Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Rechnungshof. Mit Eingabe vom 17. Oktober 1990 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung eines Sonderurlaubes aus Anlaß eines Vortrages im Seminar für Wehrrecht des Bundesministeriums für Landesverteidigung über "Ökonomische Bewertung von Rechtsnormen". Der Sonderurlaub in der Dauer von einem Tag werde im Falle der Genehmigung am 29. Oktober 1990 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;BDG 1979 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausübung einer Nebentätigkeit nach § 37 BDG 1979 kann nicht Anlaß für die Gewährung eines Sonderurlaubs sein. Beiden Fällen der Nebentätigkeit des § 37 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 ist gemeinsam, daß der Beamte, dem weitere Tätigkeiten für den Bund übertragen werden, kein subjektives Recht auf die Übertragung der Nebentätigke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Führt die Dienstbehörde in der
Begründung: des Versetzungsbescheides aus, es bestehe im Bereich einiger Finanzlandesdirektionen ein akuter Mangel an Bediensteten der Verwendungsgruppe des versetzten Beamten, insbesondere in jenem der FLD, in welche er versetzt werde, werde dr... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1977 §10;BDG 1977 §11;BDG 1979;LDG 1962 §11;
Rechtssatz: Erfolgt die Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung auf der Grundlage des LDG 1970 (§ 11), ist auf das provisorische Dienstverhältnis der Landeslehrer ungeachtet des inzwischen erfolgten Inkrafttretens des BDG 1979 weiterhin das BDG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Sonderschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland; seine Dienststelle ist die Landessonderschule X. Mit Eingabe vom 8. Feber 1989 beim Landesschulrat für Burgenland beantragte der Beschwerdeführer a) die bescheidmäßige Feststellung, daß folgende Tätigkeiten nicht zu seinen Dienstpflichten als Leiter gehören: Bank- und Geldverkehr, Buchführung, Begründung: der Mehrausgaben einzelner Konten, Einholen der Verpflicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Der Bf hat seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem über ihn als Disziplinarstrafe eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen unter Ausschluß der Haushaltszulage verhängt worden ist, mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §25;
Rechtssatz: Für eine Unterweisungstätigkeit während der Dienstzeit gebührt auch dann keine Nebentätigkeitsvergütung, wenn die Tätigkeit ihrem Inhalt nach nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den dem Beamten obliegenden dienstlichen Aufgaben steht. Ohne Belang für den Anspruch ist auch, ob es sich bei der Unterweisungstä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Nebentätigkeitsvergütung gebührt zwar kraft G, bedarf aber zu ihrer Konkretisierung der bescheidmäßigen Bemessung. Dennoch ist der abgefochtene Bescheid, der keine bescheidmäßige Bemessung enthält, nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn auch § 37 BDG hinsichtlich der Abgrenzung einer Nebentätigkeit von dienstlichen Aufgaben auslegungsbedürftig ist und daher ein insofern unterlaufender Irrtum der auszahlenden Stelle nicht von vornherein objektiv erkennbar ist (Hinweis E vom 20.9.1982, 8... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;
Rechtssatz: Für die Anspruchsberechtigung des Beamten, auf eine Nebentätigkeitsvergütung für eine Unterweisungstätigkeit ist es unerheblich, ob anderen Beamten für ähnliche Tätigkeiten Nebentätigkeitsvergütungen zuerkannt wurden (Hinweis auf E 25.4.1988, 87/12/0041). European Case Law... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §25;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Beamte für den Teil der von ihm als Nebentätigkeit gewerteten Tätigkeit (Vorbereitung der Unterweisungen), den er außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden verrichtet hat, Überstundenvergütungen angesprochen und auch erhalten, so hät... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach Paragraph 27, Gehaltsgesetz (we... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2BDG 1979 §37BDG 1979 §45BDG 1979 §49GehG 1956 §25
Rechtssatz: Aus § 36 Abs 2 BDG ist, unter Berücksichtigung einer Reihe anderer dienst- und besoldungsrechtlicher Normen, insb der Regelung Überstunden leisten zu müssen, kein Recht eines Beamten auf Schutz vor Überlastung zu folgern, sondern nur eine Verpflichtung des Träge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland; seine Dienststelle ist die Bezirkshauptmannschaft X, bei der ihm die Führung der Amtskasse obliegt. Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland; seine Dienststelle ist die Bezirkshauptmannschaft römisch zehn, bei der ihm die Führung der Amtskasse obliegt. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens hatte... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §37; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/5;
Rechtssatz: Bei Zustimmung des Beamten ist ein Auftrag an diesen zulässig, bei der Dienststelle, bei der er in Verwendung steht, Amtsgeschäfte zu verrichten, die nicht zu den gewöhnlichen Dienstverrichtungen desselben Dienstzweiges gehören, selbst wenn sie hins des zeitlichen Ausmaßes ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §25; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/4;
Rechtssatz: Die Tätigkeit in einer Kommission (hier: Korrektur und Bewertung von Klausurarbeiten), die mit der Dienststelle des Beamten(Korpskommando) nur insofern in Beziehung steht, als sie dort ihren Sitz hat, ist eine Nebentätigkeit iSd § 37 BDG. ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;GehG 1956 §25;GeneralstabsausbildungsV 1983 §5 Abs2;GeneralstabsausbildungsV 1983 §8 Abs1;WehrG 1978 §4; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/4;
Rechtssatz: Die Kommissionen nach § 8 Abs 1 der GeneralstabsausbildungsV vom 12.12.1983, BGBl 626, die bei jedem Korpskommando zu bilden sind, sind eigene E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37;
Rechtssatz: Die vom Beamten auf Grund einer ihm erteilten Weisung ausgeübte IM WIRKUNGSBEREICH SEINER DIENSTSTELLE GELEGENEN Tätigkeit (hier: Vortragstätigkeit) ist KEINE WEITERE Tätigkeit für den Bund in einem anderen Wirkungskreis und daher keine Nebentätigkeit (Hinweis auf E 18.4.1988, 87/12/0108). Dabei ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob die in den ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36;BDG 1979 §37;BDG 1979 §49;
Rechtssatz: Auch unter Berücksichtigung des § 36 BDG 1979 darf dem § 37 BDG 1979 nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass eine Vermehrung der Aufgaben der Dienststelle des Beamten, sofern nicht zusätzliches Personal zugewiesen wird, im Hinblick auf eine für den Beamten daraus folgende, im Rahmen seiner Dienststelle aufgetrete... mehr lesen...