Norm: BPGG §7BPGG §9 Abs2WPGG §6WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Anrechnung nach § 7 BPGG (§ 6 WrPGG) beeinflußt weder die Einstufung des Betroffenen in eine bestimmte Pflegegeldstufe noch seinen Pflegebedarf, wohl aber die Höhe des auszuzahlenden Betrages. Eine die Höhe des Pflegegeldes wesentliche Veränderung wird auch dann angenommen, wenn sich die nach den genannten Vorschriften anrechenbaren Geldleistungen ändern. Ent... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1BPGG §9 Abs2WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: § 9 Abs 2 BPGG (§ 7 Abs 2 WPGG) entspricht bezüglich der (teilweisen) Entziehung der Regelung des § 99 Abs 1 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 447/97a Entscheidungstext OGH 09.02.1998 10 ObS 447/97a Veröff: SZ 71/16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1BPGG §4 Abs4BPGG §9 Abs2WPGG §4 Abs4WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Entziehung (Herabsetzung) eines vor dem 1.7.1995 aufgrund einer Mitteilung im Sinne des § 4 Abs 4 WPGG aF (§ 4 Abs 4 BPGG aF) über die Stufe 2 hinausgehenden Pflegegeldes ist immer dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Leistung nicht vorliegen, und zwar auch wenn eine Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Gewährungszeitpunkt nicht eingetreten ist. D... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1aASVG §101BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Haben die objektiven Grundlagen für eine Leistungszuerkennung keine wesentliche Änderung erfahren, so steht die Rechtskraft der Gewährungsentscheidung der Entziehung entgegen; an einer solchen Änderung fehlt es regelmäßig dann, wenn bestimmte Leistungsvoraussetzungen (hier: im Zusammenhang mit der die Pflegegeldgewährung auslösenden Blindheit des Anspruc... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1ASVG §101BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Wer beanspruchen kann, daß ihm eine regelmäßig gewährte Leistung nicht entzogen wird, hat damit nichts anderes als einen Anspruch auf Weitergewährung eben dieser Leistung (solange sich die Voraussetzungen nicht tatsächlich ändern). Entscheidungstexte 10 ObS 2351/96z Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 ObS 2351/96z ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1BPGG §3 Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Pflegegeld hängt zunächst nur von der tatsächlichen physischen Anwesenheit im Bundesgebiet ab. Auf rechtliche Aspekte, insbesondere die Erlaubtheit des Aufenthaltes (insbesondere nach fremdenpolizeilichen Vorschriften), kommt es daher ebensowenig an wie auf die allfällige Motivation für den Aufenthalt in Österreich. Der faktische Aufenthalt allein genügt freilich nicht. D... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1BPGG §3 Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Nur vorübergehende bzw kurzfristige Auslandsaufenthalte beeinträchtigen den Anspruch auf Pflegegeld nicht. Abwesenheiten bis zu vier Wochen sind daher - ohne Rücksicht auf ihre
Gründe: - jedenfalls als unschädlich anzusehen. Wegen des engen Zusammenhanges zwischen Pflegegeld und Grundleistung im Sinne des § 3 BPGG gehen die Kommentatoren grundsätzlich davon aus, daß bei einem Auslandsaufen... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs3 Z2BPGG §3 Abs1BPGG §3a Abs1BPGG §9 Abs2
Rechtssatz: Die Erteilung einer Härten vermeidenden Ausnahmegenehmigung ist im Bundespflegegeldgesetz selbst dann nicht möglich, wenn der betreffende Aufenthalt im Ausland durch die Pflege bedingt ist bzw der Verbesserung des Zustands der pflegebedürftigen Person dient. Entscheidungstexte 10 ObS 2207/96y Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ASGG §71ASVG §256 Abs3BPGG allgBPGG §9 Abs2WPGG allgWPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Überprüfung der Frage, ob ein Pflegegeldträger das Pflegegeld befristet oder unbefristet zu gewähren hat, ist möglich und - mangels einer dem § 256 Satz 3 ASVG aF (nunmehr § 256 Abs 3 ASVG idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996) vergleichbaren Klagebeschränkung im BPGG oder WPGG - zulässig, jedoch nur in dem auf Grund einer rechtzeitigen Klage gegen den betr... mehr lesen...