Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0129 E 11. Dezember 1986 VwSlg 12335 A/1986; RS 5 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Vernehmung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren als Partei stellt keine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar; die Gewinnung eines persönlichen Ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, wenn der Besch mehrfach, j... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §24;VStG §43 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Konnte in der Dunkelheit der Meldungsleger die Haarfarbe des Beschuldigten nicht genau feststellen, nahm er nur eine ungefähre Schätzung der Größe des Beschuldigten vor und wich das tatsächliche Alter des Beschuldigten von dem vom... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Landeshauptstadt St. Pölten vom 6. April 1987 wurde der Mitbeteiligte als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG 1950 Verantwortlicher der HB Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, nicht dafür vorgesorgt zu haben, daß die Raumtemperatur in diesem Betrieb am 26. Februar 1986 um 10.50 Uhr im Bereich des Frischobststandes sowie im Bereich der Frischware die Mindesttemperatur von +19 Grad Celsius betragen habe, sodaß zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §24;
Rechtssatz: Nach § 66 AVG (der gem § 24 VStG auch im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens gilt) ist die Berufungsbehörde verpflichtet, ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchzuführen und ihre Entscheidung ausreichend zu begründen. Legt die Berufungsbehörde ihrer Entscheidung nicht oder nicht zur Gänze das... mehr lesen...
Nachdem eine diesbezügliche Strafverfügung vom 24. Oktober 1988 durch rechtzeitige Erhebung eines nicht begründeten Einspruches des schon damals anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers außer Kraft getreten war, erließ die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ohne vorhergehender Aufforderung des Beschwerdeführers, sich zu rechtfertigen, unter dem Datum 9. Jänner 1989 gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, mit dem dieser einer Übertretung gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Frem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14 Abs1;FrPolG 1954 §2 Abs1;VStG §24;VStG §47 Abs1;VStG §48 Abs1;
Rechtssatz: Eine Unvollständigkeit einer Strafverfügung oder einer Strafanzeige kann nicht zur Mangelhaftigkeit des nach dem Außerkrafttreten der Strafverfügung eingeleiteten ordentlichen Verfahrens führen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung beigeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 15. November 1989, dem Beschwerdeführer zugestellt durch Hinterlegung beim Postamt 1053 Wien am 28. November 1989, wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Getränkesteuergesetz 1971 schuldig erkannt. Der sich aus § 61 AVG 1950 ergebenden Verpflich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61;VStG §24;
Rechtssatz: Die gem § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwendenden Bestimmungen des § 61 AVG betreffen die einem Bescheid beizugebende Rechtsmittelbelehrung. Für andere Erledigungen als Bescheide gelten sohin diese Vorschriften nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990170107.X01 ... mehr lesen...
Im Spruch: des Straferkenntnisses des Magistrates Salzburg vom 1. August 1989 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Z-GmbH (§ 9 VStG 1950) a) neun namentlich genannte ausländische Dienstnehmer beschäftigt, ohne daß für diese Beschäftigungsbewilligungen oder Befreiungsscheine vorgelegen seien, und b) die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse mit diesen Dienstnehmern per 19. Mai 1989 bis zumindest 6. Juni 1989 nicht angezeigt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z3 lita idF 1988/231;AVG §63 Abs3;VStG §19;VStG §20;VStG §21 Abs1;VStG §24;VStG §51;
Rechtssatz: Wird in der Berufung nur das Strafausmaß bekämpft, dann hat die Berufungsbehörde von dem in erster Instanz zur Schuldfrage festgestellten Sachverhalt auszugehen. Schlagworte Allgemein
B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. Juli 1988 um 22.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Bus auf einer näher beschriebenen, öffentlichen Straße gelenkt und sich um 23.55 Uhr auf dem Gendarmerieposten E. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §22;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §24;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Berufungsbescheides betreffend Bestrafung wegen Übertretung gem § 5 Abs 2 StVO zu eigenen Handen ist nur dann erforderlich, wenn die mit dem Bescheid verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewichtigkeit über dem Durchsch... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juli 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie anläßlich einer Erhebung durch die Marktgemeinde X am 3. Februar 1987 um 15.44 Uhr festgestellt worden sei, von diesem Zeitpunkt bis zum heutigen Tage von 2 mit Waren gefüllten, beim Haus Nr. XY im Ortsgebiet von Z angebrachten Automaten aus, Kaugummikugeln, Schmuckstücke und Kleinspielzeug zum Verkauf angeboten, obwohl die Ausübung de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §19;VStG §24;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0172 E 28. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ungeachtet einer Erklärung des Beschuldigten dahin, daß er über seine Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse keine Angaben machen möchte, hat die Behörde entsprechend der in § 39 Abs 2 ... mehr lesen...
