Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0159 E 23. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die auf die verhängte Strafe angewendete Gesetzesbestimmung (Strafsanktionsnorm) kann von der Berufungsbehörde richtig gestellt werden und zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist (Hinweis E 21.10.1977, 1778/77). Hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0035 5 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn die Berufungsbehörde das Verhalten des Beschuldigten einem anderen Tatbestand (Tatbild) unterstellt als die erster Instanz, sofern es sich um ein und dasselbe Verhalten de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) belegt, wobei die übertretene Verwaltungsvorschrift wie folgt zitiert wurde: "Übertretung gemäß § 82/1 Z. 4 iVm § 15/1 Z. 2 + 3 Fremdenges. iVm § 7 VStG". Die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung wurde in der Weise umschrieben, dass er seiner namentlich genannten Tochter im Zeitraum von 7. Juni 1994 bis 31. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) belegt, wobei die übertretene Verwaltungsvorschrift wie folgt zitiert wurde: "Übertretung gemäß § 82/1 Z. 4 iVm § 15/1 Z. 2 + 3 Fremdenges. iVm § 7 VStG". Die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung wurde in der Weise umschrieben, dass er seiner namentlich genannten Tochter im Zeitraum von 7. Juni 1994 bis 31. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Mit dem am 27. Juni 1997 verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, im amtlichen Telefonbuch in der Zeit vom 15. November 1996 bis zum 26. Juni 1997 gewerbsmäßig und in Ertragsabsicht mit dem Wortlaut "H, Autolackiererei und Spenglerei, A, Tel.Nr. 00, Mobilnetz 11" im Ortstelefonverzeichnis A Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten (im Sinne des § 1 Abs. 4 GewO 1994) angeboten zu haben, welche 1) gemäß § 94 lit. a Z. 10 ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 25. Jänner 1999 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug nach § 66 Abs. 4 AVG schuldig erkannt, als gewerberechtliche Geschäftsführerin der R GmbH für die Ausübung des Drogistengewerbes im Standort M, auf Grund einer Bestellung am 4. August 1997 an eine bestimmte Kundin per Nachnahme, aufgegeben beim Postamt M, unter dem Namen "Natur-Produktevertrieb", M, Hauptstraße 4, einen "Ener-Chi-Spray 120 ml" ausgeliefert und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z14;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040055.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem am 27. Juni 1997 verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, im amtlichen Telefonbuch in der Zeit vom 15. November 1996 bis zum 26. Juni 1997 gewerbsmäßig und in Ertragsabsicht mit dem Wortlaut "H, Autolackiererei und Spenglerei, A, Tel.Nr. 00, Mobilnetz 11" im Ortstelefonverzeichnis A Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten (im Sinne des § 1 Abs. 4 GewO 1994) angeboten zu haben, welche 1) gemäß § 94 lit. a Z. 10 ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 25. Jänner 1999 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug nach § 66 Abs. 4 AVG schuldig erkannt, als gewerberechtliche Geschäftsführerin der R GmbH für die Ausübung des Drogistengewerbes im Standort M, auf Grund einer Bestellung am 4. August 1997 an eine bestimmte Kundin per Nachnahme, aufgegeben beim Postamt M, unter dem Namen "Natur-Produktevertrieb", M, Hauptstraße 4, einen "Ener-Chi-Spray 120 ml" ausgeliefert und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 durch Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen ist § 366 Abs 1 Z 1 iVm § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1994 Strafnorm iSd § 44 a Z 2 VStG (Hinweis E 22.2.1994, 93/04/02... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z14;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040055.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 durch Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen ist § 366 Abs 1 Z 1 iVm § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1994 Strafnorm iSd § 44 a Z 2 VStG (Hinweis E 22.2.1994, 93/04/02... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 1. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1989 in seinem Gastgewerbebetrieb Gasthof "S" in K, 1) eine Stockbürste, deren Stahlblätter stark verrostet, sowie durch eingetrocknete Lebensmittelreste und fetten, übelriechenden Holzstaub, stark verschmutzt waren, auf einer Abwasch in der Küche seines Gastbetriebes aufbewahrt, somit einen Gebrauchsgegenstand, der bei bestimmungsge... