Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment nn/Stabskompanie. In der Zeit vom 25. Februar bis 29. Mai 1991 war er der Landesverteidigungsakademie in Wien dienstzugeteilt. Dienstbeginn war von Montag bis Freitag 7.30 Uhr, Dienstende von Montag bis Donnerstag 16.00 Uhr und am Freitag um 14.30 Uhr. Der Beschwerdeführer behielt in diesem Zeitraum seinen Wohnsitz in N. Nach dem inso... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Der Beamte hat iSd § 48 BDG die vom Dienstgeber festgesetzten Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, daß er den Dienst auch pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Amtsrat beim Magistrat der Stadt Linz tätig und leitete seit November 1987 eine Abteilung. Der Direktor des Wirtschaftshofes der Stadt Linz (SR. C) als der zuständige Dienststellenleiter des Beschwerdeführers war mit dessen Amtsführung in mehrfacher Weise nicht zufrieden, weshalb er in einem an den Präsidialdirektor gerichteten Schreiben vom 23. Februar 1989 die Abberufung des Beschwerdeführers von seinem Dienstposten beantragte. Er verwies darin u.a. auf ... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;StGdBG OÖ 1956 §21 Abs2;StGdBG OÖ 1956 §66 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §67;StGdBG OÖ 1956 §69 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §92 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren muß der Täter durch eine ausreichende Umschreibung der Tat in einem verurteilenden Erkenn... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer stand als Landesbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle war eine Bezirkshauptmannschaft. Seit Jahren hat der Beschwerdeführer Alkoholprobleme, die auch seine Dienstleistung beeinträchtigten. So wurde bereits im Jahre 1985 gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er 1. am 4. September 1984 in alkoholisiertem Zustand an einer außerordentlichen Dienststellenver... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage der Entlassung kommt es nur darauf an, ob das Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten durch dessen Verhalten (hier: der Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Krankmeldung vom 24. März 1988 gab der Beschwerdeführer seine Erkrankung ab 25. März 1988 bekannt. Als Art der Erkrankung führte er an "Spondylathrose/chron. Bronchitis/Prostatitis". Der Meldung war die Bestätigung seines Arztes Dr. F vom 14. März 1988 angeschlossen, in der dieser im Sinne des § 51 Abs. 2 BDG 1979 bescheinigte, daß der Beschwerdeführer wegen der oben erwähnten Leiden und bei ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §64 Abs1;BDG 1979 §68;BDG 1979 §79;
Rechtssatz: Dem Gesetz läßt sich kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, daß die Dienstbehörde zur Vermeidung disziplinärer und/oder besoldungsrechtlicher Konsequenzen die Nichteinhaltung der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden (ohne Zustimmung des Beamten) nachträglich als Verbrauch e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist ein Beamter verpflichtet, seinen Dienst zeitgerecht anzutreten (Hinweis auf E 11.12.1985, 85/09/0223). Unpünktlichkeit wiegt insbesondere dann schwer, wenn durch sie die Sicherheit des Betriebes gefährdet wird, wie dies bei einem Kraftfahrer eines Linienomnibusses der Fall ist. Die Postverwaltung ist ei... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein beamtetes Betriebsratsmitglied, das unbestrittenermaßen gegen den Willen seines Vorgesetzten den ihm ausdrücklich aufgetragenen Dienst nicht erfüllt und sich ohne vorherige Einbringung eines Freizeitansuchen... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewährung der einem Betriebsratsmitglied zur Erfüllung seiner Obliegenheiten erforderlichen Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes durch den zuständigen Vorgesetzten setzt nach § 116 ArbVG grundsätzlich ein Freizeitansuchen (Information und Ab... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ArbVG §115 Abs3;ArbVG §116;ArbVG §39 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein Beamter ist auch als gewählter Zentralbetriebsrat bei der Ausübung der ihm mit dieser Stellung übertragenen Funktionen Beamter und den sich aus dieser Rechtsstellung für ihn ergebenden Pflichten unterworfen.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Das für eine Versetzung maßgebende wichtige dienstliche Interesse ist bei Umständen, die in der Person des Dienstnehmers gelegen wird, grundsätzlich unabhängig von der Frage einer allfälligen Schuld oder eines entstandenen Schadens zu beurteilen. Dem Vorgesetzen kommt Vorbildfunktion z... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Die Leitungsfunktion eines Beaten erschöpft sich nicht in Kontrollaufgaben. Vom Vorgesetzen wird auch ein vorbildliches dienstliches Verhalten gefordert. Dies wegen der Beispielsfolgen und der Gefahr des Autoritätsverlustes. Diesen Anforderungen wird ein Vorgesetzter nicht gerecht, der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §101 Abs2; BDG 1979 §48 Abs1; BDG 1979 §92 Abs1 Z4; BDG 1979 §93 Abs1 Satz1; BDG 1979 § 101 heute BDG 1979 § 101 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 BDG 1979 § 101 gültig von 29.01.2020 bis 31.03.20... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §101 Abs2; BDG 1979 §48 Abs1; BDG 1979 §92 Abs1 Z4; BDG 1979 §93 Abs1 Satz1; BDG 1979 § 101 heute BDG 1979 § 101 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 BDG 1979 § 101 gültig von 29.01.2020 bis 31.03.20... mehr lesen...