Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;B-VG Art130 Abs2;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §50 Z3;HDG 1994 §51 idF 1998/I/099;HDG 1994 §6 Abs1;HDG 1994 §85 Abs2;HDG 2002 §2 Abs1 Z1;HDG 2002 §50 Z3;HDG 2002 §51;HDG 2002 §6 Abs1;HDG 2002 §88 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Graz, Verkehrsabteilung (kurz: BPD). Für ihn galten im Jahr 2001 unstrittig Schichtdienstpläne, die überwiegend eine regelmäßige Aufeinanderfolge von grundsätzlich 12-stündigen Diensttouren vorsahen. Die Diensttouren gliederten sich in Tagdiensttouren (von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr) und Nachtdiensttouren (von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §863;ABGB §914;BDG 1979 §47a Z1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §48 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen des Beamten - eines Bezirksinspektors; seine Dienststelle ist eine Bundespolizeidirektion, Verkehrsa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Landesgendarmeriekommandos für Tirol in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zu den im Beschwerdefall relevanten Zeiten die Verkehrsabteilung Zirl. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 12. Dez... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Der Beamte hat gemäß § 48 Abs. 1 BDG 1979 die Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass er den Dienst pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten. Die Rechtsstellung des Beamten bringt es mit sich, dass er gewisse... mehr lesen...
Mit Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 28. August 1996 wurde gegen den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 i.V.m. § 132 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und zugleich gemäß § 124 Abs. 1 BDG 1979 beschlossen, in der Sache eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Es bestehe der Verdacht, da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Beamte hat seinen Dienst nach dem Dienstplan grundsätzlich auf dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz während der Dienstzeit zu leisten (vgl. § 48 Abs. 1 BDG 1979). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000090051.X01 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die 2. Jagdpanzerkompanie (Kommando des Aufklärungsbataillon 2) in Wals. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Disziplinarvorgesetzten (Bataillonskommandant) vom 2. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer im Kommandantenverfahren einer Dienstpflichtverletzu... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1998, mit dem der Beschwerdeführer wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst und Nichtbefolgung von Weisungen seines Vorgesetzten, seinen Dienst am Pädagogischen Institut des Landes Tirol an... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §2 Abs4;HDG 1994 §35 Abs2;HDG 1994 §50 Z2;StGB §5;
Rechtssatz: Eine (zumindest bedingt) vorsätzliche, eigenmächtige (unerlaubte) Abwesenheit vom Dienst - hier: eines Vizeleutnants (Unteroffiziers im Präsenzstand des Bundesheeres) - ist grundsätzlich nicht als geringfügig zu wer... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34;
Rechtssatz: Die belangte Behörde konnte angesichts der beträchtlichen Dauer der Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst (vom 14. Oktober 1996 bis 21. Oktober 1996 und vom 24. Oktober 1996 bis 8. Juni 1997, mit Ausnahme der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 2001 als Revierinspektor der Zollwache in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland verwendet. Mit Bescheid dieser Behörde vom 25. September 2001 wurde das mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1995 begründete öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 3 und 4 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) zu Recht vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen (fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden; Verstoß gegen § 51 Abs. 1 B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur rechtlichen Qualifikation der dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) vorzuwerfenden insgesamt fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden (zur besonderen Wichtigkeit der Einhaltung der Dienststunden im Zusammen... mehr lesen...
Der 1952 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Sicherheitswache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeibehörde X. (im Folgenden BPD), wo er im hier relevanten Zeitraum im Bereich der Monturwirtschaft als Sachbearbeiter verwendet wurde. In der Zeit vom 16. September 1996 bis zum 31. März 1997 war der Beschwerdeführer wegen einer Bandscheibenerkrankung vorübergehend dienstunfähig. In seinem Gutachten... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §51;
Rechtssatz: Beim Begriff der Dienstunfähigkeit handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der der rechtlichen Beurteilung der Dienstbehörde unterliegt. Die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder Bescheinigung über eine Krankheit oder die Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt daher an sich noch nicht die Abwesenheit vom Dienst... mehr lesen...
Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Beamter des Exekutivdienstes im Bereich der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war dem Gendarmerieposten F seit 1. Juli 1996 und auch zur maßgebenden Tatzeit als Sachbearbeiter (dienstführender Beamter) zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis vom 18. März 1999 wurde der Beschwer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Beamte hat die Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass er den Dienst pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten. Die Rechtsstellung des Beamten bringt es mit sich, dass er ... mehr lesen...
Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer steht als Professor für Maschinenbau an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt in X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien (Senat für Lehrer an technischen und gewerblichen Lehranstalten) vom 17. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer - nach durchgeführter mündlicher Verhandlung - wie folgt schuldig erkannt: "Prof. Dipl. Ing. Dr. L ist schu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51;BDG 1979 §52;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Besteht der Inhalt der Anschuldigung im Vorwurf der ungerechtfertigten Abwesenheit im Zusammenhang mit einer nicht genehmigten Dienstverhinderungsmeldung so muss die Disziplinarbehörde die Bestimmungen der §§ 48 Abs. 1, 51 und 52 BDG 1979 betreffend die darin geregelten besonderen Dienst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ein Vorgesetzter hat aus Anlass seiner Entscheidung über die ihm vorgelegene Dienstverhinderungsmeldung bzw. das Ansuchen eines Beamten um Dienstfreistellung für einen Arzttermin zu ermitteln, ob die begehrte Dienstabwesenheit gerechtfertigt ist oder nicht. Dies erfordert, dass die medizinische und die terminlich... mehr lesen...
Der 1961 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (vor Beginn seines Krankenstandes vom 14. Oktober 1991) bei der Bundespolizeidirektion Graz, Referat 3 - Monturwirtschaft, im Innendienst tätig. Der Beschwerdeführer befand sich zunächst vom 20. Juni bis 25. Juli 1991 wegen eines operativen Eingriffes am Fuß im Krankenstand. Seinen Diens... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Nicht jede von einem behandelnden Arzt bescheinigte KRANKHEIT bzw bloß die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen führt dazu, dass deshalb eine gerechtfertigte Abwesenheit des Beamten vom Dienst im Sinne der §§ 48 Abs 1 und 51 BDG 1979 vorgelegen ist. Dienstunfähigkeit durch Erkrankung nach § 51 Abs 2 BDG 1979 u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier im Rang eines Oberstleutnants in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung (Luftabteilung). Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 25. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer (im Kommandantenverfahren gemäß § 58 ff HDG 1994) für schuldig befunden, er sei vom 12. Mai 1997 bis 18. Mai 1997 ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §64;BDG 1979 §68;HDG 1994 §2 Abs4;
Rechtssatz: Das Verlangen der Dienstbehörde, der Beamte habe aus Anlass der Festlegung der Zeit des Erholungsurlaubes eine GESUNDMELDUNG vorzulegen, entbehrt der gesetzlichen Grundlage. Die Nichtvorlage einer solchen Meldung kann demnach kein Hindernis darstellen, um den Verbrauch se... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §64;BDG 1979 §68;HDG 1994 §2 Abs4;
Rechtssatz: Die fehlende Unterschrift des Vorgesetzten auf dem Urlaubsansuchen allein ist nicht entscheidend, stellt die gesetzliche Regelung des BDG 1979 über den Verbrauch des Erholungsurlaubes doch insoweit nicht einmal auf einen ausdrücklichen Antrag des Beamten ab (Hinweis E 25.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Justizanstalt S (als Justizwachebeamter) zur Dienstleistung zugeteilt Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 11. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 4. August 1994 bis 27. Oktober 1994 und vom 20. April 1995 bis 29. April 1995 ungerec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Vollstreckungsdienst beim Bezirksgericht V; mit Verfügung vom 3. Juni 1993 wurde er zuletzt von seiner Verwendung als Gerichtsvollzieher abberufen und zum Leiter der Vollzugsabteilung bei gleichzeitiger Verwendung im Kanzleidienst der Exekutionsabteilung bei diesem Bezirksgericht bestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Verkehrsabteilung-Außenstelle A im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 5. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juni 1995 um 9.45 Uhr vor seinem Wohnhaus... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Beamte hat trotz Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen der Aufforderung zum Dienstantritt nachzukommen, wenn die Dienstbehörde auf Grund des mit einem Sachverständigen abgeführten Beweisverfahrens die Dienstfähigkeit des Beamten bejaht (Hinweis E 21.... mehr lesen...