Entscheidungen zu § 16 Abs. 2 VStG

Verwaltungsgerichtshof

73 Dokumente

Entscheidungen 61-73 von 73

RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Wird eine Geldstrafe von der Berufungsbehörde nicht nur aufgrund der Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Beschuldigten herabgesetzt, so hat sie auch die Ersatzfreiheitsstrafe herabzusetzen (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §22;
Rechtssatz: Die Ansicht, es sei auch im Fall der Strafbemessung beim Zusammentreffen mehrerer Delikte die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen unzulässig, findet im Gesetz keine Deckung. Die Obergrenze für die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe im Grunde des § 16 Abs 2 zweiter Satz VStG hat vielmehr für jede einzelne als ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/30 91/09/0098

Mit Bescheid der Behörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der N-GmbH wegen der Beschäftigung von zwei namentlich genannten jugoslawischen Staatsbürger am 28. November 1989 und vorher durch drei Monate als Hilfsarbeiter, ohne daß für diese Personen eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz oder ein Befreiungsschein vorgelegen wäre, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 Z. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.1991

RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0098

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;StGB §19;VStG §16 Abs2;VStG §19;VStG §51 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe nach § 16 Abs 2 VStG ist nach den Regeln der Strafbemessung (§ 19 VStG) vorzugehen. Reduziert die Berufungsbehörde daher nicht nur die Höhe der Geldstrafe auf einen Bruchteil der v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/11 89/06/0157

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde K vom 17. März 1987 wurde S u.a. die baubehördliche Bewilligung zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf der Grundparzelle 319 KG L erteilt. Aus der Baubeschreibung geht hervor, daß das bewilligte Gebäude aus zwei Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs mit Verkaufsflächen von 359 bzw. 362 m2 bestehen soll. In beiden Geschäften wurden Aufenthalts- und Sanitärräume eingeplant. Beide weisen separate Eingänge auf. Nach den Planungsunterlagen s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.04.1991

RS Vwgh 1991/4/11 89/06/0157

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §19;VStG §16 Abs2 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß - innerhalb der gesetzlichen Mindestsätze und Höchstsätze - ein bestimmtes Verhältnis zwischen Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bestehen müsse (Hinweis E 10.3.1987, 86/18/0206). Eine analoge Heranziehung des § 19 StGB sieht das Verwaltungsstrafgesetz nicht vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1991

RS Vwgh 1991/4/11 89/06/0157

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Auch wenn die jeweilige Verwaltungsvorschrift eine höhere Freiheitsstrafe vorsieht, darf die Höchstgrenze von sechs Wochen für die Ersatzfreiheitsstrafe nicht überschritten werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989060157.X02 Im RIS seit 03.05.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1991

RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0088

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §19;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach Bezahlung der Geldstrafe ist der Besch durch die Bemessung der Ersatzarreststrafe in keinen Rechten verletzt, gleichgültig ob diese dem Gesetz entsprach oder nicht (Hinweis E 19.10.1988, 88/02/0053, betreffend Vorschreibung der Kosten des Strafvollzuges). Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1989

RS Vwgh 1988/9/27 87/08/0026

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs2;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Die Ersatzfreiheitsstrafe darf auch die Untergrenze der hinsichtlich der konkreten Verwaltungsübertretung angedrohten Primärfreiheitsstrafe unterschreiten. Setzt die Berufungsbehörde die Geldstrafen nicht nur auf Grund der Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Besch herab, so hat sie a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/3/23 87/02/0171

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die Bemessung von Strafen (einschließlich der Ersatzarreststrafe gem § 16 Abs 2 VStG) hat sich nicht danach zu richten, welche Strafen hinsichtlich einer anderen Verwaltungsübertretung (auch im Verhältnis von Geldstrafe und Ersatzarreststrafe zueinander) verhängt worden sind. Bei Verhängung jeder dieser Strafen ist, ohne dass ein bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1988/1/25 87/10/0055

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Für die Strafbemessung ist nicht der Vergleich mit einer in einem anderen Bescheid verhängten Strafe maßgebend, sondern (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) allein § 19 VStG. Die unterschiedliche Höhe der verhängten Strafen lässt daher keinen Schluss auf eine Rechte des Bf verletzende Bemessung der Ersatzarreststrafe zu. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1987/11/5 87/18/0087

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 29. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe am 15. September 1985 um ca. 13.30 Uhr auf der Oed in Bergen, Bezirksstraße, von Haibach/D. kommend, in Rich-tung Hartkirchen, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw bei Straßenkilometer 5,6 in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei er der um 14.00 Uhr bei dem genannten Straßenkilometer an ihn ergangenen Aufford... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.11.1987

RS Vwgh 1987/11/5 87/18/0087

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §16 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Ein erheblicher Unterschied zwischen der Geldstrafe und der Ersatzarreststrafe, gemesssen an der Strafobergrenze (hier: 40 Prozent : 83 Prozent) ist zu begründen (Hinweis E 27.11.1979, 2554/79). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.1987

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