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 1. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1989 in seinem Gastgewerbebetrieb Gasthof "S" in K, 1) eine Stockbürste, deren Stahlblätter stark verrostet, sowie durch eingetrocknete Lebensmittelreste und fetten, übelriechenden Holzstaub, stark verschmutzt waren, auf einer Abwasch in der Küche seines Gastbetriebes aufbewahrt, somit einen Gebrauchsgegenstand, der bei bestimmungsge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AVG §66 Abs4;LMG 1975 §74 Abs2 Z1;LMG 1975 §8 litg;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die Verwendung des Wortes LAGERN im erstinstanzlichen Straferkenntnis bzw in der damit übereinstimmenden Strafverfügung der Behörde war eindeutig ersichtlich, dass und in welcher Weise das Tatbestandselement des Inverkehrbringens iSd § 74 Abs ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AVG §66 Abs4;LMG 1975 §74 Abs2 Z1;LMG 1975 §8 litg;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die Verwendung des Wortes LAGERN im erstinstanzlichen Straferkenntnis bzw in der damit übereinstimmenden Strafverfügung der Behörde war eindeutig ersichtlich, dass und in welcher Weise das Tatbestandselement des Inverkehrbringens iSd § 74 Abs ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (kurz: BH) vom 1. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 27. März 1995 "gegen 20.05 Uhr" aus Richtung Linz kommend in Fahrtrichtung Enns auf der Westautobahn einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW gelenkt und sich u.a. - im Zusammenhang mit einem damals erfolgten Verkehrsunfall mit Sachschaden - (Spruchpunkt 5) in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/03/0110 3 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO kommt es bei der Umschreibung der Tatzeit im
Spruch: nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0115). Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (kurz: BH) vom 1. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 27. März 1995 "gegen 20.05 Uhr" aus Richtung Linz kommend in Fahrtrichtung Enns auf der Westautobahn einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW gelenkt und sich u.a. - im Zusammenhang mit einem damals erfolgten Verkehrsunfall mit Sachschaden - (Spruchpunkt 5) in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/03/0110 3 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO kommt es bei der Umschreibung der Tatzeit im
Spruch: nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0115). Schlagworte ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 23 Abs. 1 Z. 7 Güterbeförderungsgesetz 1995 in Verbindung mit Art. 3 Z. 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 unter Anwendung des § 20 VStG mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 54 Stunden) bestraft, weil er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.02.1998 um/von 22.53 bis Uhr als Lenker des Sattel-Kfz, Kennzeichen (D), in Ebbs, Grenzübergang Kiefersfelden, A 12 Inntalautobahn, in Richtung Österreich 1. das Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Summe der Gesamtmasse, bei Sattel-Kfz abzüglich der größeren der höchsten zul. Sattellasten beider Fahrzeuge, wenn diese gleich sind, eine dieser Sattellasten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. November 1998 um 7.00 Uhr mit einem nach den Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeug aus Deutschland kommend über das ehemalige Autobahnzollamt Lindau-Hörbranz einreisend eine Transitfahrt durch österreichisches Hoheitsgebiet im Rahmen der gewerbsmäßigen Güterbeförderung durchgeführt, ohne ein vollständig ausgefülltes Formular oder eine österreichische Bestätigung üb... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 bestraft, weil er sich am 22. August 1997 um 17.33 Uhr in Köflach auf dem Gendarmerieposten Köflach nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 1 Z. 7 Güterbeförderungsgesetz 1995 in Verbindung mit Art. 3 Z. 1 und Art. 4 Z. 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) bestraft, weil er am 13. Jänner 1998 um 20.00 Uhr als Lenker eines nach den Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeuges eine Transitfahrt durch das Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999030127.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...