RS Vwgh 1993/2/17 91/12/0165

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §219;
BDG 1979 §51 Abs1;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Im Gegensatz zum Urlaub anderer Beamter ist der Urlaub des Lehrers schon im Gesetz selbst (§ 219 BDG 1979) nicht nur dem Ausmaß, sondern auch seiner zeitlichen Lagerung im Kalenderjahr nach festgelegt; die Beurlaubung des Lehrers während der Schulferien beruht somit unmittelbar auf dem Gesetz (Hinweis E 14.5.1975, 428/75, VwSlg 8825 A/1975). Ein "Dienstantritt" bzw eine "Abwesenheit vom Dienst" während der Schulferien kann daher begrifflich nicht vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120165.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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