RS Vwgh 1993/2/17 91/12/0165

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs1;
BDG 1979 §51 Abs2;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Waren dem Vorgesetzten trotz verspäteter Vorlage einer Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt des Bf und seine künftige krankheitsbedingte Abwesenheit vom Dienst diese Umstände bekannt, sodaß er auch entsprechende Vorkehrungen für die Vertretung des Bf treffen konnte, ist die Abwesenheit des Bf als gerechtfertigt anzusehen, die den Eintritt der besoldungsrechtlichen Konsequenzen nach § 13 Abs 3 Z 2 GehG ausschließt, mag auch der Bf seinen Verpflichtungen nach § 51 Abs 2 erster Satz BDG 1979 nicht nachgekommen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120165.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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