Entscheidungen zu § 43 Abs. 1 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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Entscheidungen 1-30 von 183

TE Dok 2026/7/6 2026-0.584.226

Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 06.07.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Mag.a (FH) Lana GANSELMAYER, BA und AbtInsp Stefan MÜLLNER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Günther KATZENSTEINER für die Kanzlei HSK Anwälte, der Disziplinaranwältin Obstlt Nicole TRAPPL, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch e... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 06.07.2026

TE Dok 2026/6/15 2026-0.537.219

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 15.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Alexander SINGER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, indem er 1... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 15.06.2026

TE Dok 2026/6/11 2026-0.504.805

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 11.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten AbtInsp NN, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: AbtInsp NN ist schuldig, er hat, indem er 1. Insp in A 1.1. am 12. Mai 2022, welche im Zuge der Vorbe... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 11.06.2026

TE Dok 2026/6/9 2026-0.510.346

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 09.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Hubert STANGLECHNER, des Disziplinaranwaltes Obstlt. MMag. Christian DANGL, BA MA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, i... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 09.06.2026

TE Dok 2026/5/19 2026-0.509.794

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjrin Petra SCHMIED, BA und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat 1. im Herbst 2024 gegenüber einer Reinigungskraft im Lift... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 19.05.2026

TE Dok 2026/5/13 2026-0.419.515

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 13.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Obstlt. NN, dessen Verteidigerin RA Maga Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Obstlt. NN wird vom Vorhalt, er habe 1. im Zeitraum vom 09.03.2... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 13.05.2026

TE Dok 2026/5/5 2026-0.398.017

Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 05.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Maga (FH) Lana GANSLMAYER, MA und AbtInsp Christoph ZECHMEISTER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten AbtInsp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Peter RESCH, des Disziplinaranwaltes Major Gerold BACHINGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: AbtInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 05.05.2026

TE Dok 2026/5/5 2026-0.400.134

Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 05.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Maga (FH) Lana GANSELMAYER, MA und RevInsp Peter RIESENHUBER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten KontrInsp iR NN, dessen Verteidiger RA Dr. Peter RESCH, des Disziplinaranwaltes Mjr. Gerold BACHINGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: KontrInsp iR NN I. römisch eins. ist schuldig, er ha... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 05.05.2026

TE Dok 2026/4/23 2026-0.357.505

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 23.04.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjrin Petra SCHMIED, BA und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten ChefInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Herwig HOMMA für die Kanzlei PRAXMARER & HOMMA, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ChefInsp NN ist schuldig, e... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 23.04.2026

TE Dok 2026/4/16 2026-0.336.353

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.04.2026 durch MR Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidiger ChefInsp Erwin BRANDTNER, des Disziplinaranwaltes Obstlt Hubert JUEN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN ist schuldig, er hat, indem er im Zeitraum von 23.01.2023 bis 09.11.2024 an... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 16.04.2026

TE Dok 2026/3/27 2026-0.156.695

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 27. März 2026 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Frau Hauptmann Maga. A.A. ist schuldig, sie hat 1. im Zeitraum April bis Juni 2025 die durch den militärpharmazeutischen Dienst des N.N. angeordneten Überprüfungen von Sanitätsdienststellen unterlassen und 2. am 01.07.2025 Überprüfungsberichte über angeblich von ihr durchgeführte, ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 27.03.2026

TE Dok 2026/3/26 2026-0.401.573

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 26.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjr. Petra SCHMIED, BA und Mjr Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten ChefInsp NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ChefInsp NN ist schuldig, er hat, indem er 1. sein... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 26.03.2026

TE Dok 2026/3/16 2026-0.243.748

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten GrInsp NN, dessen Verteidiger GrInsp Bernhard AUGDOPPLER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat 1. a) am 04.02.20... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 16.03.2026

TE Dok 2026/3/16 2026-0.247.557

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten ChefInsp NN dessen Verteidiger GrInsp Bernhard AUGDOPPLER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ChefInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, indem er 1... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 16.03.2026

TE Dok 2026/3/3 2026-0.299.214

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 03.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, dessen Verteidiger RevInsp Norman FRÜH, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Hubert JUEN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat am 14.02.... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 03.03.2026

TE Dok 2026/2/9 2026-0.144.214

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 09.02.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN dessen Verteidiger RA Mag. Lukas HÖLLWERTH, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Hubert JUEN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN wird von dem wider ihn erhobenen Vorhalt, er habe, indem er am 14.1... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 09.02.2026

TE Dok 2026/1/22 2026-0.300.466

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 22.01.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Herwig HOMMA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN I. römisch eins. wird vom Vorhalt, am 22.03.2025 im Zu... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 22.01.2026

TE Dok 2026/1/22 2026-0.328.541

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 22.01.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, des Beschuldigten GrInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Herwig HOMMA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN wird vom Vorhalt, indem er am 22.07.2024 im Nachtdienst... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 22.01.2026

TE Dok 2026/1/13 2025-0.793.509

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I römisch eins Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: Er hat es in Ausübung des Dienstes, unterlassen den durch Alkohol beeinträchtigten A.A. mit Achtung zu begegnen und seine Menschenwürde zu respektieren, indem er ihm während der Amtshandlung erfasste, beschimpfte und eine Ohrfeige – ohne Verletzungsfolgen – gab... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 13.01.2026

