Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1995/162;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG muss im
Spruch: des Straferkenntnisses das für dieses Übertretung maßgebende Tatbestandsmerkmal der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Sattelkraftfahrzeuges in der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat aufscheinen. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 23 Abs. 1 Z. 7 Güterbeförderungsgesetz 1995 in Verbindung mit Art. 3 Z. 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 unter Anwendung des § 20 VStG mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 54 Stunden) bestraft, weil er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.02.1998 um/von 22.53 bis Uhr als Lenker des Sattel-Kfz, Kennzeichen (D), in Ebbs, Grenzübergang Kiefersfelden, A 12 Inntalautobahn, in Richtung Österreich 1. das Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Summe der Gesamtmasse, bei Sattel-Kfz abzüglich der größeren der höchsten zul. Sattellasten beider Fahrzeuge, wenn diese gleich sind, eine dieser Sattellasten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. November 1998 um 7.00 Uhr mit einem nach den Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeug aus Deutschland kommend über das ehemalige Autobahnzollamt Lindau-Hörbranz einreisend eine Transitfahrt durch österreichisches Hoheitsgebiet im Rahmen der gewerbsmäßigen Güterbeförderung durchgeführt, ohne ein vollständig ausgefülltes Formular oder eine österreichische Bestätigung üb... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 bestraft, weil er sich am 22. August 1997 um 17.33 Uhr in Köflach auf dem Gendarmerieposten Köflach nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 1 Z. 7 Güterbeförderungsgesetz 1995 in Verbindung mit Art. 3 Z. 1 und Art. 4 Z. 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) bestraft, weil er am 13. Jänner 1998 um 20.00 Uhr als Lenker eines nach den Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeuges eine Transitfahrt durch das Ge... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1 Abs1;VStG §44... mehr lesen...
Rechtssatz: Die durch BGBl 1998/I/017 erfolgte Änderung des Güterbeförderungsgesetzes 1995 durch Einfügung des § 23 Abs 1 Z 8 entzieht den für die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes, dass mit dem Nichtmitführen einer Ökokarte mit gültigen Ökopunkten für eine Transitfahrt gegen Art 3 Z 1 Abs 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl 1992/879 verstossen werde, maßgebenden Überlegungen (Hinweis E 8.9.1998, 98/03/0036, 0212) insofern die Grundlage, als ein Verstoss gegen die Verordnung (EG) N... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/05 97/03/0189 1
(hier Rechtslage vor der Nov BGBl 1998/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999030127.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1995/162;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG muss im
Spruch: des Straferkenntnisses das für dieses Übertretung maßgebende Tatbestandsmerkmal der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Sattelkraftfahrzeuges in der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat aufscheinen. ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2 Abs1;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1 Abs1;VStG §44... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/05 97/03/0189 1
(hier Rechtslage vor der Nov BGBl 1998/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 4. September 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- belegt, wobei die verletzten Rechtsvorschriften wie folgt zitiert wurden: "§ 82/1 Z. 4 i.V.m. § 15/1 Z. 2+3 Fremdengesetz". Umschrieben wurde die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung in der Weise, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 6. Juli 1994 nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte, weil ihm von der Sicherheitsbehörde kein Sichtv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0128 E 10. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/06/23 96/21/0507 1 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betracht, wenn keine der in § ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 4. September 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- belegt, wobei die verletzten Rechtsvorschriften wie folgt zitiert wurden: "§ 82/1 Z. 4 i.V.m. § 15/1 Z. 2+3 Fremdengesetz". Umschrieben wurde die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung in der Weise, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 6. Juli 1994 nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte, weil ihm von der Sicherheitsbehörde kein Sichtv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0128 E 10. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/06/23 96/21/0507 1 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betracht, wenn keine der in § ... mehr lesen...
Mit einer am 13. Juli 1995 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Zagreb überreichten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kroatiens, die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als Aufenthaltszweck gab er die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Rigips-Monteur sowie die Familienzusammenführung mit seiner in Österreich lebenden Ehegattin an. Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter, seit 3. Oktober 1995 auch selbstständig vertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 92/11/0294 4 Stammrechtssatz Aus der Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verfolgungsverjährung infolge nicht rechtzeitiger Anlastung der korrekten Tatzeit ergibt sich bloß, daß der Besch wegen der ihm zur Last gelegten Übertretung nicht bestraft w... mehr lesen...
Mit einer am 13. Juli 1995 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Zagreb überreichten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kroatiens, die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als Aufenthaltszweck gab er die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Rigips-Monteur sowie die Familienzusammenführung mit seiner in Österreich lebenden Ehegattin an. Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter, seit 3. Oktober 1995 auch selbstständig vertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 92/11/0294 4 Stammrechtssatz Aus der Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verfolgungsverjährung infolge nicht rechtzeitiger Anlastung der korrekten Tatzeit ergibt sich bloß, daß der Besch wegen der ihm zur Last gelegten Übertretung nicht bestraft w... mehr lesen...
Dem durch eine Bescheidausfertigung belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Jänner 1999 schuldig erkannt, er habe als "Inhaber seines Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsunternehmens mit Sitz in A" acht Ausländer während der näher bezeichneten Tatzeiten als Bauhilfsarbeiter beschäftigt, obwohl für diese Ausländer weder Beschäftigungsbewi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort. Hingegen dient die Angabe des Ortes (im
Spruch: oder in der Bescheidbegründung), an dem der illegal beschäftigte Ausländer seine Arbeitsleistung erbracht ... mehr lesen...
Dem durch eine Bescheidausfertigung belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Jänner 1999 schuldig erkannt, er habe als "Inhaber seines Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsunternehmens mit Sitz in A" acht Ausländer während der näher bezeichneten Tatzeiten als Bauhilfsarbeiter beschäftigt, obwohl für diese Ausländer weder Beschäftigungsbewi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort. Hingegen dient die Angabe des Ortes (im
Spruch: oder in der Bescheidbegründung), an dem der illegal beschäftigte Ausländer seine Arbeitsleistung erbracht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich "am 4.11.1996 gegen 05.50 Uhr auf der Wiese, ca. 300 m südwestlich des Wohnhauses in I, X-Weg Nr. 2," trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft mittels Alkomaten auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er "um 05.45 Uhr den PKW YYY auf dem sogenannten Kreuzweg im Geme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 13.02.1997 um 14.05 Uhr in Villach, auf der Südautobahn (A 2), bei Km 356.5, in Fahrtrichtung Klagenfurt, die Beförderungseinheit Sattelzugmaschine PA-AZ34 / Sattelanhänger PA-AE147, beladen mit Gefahrgut der Klasse 6 Ziff. 1c ADR (24 Einw.pal. Naftomix G WX 1271) gelenkt und keine gültige B6-Bescheinigung mitgeführt, da die mitgeführte B6-Bescheinigung mit der Nr. 6... mehr lesen...
Mit den Spruchpunkten 2) und 3) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 21. April 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als verwaltungsstrafrechtlich Beauftragter im Sinne des § 9(2) VStG der Firma F GesmbH, Z, I-Straße 30, diese ist Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, daß der Zustand bzw. die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das KFZ wurde am 26.01.199... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach "§ 11 Verwaltungsstrafgesetz iVm § 1(3) iVm § 37(4) Ziffer 1. Führerscheingesetz" schuldig erkannt, "weil er am 16.11.1997 um 15.15 h in Wals, auf der Hauptstraße Richtung Viehhausen auf Höhe zur Kreuzung mit B1 Wiener Bundesstraße den Kraftwagen mit dem Kennzeichen 1. ohne im Besitz einer gültigen Lenkberechtigu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung European Case Law... mehr lesen...