RS Vwgh 1991/2/15 85/18/0323

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §40 Abs2;

Rechtssatz

Ein Ladungsbescheid, welcher zwar den Besch wegen dessen Wohnsitzwechsels nicht erreicht hat, der aber durch Übergabe an die Post (Poststempel) die "Sphäre der Beh" verlassen hat, stellt eine rechtzeitige Verfolgungshandlung dar (Hinweis E 22.9.1980, 1390, 1694/80, VwSlg 10232 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1985180323.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten