Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Zuletzt wurde er in der Zustellbasis XXXX im Zustelldienst als Zusteller in einem Gleitzeitdurchrechnungsmodel auf einem Zustellrayon, der mit einem Dienst-KFZ zu bedienen ist („Fahrzeug-Rayon“), eingesetzt. 2. Mit aufgrund der Disziplinaranzeige vom 22.09.2020 gefasstem Einleitungsbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 01.07.1985 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gemäß § 17 Abs. 1 und 1a PTSG auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria AG bzw. der Telekom Austria Personalmanagement GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist in die Verwendungsgruppe PT 6 ernannt und ist seit dem Jahr 2003 organisatorisch einem Pers... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1 Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde gemäß § 123 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes ein (wörtlich, Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht) 1 Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde gemäß Paragraph 123, BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst als "Referent Vorhabenskoordinator und Referent Öffentlichkeitsarbeit" 2. Mit der Disziplinarverfügung der Dienstbehörde vom 8.3.2019 (zugestellt am 11.3.2019) wurde über den BF eine Geldbuße von Euro 450,-- verhängt, da er beschuldigt wurde, gegen Bestimmungen der Zeitordnung sowie gegen ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres über den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt, weil er schuldig erkannt wurde, er habe, (wörtlich, Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): "1a) in nachstehenden Fällen, um damit einen Rechtfertigungsgrund für die vorzeitige Beendigung der Dienstzeit darzulegen, ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.03.2017 leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfes des ungerechtfertigten Fernbleibens vom Dienst gemäß § 123 Abs. 1 iVm § 118 Abs. 1 Z 4 BDG 1979 gegen den Disziplinarbeschuldigten XXXX nicht ein. 2. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde des Disziplinaranwaltes beim Bundesministerium für Justiz wurde mit hg. Erkenntnis vom 19.07.2017, GZ W136 2154123-1/2E stattgegeben und gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats XXXX (in der Folge X). 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats römisch 40 (in der F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung ihrer Dienstpflichten gemäß §§ 48 und 51 Abs. 1 und 2 BDG 1979 ein. Der
Spruch: dieses Beschlusses lautet wörtlich (Anonymisierung durch das BVwG): 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten ein. Der
Spruch: der bekämpften Entscheidung lautet wörtlich auszugsweise wie folgt (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): " . Der überwiegend im Kriminaldienst und als Rotlichtermittle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfes des ungerechtfertigten Fernbleibens vom Dienst, gemäß § 123 Abs. 1 iVm § 118 Abs. 1 Z 4 BDG 1979 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden BF) nicht ein. 1. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfes des ungerechtfert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin bzw. Beschuldigte (im Folgenden: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Teamreferentin in einem Finanzamt. 2. Am 22.09.2015 erstattete die Dienstbehörde Disziplinaranzeige (AS 2 zu GZ 075) gegen die Beschuldigte. Die BF sei mit rechtskräftigem Gerichtsurteil vom 28.10.2014 wegen versuchtem Diebstahl (Ladendiebstahl) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten beschwerdegegenständlichen Disziplinarerkenntnis wurde der Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden kurz BF) wie folgt schuldig erkannt (wörtlich, Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): 1. Mit dem im
Spruch: genannten beschwerdegegenständlichen Disziplinarerkenntnis wurde der Beschwerdeführer römisch 40 (im Folgenden kurz BF) wie folgt schuldig erkannt (wörtlich, Anonymisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier des österreichischen Bundesheeres in einem Öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Militärkommando KÄRNTEN (MilKdoK), wo er seit dem 01.02.2003 den Arbeitsplatz des Leiters des Referates XXXX in Klagenfurt, innehat und darüber hinaus die Funktion des Vorsitzenden der XXXX ausübt. 1.1. Der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Disziplinarbeschuldigte XXXX, geboren am 25.06.XXXX (in weiterer Folge DB) steht seit 1986 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zuletzt im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) im Vermessungsamt XXXX als Referent (Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 2) tätig. 1. Der Disziplinarbeschuldigte römisch 40 , geboren am 25.06.XXXX (in weiterer Folge DB) steht seit 1986 in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß §§ 43a und 48 Abs. 1 BDG 1979 ein. Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wörtlich (Anonymisierung durch das BVwG): 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid leitete die belangte Behörde ein Disz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschuldigte und Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der medizinischen Universität XXXX gemäß § 125 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (UG) zur Dienstleistung zugewiesen. Dort wird er als Arzt an der Universitätsklinik für XXXX eingesetzt. 1. Der Beschuldigte und Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid leitete die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 und Abs. 2 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß §§ 43 Abs. 1 und Abs. 2, 48 Abs. 1 und 44 Abs. 1 iVm § 91 BDG 1979 ein (dem Rechtsvertreter des BF am 18.06.2015 zugestellt). Der
Spruch: dieses Beschlusses lautet auszugsweise wörtlich (Anonymisierung durch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Zusteller der POST AG, wird als Zusteller der Zustellbasis XXXX verwendet und besaß im Tatzeitraum eine sogenannte Heimfahrtgenehmigung. Dies bedeutet, dass er nach Abgabe der Post an der letzten Abgabestelle seinen Dienst beendet, was er durch Eingabe in ein Mobiles Datenerfassungsgerät (MDE-Gerät) zu ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschuldigte und Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis im BMVIT. Im Tatzeitraum übte er zusätzlich eine Nebenbeschäftigung als Linienpilot bei der Fluglinie XXXX (im Folgenden A.) aus. 1. Der Beschuldigte und Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis im BMVIT. Im Tatzeitraum übte er zusätzlich eine Nebenbeschäftigung als Linienpi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht im einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Polizeibeamter an der Polizeiinspektion XXXX (PI). Seit 2006 übt er die erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung "Freies Gewerbe für Kfz-Handel/An- und Verkauf" aus und seit 2011 zusätzlich die erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung "Kfz-Servicestation und Teilgewerbe Autoverglasung". Die Gewerbe betreibt er an zwei verschiedenen Stando... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht im einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Polizeibeamter an der Polizeiinspektion XXXX (PI). Seit 2006 übt er die erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung "Freies Gewerbe für Kfz-Handel/An- und Verkauf" aus und seit 2011 zusätzlich die erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung "Kfz-Servicestation und Teilgewerbe Autoverglasung". Die Gewerbe betreibt er an zwei verschiedenen Stando... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizeibeamter bei einer Polizeiinspektion (PI). 2. Am 11.08.2014 erstattete der PI-Kommandant Disziplinaranzeige bei der Landespolizeidirektion (LPD) gegen den BF. Darin wird angeführt, dass das Verhalten des BF gegenüber seinen Kollegen seit dem Jahr 2010 gestört sei, dieses Verhalten habe sich seit Februar 2014 massiv ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Offizier der Landespolizeidirektion (LPD) XXXX. Als XXXX war er zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen Fußball-Schiedsrichter. 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Offizier der Landespolizeidirektion (LPD) römisch 40 . Als römisch 40 war er zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Dienstpflichtver... mehr lesen...