RS Vwgh 2001/6/6 98/09/0317

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §48 Abs1;
BDG 1979 §51;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Ein Vorgesetzter hat aus Anlass seiner Entscheidung über die ihm vorgelegene Dienstverhinderungsmeldung bzw. das Ansuchen eines Beamten um Dienstfreistellung für einen Arzttermin zu ermitteln, ob die begehrte Dienstabwesenheit gerechtfertigt ist oder nicht. Dies erfordert, dass die medizinische und die terminliche Seite dieses Arztbesuches etwa durch (auf kurzem Wege vorgenommene) Befragung des behandelnden Arztes oder des Beamten geprüft wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090317.X02

Im RIS seit

14.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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