulten und von der Behörde hiez... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Trifft der unabhängige Verwaltungssenat keine gesonderte Feststellung darüber, dass der einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 1 lit b StVO Beschuldigte zur Vornahme der Atemluftuntersuchung auf dem Gendarmerieposten aufgefordert worden sei, vermag ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0159 E 23. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die auf die verhängte Strafe angewendete Gesetzesbestimmung (Strafsanktionsnorm) kann von der Berufungsbehörde richtig gestellt werden und zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist (Hinweis E 21.10.1977, 1778/77). Hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0035 5 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn die Berufungsbehörde das Verhalten des Beschuldigten einem anderen Tatbestand (Tatbild) unterstellt als die erster Instanz, sofern es sich um ein und dasselbe Verhalten de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0159 E 23. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die auf die verhängte Strafe angewendete Gesetzesbestimmung (Strafsanktionsnorm) kann von der Berufungsbehörde richtig gestellt werden und zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist (Hinweis E 21.10.1977, 1778/77). Hinsichtlich ... mehr lesen...