Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §56;AVG §63 Abs1;VStG §24;VStG §46 Abs1;VStG §51;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: War der Besch im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses der Beh gegenüber durch einen Bevollmächtigten vertreten und ist das Straferkenntnis diesem weder zugestellt noch in der Folge tatsächlich an ihn weitergeleitet worden (zugekommen), so ist die Zustellun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/03 90/19/0108 1 Stammrechtssatz Gemäß der auch im Verwaltungsstrafverfahren zufolge § 24 VStG geltenden Grundsätze der Erforschung der materiellen Wahrheit (§ 37 AVG) und der Amtswegigkeit (§ 39 Abs 2 AVG) hat die Behörde dem Täter grundsätzlich den objektiven Tatbestand von sich aus ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 14. August 1987 war unter Bezugnahme auf diesbezügliche Anträge der nunmehrigen Beschwerdeführer und des G gemäß § 14 Abs. 1 des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970 festgestellt worden, daß die Genannten als derzeitige Eigentümer von bestimmt bezeichneten, im einzelnen angeführten Grundstücken die Bringungsgemeinschaft Leiterbergalpweg, Gemeinde Sölden, bildeten (Spruchpunkt Ia... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0252 E 15. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Durch eine Aufhebung gem §§ 24 VStG 1950, 66 Abs 2 AVG 1950 - dies ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid welcher mit VwGH-Beschwerde angefochten werden kann (Hinweis auf E VS II vom 10.12.1951, 1491/50, VwSlg Anh. 33) - kann der Bfr einerseits dadurch in seinen Rechten... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 26. April 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, auf den Grundstücken Nr. 2400, 2399/2, 2398, 2399, 2397 und 2306 vom 1. September 1985 "(= Beginn bzw. Wiederaufnahme der Gewerbeausübung)" jedenfalls bis zum 19. Jänner 1989 eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage, nämlich eine Verschrottungsanlage, beinhaltend eine Lager- und Betriebsfläche für Autowracks und Altreifen im Ausmaß von ca. 5600 m2, ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §24;VStG §51 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Insoweit der Besch in seiner Berufung nur die Nichtanwendung des § 51 Abs 4 VStG rügt, ist von der bel Beh auf den behaupteten guten Glauben als Schuldausschließungsgrund gem § 5 Abs 2 VStG bzw auf die gerügte Nichtanwendung des § 21 VStG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §24;VStG §51 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Strafzumessung, wird mit Ablauf der Berufungsfrist der in erster Instanz ergangene Schuldspruch bereits rechtskräftig, bevor ein rechtskräftiger Ausspruch über die Strafzumessung vorliegt... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer durch seinen mit gleichzeitig vorgelegter, auch die Annahme von Zustellungen aller Art umfassender Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Bernhard Lanz rechtzeitig Einspruch. (Die Vollmacht erliegt in den in der beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 90/19/0454 protokollierte... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes bestraft. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer durch seinen mit gleichzeitig vorgelegter, auch die Annahme von Zustellungen aller Art umfassender Vollmacht ausgewiesenen Vertreter L rechtzeitig Einspruch. Im weiteren Verlauf des Verwaltungsstrafverfahrens schritten als Vertreter des Beschwerdeführers Rechtsanwalt Dr. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 5. April 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es laut Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 20. Mai 1987 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "H. Gesellschaft m.b.H." zu verantworten, daß: "1.) die in der Beilage A angeführten Arbeitnehmer an den in der Beilage A angeführten Tagen länger als zehn Stunden beschäftigt wurden, obwohl die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §24;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Ermittlung der Wahrheit im Verwaltungsstrafverfahren findet ihre Grenze darin, daß von weiteren Erhebungen abgesehen werden kann, wenn der Sachverhalt soweit geklärt ist, daß die Behörde auch dann nicht zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache gelangen könnte, wenn die namhaft gemachten Zeugen das bestätigen würd... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0509 Rechtssatz: Zufolge der Rechtsunwirksamkeit der Zustellung des Straferkenntnisses an den Besch wurde von diesem nicht die Berufungsfrist versäumt. Es fehlt somit an der Voraussetzung für die Wiederaufnahme in den vorigen Stand nach § 71 AVG (Hinweis E 15.12.1988, 88/08/0294). Schlagworte Wiederaufnahme des Verfahrens Zustellung Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1;VStG §24;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0510 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/28 90/19/0453 1 Stammrechtssatz Zufolge der Rechtsunwirksamkeit der Zustellung des Straferkenntnisses an den Besch wurde von diesem nicht die Berufungsfrist versäumt. Es ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 11. