I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 7. November 1991 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer der mehrfachen Übertretung des § 7 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) schuldig erkannt und hiefür nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle mit Geldstrafen von S 1.000,-- je Arbeitnehmer (Ersatzfreiheitsstrafe je ein Tag) bestraft, weil er es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §26 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2;
Rechtssatz: Ein Rechtshilfeersuchen in der Form einer von der Beh gegen eine bestimmte Person als Besch gerichteten Amtshandlung stellt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG dar, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die ersuchende Beh unzuständigerweise tätig ... mehr lesen...
Am 28. November 1988 wurden von einem Bediensteten der Lebensmittelaufsicht der Gemeinde im Sortierraum des Legebetriebes des Beschwerdeführers zwei Packungen zu je zehn Stück vollfrischer Eier der Qualitätsklasse I, Gewichtsgruppe 1, und zwei Packungen zu je zehn Stück vollfrischer Eier der Qualitätsklasse I, Gewichtsgruppe 3, entnommen; als Verpackungsdatum war jeweils der 29. November 1988 angegeben. Die Vorarlberger Umweltschutzanstalt befand die Eier für genußtauglich, erblickte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;VStG §24;VStG §40 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 40 Abs 2 VStG ist kein Recht der Partei abzuleiten, den gesamten Akt in Kopie von der Behörde zugesandt zu erhalten. Die gemäß § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anwendbare Bestimmung des § 17 Abs 1 AVG sieht lediglich das Recht der Partei vor, an Ort und Stelle, somit im Amtsgebäude der Behör... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 29. Mai 1990 - soweit es im gegenständlichen Beschwerdefall von Bedeutung ist - der Übertretungen nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 (zu 2.) und nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit (zu 3.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall mit Sachschaden am 16. Juni 1989 um 21.40 Uhr an einem näher bezeichneten Or... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 27. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. Juni 1990 um 1,50 Uhr in Salzburg, A 1, Fahrtrichtung München, auf Höhe der Brücke bzw. Unterführung Münchner Bundesstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf öffentlichen Straßen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Atemalkoholgehalt der Atemluft von über 0,4 mg/l (Ergebnis der Alkomatprobe 0,45 mg/l) gelenkt, und dadu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 89/06/0085 1 Stammrechtssatz Ein innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG abgefertigtes Rechtshilfeersuchen, das sämtliche Tatbestandsmerkmale vollständig enthält, stellt eine taugliche Verfolgungshandlung iSd Bestimmung des § 32 Abs 2 VStG dar. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0314 E 28. Oktober 1988 RS 5 Stammrechtssatz Ein innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG abgefertigtes Rechtshilfeersuchen stellt eine iSd § 32 VStG taugliche Verfolgungshandlung dar. Schlagworte Rechtshilfeersuchen Europ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 13. Mai 1989 um 10.40 Uhr im Gemeindegebiet von Horn auf der Bundesstraße 303 von Straßenkilometer 62 bis 64 in Fahrtrichtung Göpfritz an der Wild einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und hiebei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 80 km/h überschritten. Er habe ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40 Abs2;VStG §43 Abs1;
Rechtssatz: § 43 Abs 1 VStG gibt nur der erkennenden (nicht auch der ersuchten) Beh die Möglichkeit, das Strafverfahren in mündlicher Verhandlung durchzuführen und womöglich sogleich das Straferkenntnis oder die Einstellung des Verfahrens zu verkünden (Hinweis Ringhofer, Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze, Bd I, § 71 AVG, Anm 3). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 12. März 1985 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Wieden - den Beschwerdeführer für schuldig, er habe am 14. Februar 1985 (sicÜ) um 23.50 Uhr in Wien 4, Favoritenstraße, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W nn.nnn (sicÜ) in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2;
Rechtssatz: Ein Ladungsbescheid, welcher zwar den Besch wegen dessen Wohnsitzwechsels nicht erreicht hat, der aber durch Übergabe an die Post (Poststempel) die "Sphäre der Beh" verlassen hat, stellt eine rechtzeitige Verfolgungshandlung dar (Hinweis E 22.9.1980, 1390, 1694/80, VwSlg 10232 A/1980). European Ca... mehr lesen...
Die Baupolizei Innsbruck erstattete am 24. November 1986 Anzeige, am 21. November 1986 sei festgestellt worden, daß beim nichtbewilligten Einkaufszentrum in Innsbruck, X-Weg 4, mehrere näher konkretisierte Werbeeinrichtungen konsenslos in der Zeit vom 17. bis 21. November 1986 angebracht worden seien. Ein Ansuchen um Baubewilligung sei im November 1986 gestellt worden. Bauwerber sei die "N-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG" in Dornbirn. Die Behörde erster Instanz richtete am 12. De... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2;
Rechtssatz: Ein innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG abgefertigtes Rechtshilfeersuchen, das sämtliche Tatbestandsmerkmale vollständig enthält, stellt eine taugliche Verfolgungshandlung iSd Bestimmung des § 32 Abs 2 VStG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19890600... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung (AuslBG), schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1988 zwei namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte (Ungarn) in seinem Gewerbebetrieb in Wien VI, X-Straße, beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;VStG §40 Abs2;VStG §42;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat die Beh dem Besch die Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist vorgehalten und ihn aufgefordert, binnen einer Frist von vierzehn Tagen zur Frage des allfälligen Vorliegens eines Zustellmangels Stellung zu nehmen, so ist die hiebei ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51;VStG §24;VStG §33;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine persönliche Einvernahme des Besch im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht zwingend vorgesehen (Hinweis E 25.4.1987, 86/03/0199). Schlagworte Ermittlungsverfahren Allgemein
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG
Unmittelbarkeitspri... mehr lesen...