TE Dok 2026/1/12 2025-0.766.444

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: Er hat der (damals) 20-jährigen Mitarbeiterin per WhatsApp, wiederholt und unaufgefordert mit Kommentaren und Emojis versehene Fotos übermittelt. Er hat von seinem dienstlichen Mobiltelefon ein Foto versendet und dasselbe Bild in seinem WhatsApp Status veröffentlicht, wodurch e... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.01.2026

TE Dok 2026/1/12 2025-0.812.278

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Er hat im Dienst, aber ohne dienstliche Gründe: , in einem ihm zugewiesenen, aber für alle Bediensteten allgemein zugänglichen Büro ohne Zustimmung und Wissen eines Vorgesetzten, oder der von dieser Überwachungsmaßnahme betroffenen Mitarbeiter - eine technische Einrichtung zur Bildverarbeitung (Videokamera) eingerichtet und damit an neun Tage... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.01.2026

TE Dok 2026/1/12 2025-0.980.232

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Er hat eine gute Dienstbeschreibung als Einsatztrainer; hinsichtlich des Dienstes in der PI wird ihm jedoch mangelndes Interesse angelastet. Strafgerichtliches Verfahren: Die StA stellte das Strafverfahren nach §§ 229, 302 Abs. 1 StGB gemäß § 190 StPO ein. Die StA stellte das Strafverfahren nach Paragraphen 229, 302, Absatz eins, StGB gemäß Paragraph 190, StPO ein. Sachverhalt: Im August 2024 führte der DB Verkehrsanhaltungen durch un... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.01.2026

TE Dok 2025/12/19 2026-0.225.927

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.12.2025 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Oberst Alois KNAPP und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten HR NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Dr.in Verena HAUMER für die Kanzlei BEURLE Rechtsanwälte, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: HR NN I. römisch eins. is... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 19.12.2025

TE Dok 2025/12/5 2025-0.937.241

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 05. Dezember 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Oberstabswachtmeister (OStWm) A.A. ist schuldig, er hat 1. am 22. Juli 2025 auf der „Dating-Plattform JOY“ der Frau B.B. im Zuge eines Chatverlaufes gepostet: „ich suche eine Frau die Lust auf regelmäßige Treffen hat, um sich der Lust hinzugeben und falls du experimentierfreudig ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 05.12.2025

TE Dok 2025/12/1 2025-0.730.524

Die Bundesdisziplinarbehörde hat zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: Er hat am das Dienstfahrzeug BP-00.000 und das Dienstfahrzeug BP-00.000, nachdem er zuvor - ohne dazu berechtigt gewesen zu sein - den installierten Fehlbetankungsstutzen entfernt hatte, fahrlässig mit Super-Benzin, anstatt Diesel betankt und im Fall b) auch gestartet und Schäden in der Höhe von zu a) € 314,58 und zu b) ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 01.12.2025

TE Dok 2025/11/27 2025-0.468.402

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Strafverfahren Die StA trat gemäß § 200 Abs. 5 StPO von der Verfolgung (§ 50 WaffG) zurück. Der Beamte hatte einen Geldbetrag in der Höhe von € 5.520,- zu leisten. Das Strafverfahren gegen weitere an der Tat beteiligte Personen ist noch nicht abgeschlossen. Die StA trat gemäß Paragraph 200, Absatz 5, StPO von der Verfolgung (Paragraph 50, WaffG) zurück. Der Beamte hatte einen Geldbetrag in der Höhe von € 5.520,- zu leisten. Das Strafve... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 27.11.2025

TE Dok 2025/11/27 2025-0.648.951

Die Bundesdisziplinarbehörde hat zu Recht erkannt: I römisch eins Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: Er hat es in Ausübung des Dienstes unterlassen dem Schubhäftling mit Achtung zu begegnen und seine Menschenwürde zu respektieren, indem er ihm während einer Untersuchung im Krankenhaus in Anwesenheit von zwei Ärztinnen und weiteren Pflegekräften – wiederholt sagte, dass ihm bei Fussschmerzen der Fuß abgesch... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 27.11.2025

TE Dok 2025/11/6 2025-1.031.209

Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 06.11.2025 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit der Beschuldigten RevInsp NN, deren Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN ist schuldig, sie hat, indem sie 1) am 23.10.2023... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 06.11.2025

TE Dok 2025/10/24 2024-0.758.722

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: 1. Er hat sich durch die Versendung zahlreicher WhatsApp Nachrichten abschätzend, bzw. beleidigend über Vorgesetzte, oder Mitarbeiter geäußert und diese dadurch in ihrer menschlichen Würde verletzt 2. Er ist als Vorgesezter, im Zeitraum vom 26. Juni bis 03. August 2024, seiner ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 24.10.2025

TE Dok 2025/10/10 2025-0.712.154

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Er hat an einer ePEP-Schulung teilgenommen. Strafgerichtliches Verfahren: Mit Entscheidung der StA wurde das Verfahren nach §§ 146, 313 StGB gemäß § 190 Ziffer 2 StPO eingestellt. Mit Entscheidung der StA wurde das Verfahren nach Paragraphen 146, 313, StGB gemäß Paragraph 190, Ziffer 2 StPO eingestellt. Suspendierung Mit Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde wurde der Beamte gemäß § 112 Abs. 1 Ziffer 3 BDG vom Dienst suspendiert. M... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.10.2025

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