Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 24.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 06.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 23.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 01.02.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 27.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 20.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 02.09.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzuwenden sind. Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Der Beschwerdeführer stellte am 21.03.2016 einen Antrag auf Bezahlung der Mittagspause [nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (kurz: BDG 1979)] ab 09.12.2015. Am 18.04.2016 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 23.04.2013 die Anrechnung der halbstündigen Ruhepause gemäß § 48b BDG 1979 in die Dienstzeit. Der Beschwerdeführer beantragte am 23.04.2013 die Anrechnung der halbstündigen Ruhepause gemäß Paragraph 48 b, BDG 1979 in die Dienstzeit. Mit Bescheid des Personalamtes XXXX der Österreichischen Post AG vom 25.06.2018 wurde das Verfahren "bis zum Vorliegen einer inhaltlichen Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 24.07.2017 machte der Beschwerdeführer (in der Folge kurz "BF"), vertreten durch XXXX , geltend, dass ihm seit 01.02.2015 die ihm zustehenden halbstündigen täglichen bezahlten Pausen nicht entlohnt worden seien. Entsprechend der folgenden Aufstellung habe der BF die belangte Behörde (in der Folge kurz "bB") aufgefordert, Überstundenleistungen abzurechnen und zur Auszahlung zu bringen: Für den Zeitraum Anzahl der Ar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer beim Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Mit Schreiben vom 28.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer beim Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG die Erlassung eines Feststellungsbes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalts: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalts: 1. Mit Schreiben vom 10.01.2013, eingelangt am 06.03.2013, beantragte der Beschwerdeführer die Anrechnung der halbstündigen Ruhepause gemäß § 48b BDG 1979 auf die Dienstzeit. 1. Mit Schreiben vom 10.01.2013, eingelangt am 06.03.2013, beantragte der Beschwerdeführer die Anrechnung der halbstündigen Ruhepause gemäß Paragraph 48 b, BDG 1979 auf die Dienstzeit. 2. Mit Bescheid vom 30.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 28.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch das Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 25.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt wer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 09.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 28.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, 1. Der Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 26.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.2013 dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte die Anrechnung der halbstündigen Ruhepause gemäß § 48b BDG 1979 in die Dienstzeit. Der Beschwerdeführer beantragte die Anrechnung der halbstündigen Ruhepause gemäß Paragraph 48 b, BDG 1979 in die Dienstzeit. Mit Bescheid des Personalamtes XXXX der Österreichischen Post AG vom 25.06.2018 wurde das Verfahren "bis zum Vorliegen einer inhaltlichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshof... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer beim Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer beim Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG die Erlassung eines Feststellungsbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die nach Paragraph 48 b, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.08.2017 beantragte der Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung die bescheidmäßige Absprache über die Berücksichtigung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bei der hinkünftigen Diensteinteilung des Beschwerdeführers bzw. bei der Erstellung des Dienstplanes für die Dienststelle Polizeiinspektion XXXX, in eventu die bescheidmäßige Feststellung der Gültigkeit der EU-Arbeitsze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte beim Personalamt der Post AG am 01.01.2013, die bekämpfte Dienstanweisung dahingehend abzuändern, dass die Ruhepausen zur bezahlten Dienstzeit zählen und innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren wären und eine Bescheidausfertigung. Unter einem zeigte der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit der sogenannten Dienstanweisung auf. Mit Schreiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der öffentlich-rechtlich Bedienstete XXXX ist der Antragstellerin zur Dienstleistung zugewiesen und beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. 1. Der öffentlich-rechtlich Bedienstete römisch 40 ist der Antragstellerin zur Dienstleistung zugewiesen und beantragte am 08... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105465-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 07.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105465-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 07.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105466-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 05.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105466-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 05.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 04.08.2016, GZ. 0060-105470-2016, hat Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 28.1.2013, präzisiert am 30.8.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 04.08.2016, GZ. 0060-105470-2016, hat Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 28.1.2013, präzisiert am 30.8.2013 wie folgt entschieden: "I. Es... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105464-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 22.01.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105464-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 22.01.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 ua. die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen sei. Der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 ua. die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass ihm die halbstündige Pause ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. Mit Bescheid vom 15.12.2014 stellte die belangte Behörde fest, dass die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen nicht auf seine Dienstzeit anzurechnen seien und wies die Eventualant... mehr lesen...