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 6. Februar 1989 um 10.35 Uhr mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Bregenz "auf der Montfortstraße, Höhe HNr. 17, Richtung Römerstraße", den Gehsteig vorschriftswidrig benützt habe, indem er das Fahrzeug auf dem Gehsteig abgestellt habe. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174;VStG §24;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde ist auf Grund einer dem Inhalt der Anzeige widersprechenden Sachverhaltsdarstellung eines einer Übertretung nach § 8 Abs 4 StVO Besch verpflichtet, das Organ der Straßenaufsicht, das die Anzeige erstattet hat, als Zeugen über den genaue... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. September 1988 gegen 2.00 Uhr nach der Vorführung zu einem diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt im Krankenhaus Zell am See die Blutabnahme verweigert, obwohl er im Verdacht gestanden sei, daß er beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 24. September 1988 gegen 1.00 Uhr auf der B 168 im Bereich des Straßenkilo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs5;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VStG §24;
Rechtssatz: Ein Recht des Bf auf Beiziehung seines Rechtsvertreters zu den Zeugeneinvernahmen sehen die Verwaltungsverfahrensgesetze nicht vor (Hinweis E 9.5.1975, 61/75). Schlagworte Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte
Zeugenaussagen
Beweismittel Zeugenbeweis
Par... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 12. August 1988 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Arbeitgebers, der S. GesmbH mit dem Standort Graz, laut Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 9. Dezember 1987 zu verantworten, daß 1) am Sonntag, dem 8. November 1987 in Wien, Hotel B., vier namentlich angeführte Arbeitnehmer beschäftigt worden seien, obwohl Arbeitnehmern in jeder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. (S-GesmbH) mit dem Standort in Graz am Sonntag, den 8. November 1987, in einem bestimmten Hotel in Wien vier namentlich genannte Arbeitnehmer beschäftigt, obwohl Arbeitnehmern in jeder Kalenderwoche eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen habe, zu gewähren se... mehr lesen...
Rechtssatz: Die einen Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren treffende Mitwirkungspflicht erfordert es, daß er sich - will er den Ausnahmetatbestand des § 17 Abs 1 ARG für sich in Anspruch nehmen - nicht bloß auf das in der Beschwerde dargestellte allgemeine Vorbringen beschränken darf, sondern konkrete Behauptungen unter Anbietung entsprechender Beweise über das Vorliegen aller nach den Abs 4 und 5 des § 17 ARG für messeähnliche Veranstaltungen notwendigen Tatbestandselemente und über... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §17 Abs1;ARG 1984 §17 Abs4;ARG 1984 §17 Abs5;AVG §37;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/03 90/19/0108 4 Stammrechtssatz Die einen Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren treffende Mitwirkungspflicht erfordert es, daß er sich - will er den Ausnahmetatbestand des § 17 Abs 1 ARG für sich in Anspruch nehmen - nicht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß der auch im Verwaltungsstrafverfahren zufolge § 24 VStG geltenden Grundsätze der Erforschung der materiellen Wahrheit (§ 37 AVG) und der Amtswegigkeit (§ 39 Abs 2 AVG) hat die Behörde dem Täter grundsätzlich den objektiven Tatbestand von sich aus nachzuweisen. Bestreitet der Beschuldigte, den objektiven Tatbestand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kfz der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen um Bekanntgabe des Lenkers dieses Kraftfahrzeuges "am 24.2.1989 um 19.06 Uhr in Wien 19, A-Straße Höhe Nr n Richtung Stadtgrenze" eine unrichtige Auskunft erteilt zu haben. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der namentlich genannten Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, dafür zu sorgen, daß die Beladung dieses Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da es am 3. August 1987 um 13.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem namentlich genannten Lenker, dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0108 E 7. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Verfahrensgesetze kennen über die Pflicht der Gewährung des Parteiengehörs zu jedem einzelnen Ermittlungsergebnis hinaus keine weitere Pflicht, abschließend dem Besch den gesamten Akteninhalt vorzuhalten. Schlagworte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020183.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0051 7 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 22. Juni 1987 schuldig erkannt, am 25. März 1986 beim Zollamt Walserberg eine bei der "Firma" A in München, X-Straße 11, auf Kommission mitgenommene Damenarmbanduhr der Marke Rolex Nr. 8644879, von "der BRD nach Österreich" eingeführt zu haben, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Bewilligung nach dem Außenhandelsgesetz 1984 gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rechtsvorschriften d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat (Hinweis E 29.11.1971, 1957/70, VwSlg 8123 A/1971). Im Verwaltungsstrafverfahren ist daher die Berufungsbehörde nicht berechtigt, in ihrem Berufungsbescheid dem Berufungswerber eine andere... mehr lesen...