Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die besoldungsrechtliche Konsequenz nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG hat nicht immer schon dann einzutreten, wenn der Beamte - aus welchen Gründen auch immer - seinen Pflichten nach § 51 BDG 1979 nicht nachgekommen ist (Hinweis E 15.6.1981, 81/12/0036, 0049). Vielmehr ist im Einzelfall au... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Waren dem Vorgesetzten trotz verspäteter Vorlage einer Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt des Bf und seine künftige krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienst diese Umstände bekannt, sodaß er auch entsprechende Vorkehrungen für die Vertretung des Bf treffen konnte, ist die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §219;BDG 1979 §51 Abs1;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Im Gegensatz zum Urlaub anderer Beamter ist der Urlaub des Lehrers schon im Gesetz selbst (§ 219 BDG 1979) nicht nur dem Ausmaß, sondern auch seiner zeitlichen Lagerung im Kalenderjahr nach festgelegt; die Beurlaubung des Lehrers während der Schulferien beruht somit unmittelbar auf de... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer stand als Landesbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle war eine Bezirkshauptmannschaft. Seit Jahren hat der Beschwerdeführer Alkoholprobleme, die auch seine Dienstleistung beeinträchtigten. So wurde bereits im Jahre 1985 gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er 1. am 4. September 1984 in alkoholisiertem Zustand an einer außerordentlichen Dienststellenver... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage der Entlassung kommt es nur darauf an, ob das Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten durch dessen Verhalten (hier: der Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundesstaatliche bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalt in X. Gleichzeitig ist der Beschwerdeführer als Personalvertreter im Fachausschuß tätig. Im Hinblick auf Auseinandersetzungen darüber, ob und inwieweit der Beschwerdeführer die für seine Tätigkeit als Personalvertreter im Sinne des § 25 Abs. 4 PVG notwendige freie Zeit beansprucht oder s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;PVG 1967 §25 Abs1;PVG 1967 §25 Abs4;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 51 Abs 1 BDG 1979 statuiert zwar § 25 Abs 4 PVG keine ausdrückliche Verpflichtung der Personalvertreter zur Rechtfertigung der Abwesenheit, sondern nur eine Mitteilungspflicht. In Verbindung mit der Regelung über die inhaltlichen Voraussetzungen für den Anspruc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Postamt R, bei dem er als Verteildienst für Inlandspostsendungen in der Briefumleitung in Verwendung steht. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "... er hat 1.) am 8. Oktober 1987 während des Nachtdienstes (19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §51 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Annahme der Behörde, daß es den Erfahrungsgrundsätzen widerspreche, daß bei einem gemeinsamen Lokalbesuch des Beamten mit seinem Kollegen nur der zuletzt Genannte alkoholische Getränke konsumiert habe, entspricht ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Es gehört zur grundsätzlichen Verpflichtung jedes Beamten, sich mit den für seinen Bereich geltenden Vorschriften auseinanderzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090006.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...