Beachte y25948; Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf persönliche Vernehmung des Besch besteht nicht. Die auf § 13a AVG gestützte Ansicht, die Beh sei sogar verpflichtet, dem (im Verwaltungsverfahren nicht vertretenen) Besch zur Stellung von geeigneten Beweisanträgen anzuleiten, ist verfehlt; vielmehr ist es Sache des Besch, von sich aus ein entsprechendes, seiner Entlastung dienendes Vorbringen zu erstatten; die Belehrungspflicht der Behörde erstreckt sich darauf nicht. Nur bei Vorl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §51;VStG §24;VStG §25 Abs2;VStG §33;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf persönliche Vernehmung des Besch besteht nicht. Die auf § 13a AVG gestützte Ansicht, die Beh sei sogar verpflichtet, dem (im Verwaltungsverfahren nicht vertretenen) Besch zur Stellung von geeigneten Bewei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VStG §41 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0394 E 31. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein Verfahrensmangel führt nur dann zur Aufhebung des Bescheides, wenn er möglicherweise Einfluss auf den Inhalt der Entscheidung hätte haben können. Ein Bfr, der die Verletzung des Partei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 13. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: „Tatzeit: 25. Jänner 1987, ca. 15.00 Uhr Tatort: F vor dem Haus Nr. 40 entlang der L-straße 132 Tatbeschreibung Als Eigentümer der Liegenschaft nicht dafür gesorgt, daß der entlang der Liegenschaft vorhandene, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteig entlang der ganzen Liegenschaf... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1VStG §31 Abs2VStG §32 Abs2VStG §40 Abs2
Rechtssatz: Ein innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG abgefertigtes Rechtshilfeersuchen stellt eine iSd § 32 VStG taugliche Verfolgungshandlung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988180314.X05 Im RIS seit 01.04.2022 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §23;VStG §40 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/02B/0028 E 24. Oktober 1984 RS 2 Stammrechtssatz Dem VStG (wie auch dem AVG) ist ein Recht des Beschuldigten auf Gegenüberstellung mit einem Zeugen fremd. (Hinweis auf E vom 16.1.1979, 2781/78), es sei denn, es bestünde die Möglichkeit einer Personenverwechslung. European ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19;VStG §32 Abs2;VStG §40 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl ein Ladungsbescheid als auch eine Strafverfügung stellen eine taugliche erste Verfolgungshandlung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988030042.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Verständigung vom Einlangen bestimmter Aktenstücke, verbunden mit der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme, stellt keine Aufforderung iSd § 42 VStG 1950 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988180015.X09 Im RIS seit 14.02.2002 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19;AVG §56;VStG §40 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Einer Ladung, die nur die Aufforderung, zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer (hier: nicht näher umschriebenen) Verwaltungsstrafsache als Beschuldigter zu erscheinen, enthält, jedoch keine Rechtsfolgen für den Fall des ungerechtfertigten Ausbleibens androht, kommt Bescheidcharakter nicht zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs1;AVG §19 Abs2;AVG §19 Abs3;AVG §19 Abs4;AVG §49 Abs5;VStG §24;VStG §40 Abs2;VStG §41 Abs1;VStG §41 Abs2;VStG §41 Abs3;VStG §44 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0163 E 16. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 19 AVG, insbesondere dessen Abs 3 findet auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung. § 19 AVG ist in § 24 VStG in den ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs1;AVG §19 Abs2;AVG §19 Abs3;AVG §19 Abs4;AVG §49 Abs5;VStG §24;VStG §40 Abs2;VStG §41 Abs1;VStG §41 Abs2;VStG §41 Abs3;VStG §44 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0163 E 16. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 19 AVG, insbesondere dessen Abs 3 findet auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung. § 19 AVG ist in § 24 VStG in den ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs1;AVG §19 Abs2;AVG §19 Abs3;AVG §19 Abs4;AVG §49 Abs5;VStG §24;VStG §40 Abs2;VStG §41 Abs1;VStG §41 Abs2;VStG §41 Abs3;VStG §44 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 19 AVG, insbesondere dessen Abs 3 findet auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung. § 19 AVG ist in § 24 VStG in den nicht anwendbaren Paragraphen des AVG nicht angeführt. Aus den §§ 40 und 41... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §23;VStG §40 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/02B/0028 E 24. Oktober 1984 RS 2 Stammrechtssatz Dem VStG (wie auch dem AVG) ist ein Recht des Beschuldigten auf Gegenüberstellung mit einem Zeugen fremd. (Hinweis auf E vom 16.1.1979, 2781/78), es sei denn, es bestünde die Möglichkeit einer Personenverwechslung. European ... mehr lesen...