Vom Wachzimmer Innere Stadt der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde der Beschwerdeführer angezeigt, weil er am 12. Februar 1988 um 08.55 Uhr in Innsbruck den Innrain in südlicher Richtung mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Höhe des Hauses Nr. 79 in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befahren habe. In dem Formular über die Durchführung der ärztlichen Untersuchung, bei der sich der Beschwerdeführer Blut abnehmen ließ, ist der Zeitpunkt des Deliktes mit "1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0184 E 6. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist berechtigt, auch Tatort und Tatzeit, die im erstinstanzlichen Erkenntnis unrichtig wiedergegeben sind, im Zuge des Berufungsverfahrens zu berichtigen, wenn das Versehen für die Partei ohne weiters erkennbar war und der richtige Tator... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates Salzburg vom 8. Juli 1988 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG als verspätet zurück. Nach der Bescheidbegründung sei das Straferkenntnis "am 27. Juli 1987 beim Berufungswerber hinterlegt", die Berufung aber erst am 12. August 1988 zur Post gebracht worden. Gemäß § 51 Abs. 3 VStG betrage die Berufungsfrist zwei Wochen. Nachdem das Straferken... mehr lesen...
Vom Gendarmeriepostenkommando Mauterndorf wurde am 19. April 1986 gegen den Beschwerdeführer Anzeige erstattet, weil dieser am 13. April 1986 gegen 23.00 Uhr seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw nach dem Konsum von sechs Achtel Rotwein in vermutlich alkoholisiertem Zustand in Tweng auf der Katschbergstraße B 99 in Richtung Mauterndorf gelenkt habe. Bei Straßenkilometer 53,6 sei die Fahrbahn plötzlich durch Schneeverwehungen mit Schnee bedeckt gewesen und der mit Sommerreifen aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;VStG §24;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Da gem § 25 Abs 2 VStG die der Entlastung des Besch dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die belastenden und gem § 46 AVG, der gem § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwenden ist, als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet un... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 21. Dezember 1988 wurde das mündlich verkündete Straferkenntnis derselben Behörde vom 30. November 1988 gemäß § 62 Abs. 4 AVG 1950 wie folgt berichtigt: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 21. Dezember 1988 wurde das mündlich verkündete Straferkenntnis derselben Behörde vom 30... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde von der Berufungsbehörde ein Straferkenntnis lediglich insofern berichtigt, als einerseits die aus dem Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 64 Abs 2 VStG sowie den Kosten für die Blutabnahme und die Blutuntersuchung zusammengesetzte und in der Niederschrift ausgewiesene Summe von S 12.504,80 durch ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51;VStG §24;VStG §33;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine persönliche Einvernahme des Besch im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht zwingend vorgesehen (Hinweis E 25.4.1987, 86/03/0199). Schlagworte Ermittlungsverfahren Allgemein
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG
Unmittelbarkeitspri... mehr lesen...
Beachte y25948; Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf persönliche Vernehmung des Besch besteht nicht. Die auf § 13a AVG gestützte Ansicht, die Beh sei sogar verpflichtet, dem (im Verwaltungsverfahren nicht vertretenen) Besch zur Stellung von geeigneten Beweisanträgen anzuleiten, ist verfehlt; vielmehr ist es Sache des Besch, von sich aus ein entsprechendes, seiner Entlastung dienendes Vorbringen zu erstatten; die Belehrungspflicht der Behörde erstreckt sich darauf nicht. Nur bei Vorl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 30. März 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 17. Oktober 1988 um 19.20 Uhr in Wien IV, Getreidemarkt - Rechte Wienzeile mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet habe, indem er nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten hab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §51;VStG §24;VStG §25 Abs2;VStG §33;VStG §40 Abs1;VStG §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Rechtsanspruch auf persönliche Vernehmung des Besch besteht nicht. Die auf § 13a AVG gestützte Ansicht, die Beh sei sogar verpflichtet, dem (im Verwaltungsverfahren nicht vertretenen) Besch zur Stellung von geeigneten Bewei... mehr lesen...
Index: L70709 Theater Veranstaltung WienL70719 Spielapparate Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VeranstaltungsG Wr 1971 §29 Abs1;VStG §24;VStG §51 Abs4;VStG §9;
Rechtssatz: Wird eine Bestrafung (hier: Übertretung des Wr VeranstaltungsG) mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Beschuldigte nicht persönlich sondern gemäß § 9 VStG als Organ einer GmbH bestraft wird, so liegt kein Verstoß gegen das ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat. Im Verwaltungsstrafverfahren ist daher die Berufungsbehörde nicht berechtigt, in ihrem Berufungsbescheid dem Berufungswerber eine andere Tat zur Last zu legen, als er im erstinstanzlichen Straferkenntnis sc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...