Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der öffentlich-rechtlich Bedienstete XXXX ist der Antragstellerin zur Dienstleistung zugewiesen und beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. 1. Der öffentlich-rechtlich Bedienstete römisch 40 ist der Antragstellerin zur Dienstleistung zugewiesen und beantragte am 08... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105465-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 07.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105465-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 07.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105466-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 05.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105466-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 05.02.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 04.08.2016, GZ. 0060-105470-2016, hat Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 28.1.2013, präzisiert am 30.8.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 04.08.2016, GZ. 0060-105470-2016, hat Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 28.1.2013, präzisiert am 30.8.2013 wie folgt entschieden: "I. Es... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105464-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des XXXX vom 22.01.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entschieden: Mit Bescheid vom 25.07.2016, GZ. 0030-105464-2016, hat Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG über Feststellungsanträge des römisch 40 vom 22.01.2013, präzisiert am 27.08.2013 wie folgt entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 ua. die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen sei. Der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 ua. die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass ihm die halbstündige Pause ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Der Beschwerdeführer beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. Mit Bescheid vom 15.12.2014 stellte die belangte Behörde fest, dass die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen nicht auf seine Dienstzeit anzurechnen seien und wies die Eventualant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.01.2013 beantragte der rechtlich vertretene Beschwerdeführer, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 dahingehend abzuändern, dass die Ruhepause zur bezahlten Dienstzeit zähle und daher innerhalb der tatsächlichen Tagesdienstzeit zu konsumieren sei, sowie eine diesbezügliche Bescheidausfertigung. Zusammengefasst führte er aus, die "Dienstanweisung" vom 13.12.2012 sei rechtswidrig. Tatsächl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 08.04.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch das Personalamt Linz der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 22.08.2013 dahingehend, dass in B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 05.02.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 27.08.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 28.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch das Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 30.08.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 22.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag mit Schreiben vom 27.08.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte am 07.02.2013 und präzisierend mit Antrag vom 27.08.2013, römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte am 07.02.2013 und präzisierend mit Antrag vom 27.08.2013, * dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen sei, weshalb es sich aufgrund dessen, dass er täglich seit 01.01.2013 von 6... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides bzw. die Absprache auch in anderer Bescheidform, römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit Schreiben vom 25.08.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides bzw. die Absprache auch in anderer Bescheidform, * dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 19.09.2013 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) wie folgt schuldig erkannt (wörtlich, Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht) "[Der BF] ist schuldig I) römisch eins) a. er hat am 04.März 2013 die Anordnung seines Vorgesetzten DL, eine KFZ Schadensmeldung auszufüllen, nicht befolgt und sich ihm gegenüber mit Äußerungen "vor dre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 29.01.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 15.01.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 13.05.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 09.01.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 08.11.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Anrechnung einer halbstündigen Mittagspause und der sich daraus ergebenden Mehrdienstleistungen. 2. Mit oben angeführtem Bescheid vom 15.12.2014 stellte die belangte Behörde fest, dass die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen nicht auf seine Dienstzeit anzurechnen seie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 09.01.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Der Beschwerdeführer (nachfol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Der Beschwerdeführer (nachfol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 12.02.2013 beantragte er die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. 1. Der Beschwerdeführer (nachfol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 30.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25.08.2013 seinen Antrag durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter dahingehend, dass die F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Antrag vom 10.01.2013 und in einem mit 02.09.2013 datierten Schreiben, eingelangt bei der Behörde am 20.09.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach ihm die gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen sind. 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Antrag vom 10.01.2013 und in ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Antrag vom 30.01.2013 und in einem mit 26.08.2013 datierten Schreiben, eingelangt bei der Behörde am 28.08.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach ihm die gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen sind. 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Antrag vom 30.01.2013 und in ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte in einem mit ".... Jänner 2013" datierten Schreiben, eingelangt bei der Behörde am 07.02.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach ihm die gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen sind. 1. Der Beschwerdeführer beantragte in einem mit ".... Jänner 2013" datierten Schreiben, einge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beantragte in einem mit 05.02.2013 datierten Schreiben, eingelangt bei der Behörde am 11.03.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach ihm die gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen sind. 1. Der Beschwerdeführer beantragte in einem mit 05.02.2013 datierten Schreiben, eingelangt bei der Be... mehr lesen...