RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0139

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ArbVG §115 Abs3;
ArbVG §116;
ArbVG §39 Abs3;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §48 Abs1;
BDG 1979 §92 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ein Beamter ist auch als gewählter Zentralbetriebsrat bei der Ausübung der ihm mit dieser Stellung übertragenen Funktionen Beamter und den sich aus dieser Rechtsstellung für ihn ergebenden Pflichten unterworfen. Dies gilt insbesondere für seine Pflicht, den ihm von seinem Vorgesetzten angeordneten Dienst zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090139.X02

Im RIS seit

12.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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