Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §64 Abs1;BDG 1979 §68;BDG 1979 §79;
Rechtssatz: Dem Gesetz läßt sich kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, daß die Dienstbehörde zur Vermeidung disziplinärer und/oder besoldungsrechtlicher Konsequenzen die Nichteinhaltung der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden (ohne Zustimmung des Beamten) nachträglich als Verbrauch e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist ein Beamter verpflichtet, seinen Dienst zeitgerecht anzutreten (Hinweis auf E 11.12.1985, 85/09/0223). Unpünktlichkeit wiegt insbesondere dann schwer, wenn durch sie die Sicherheit des Betriebes gefährdet wird, wie dies bei einem Kraftfahrer eines Linienomnibusses der Fall ist. Die Postverwaltung ist ei... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein beamtetes Betriebsratsmitglied, das unbestrittenermaßen gegen den Willen seines Vorgesetzten den ihm ausdrücklich aufgetragenen Dienst nicht erfüllt und sich ohne vorherige Einbringung eines Freizeitansuchen... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewährung der einem Betriebsratsmitglied zur Erfüllung seiner Obliegenheiten erforderlichen Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes durch den zuständigen Vorgesetzten setzt nach § 116 ArbVG grundsätzlich ein Freizeitansuchen (Information und Ab... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Beamter ist auch als gewählter Zentralbetriebsrat bei der Ausübung der ihm mit dieser Stellung übertragenen Funktionen Beamter und den sich aus dieser Rechtsstellung für ihn ergebenden Pflichten unterworfen.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Das für eine Versetzung maßgebende wichtige dienstliche Interesse ist bei Umständen, die in der Person des Dienstnehmers gelegen wird, grundsätzlich unabhängig von der Frage einer allfälligen Schuld oder eines entstandenen Schadens zu beurteilen. Dem Vorgesetzen kommt Vorbildfunktion z... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Die Leitungsfunktion eines Beaten erschöpft sich nicht in Kontrollaufgaben. Vom Vorgesetzen wird auch ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Dies wegen der Beispielsfolgen und der Gefahr des Autoritätsverlustes. Diesen Anforderungen wird ein Vorgesetzter nicht gerecht, der... mehr lesen...