Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG gemäß § 17 Abs. 1 PTSG zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG gemäß Paragraph 17, Absatz eins, PTSG zur Dienstleistung zugewiesen. Der Beschwerdeführer stellt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen Post AG gemäß § 17 Abs. 1 PTSG zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen Post AG gemäß Paragraph 17,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 05.09.2022 (eingelangt beim Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG [in der Folge: belangte Behörde] am 06.09.2022) den Antrag auf Feststellung der zu bezahlenden Ruhepausen bzw. daraus resultierenden Überstundenleistungen im Ausmaß von 164,5 Stunden im Zeitraum 01.12.2019 bis 31.08.2022. Gemäß § 48b BDG 1979 sei eine Ruhepause von einer halben Stunde einz... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 30.01.2013 die Feststellung, dass die zu gewährende Ruhepause gemäß § 48b BDG auf seine Dienstzeit anzurechnen sei und die erbrachten Mehrdienstleistungen im Ausmaß von jeweils dreißig Minuten abzugelten seien. 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 30.01.2013 die Feststellung, dass die zu gewährende Ruhepause gemäß Parag... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 24.01.2013, ergänzt mit Schriftsatz vom 26.08.2013, die Feststellung, dass die zu gewährende Ruhepause im Ausmaß von dreißig Minuten auf seine Dienstzeit von 6:10 Uhr bis 14:40 Uhr gemäß § 48b BDG anzurechnen sei. Gemäß § 48 Abs. 2 BDG betrage die Wochendienstzeit 40 Stunden, der Beschwerdeführer hätte 42,5 Stunden gearbeitet, weshal... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen Post AG gemäß § 17 Abs. 1 PTSG zur Dienstleistung zugewiesen. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen und seit XXXX auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 8 (Gesamtzustelldienst) ernannt. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zu... mehr lesen...