Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0152 E 21. Mai 1990 RS 1 Stammrechtssatz Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist. Die A... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Austrittserklärung vom 14. April 1998 als Bundeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdefall betrifft eine Angelegenheit aus einem Zeitraum, in dem der Beschwerdeführer noch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stand. Mit Bescheid vom 14. März 1996 susp... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Austrittserklärung vom 14. April 1998 als Bundeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdefall betrifft eine Angelegenheit aus einem Zeitraum, in dem der Beschwerdeführer noch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stand. Mit Bescheid vom 14. März 1996 susp... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §20 Abs1 Z1;GehG 1956 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Eingangsvoraussetzung nach § 13 Abs 1 Satz 1 GehG (Ist der Beamte suspendiert...") ist so zu verstehen, dass diese dann erfüllt ist, wenn der Beamte mit Bezugsminderung suspendiert wurde; dass die Suspendierung noch zu einem der in § 13 Abs 1 Z 1 - 3 GehG genann... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §20 Abs1 Z1;GehG 1956 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Eingangsvoraussetzung nach § 13 Abs 1 Satz 1 GehG (Ist der Beamte suspendiert...") ist so zu verstehen, dass diese dann erfüllt ist, wenn der Beamte mit Bezugsminderung suspendiert wurde; dass die Suspendierung noch zu einem der in § 13 Abs 1 Z 1 - 3 GehG genann... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand (- jedenfalls seinerzeit -) als Beamter mit der Verwendungsbezeichnung "Bereiter der Spanischen Reitschule" in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. September 1995 wurde er vorläufig vom Dienst suspendiert, weil über ihn die Untersuchungshaft verhängt worden war un... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand (- jedenfalls seinerzeit -) als Beamter mit der Verwendungsbezeichnung "Bereiter der Spanischen Reitschule" in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. September 1995 wurde er vorläufig vom Dienst suspendiert, weil über ihn die Untersuchungshaft verhängt worden war un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;B-VG Art94;StGB §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 3 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich festgelegte Gewaltentrennung liegt nicht vor, wenn die Dienstbehörde mit Bescheid die Auflösung des Dienstverhältnisses infolge Amtsverlustes n... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 1 Stammrechtssatz Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist. Die A... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/12/0203 1 Stammrechtssatz Daß die Dienstbehörde in jedem Fall von Amts wegen einen Feststellungsbescheid nach § 20 Abs 1 Z 4 BDG 1979 iVm § 27 Abs 1 StGB zu erlassen hätte, läßt sich dem BDG 1979 nicht entnehmen. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;B-VG Art94;StGB §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 3 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich festgelegte Gewaltentrennung liegt nicht vor, wenn die Dienstbehörde mit Bescheid die Auflösung des Dienstverhältnisses infolge Amtsverlustes n... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 1 Stammrechtssatz Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist. Die A... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/25 94/12/0203 1 Stammrechtssatz Daß die Dienstbehörde in jedem Fall von Amts wegen einen Feststellungsbescheid nach § 20 Abs 1 Z 4 BDG 1979 iVm § 27 Abs 1 StGB zu erlassen hätte, läßt sich dem BDG 1979 nicht entnehmen. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, der zuletzt bei der Bundespolizeidirektion Wien tätig war, erhielt von dieser Behörde folgendes Schreiben vom 19. Oktober 1993: "Betreff: G, Rechtsfolge des Amtsverlustes gem. § 27 Abs. 1 StGB 1975; Auflösung des Dienstverhältnisses gem. § 20 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979. Herrn G ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, der zuletzt bei der Bundespolizeidirektion Wien tätig war, erhielt von dieser Behörde folgendes Schreiben vom 19. Oktober 1993: "Betreff: G, Rechtsfolge des Amtsverlustes gem. § 27 Abs. 1 StGB 1975; Auflösung des Dienstverhältnisses gem. § 20 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979. Herrn G ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Daß die Dienstbehörde in jedem Fall von Amts wegen einen Feststellungsbescheid nach § 20 Abs 1 Z 4 BDG 1979 iVm § 27 Abs 1 StGB zu erlassen hätte, läßt sich dem BDG 1979 nicht entnehmen. Es war daher nicht rechtswidrig, wenn die belangte Behörde die Mitte... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Daß die Dienstbehörde in jedem Fall von Amts wegen einen Feststellungsbescheid nach § 20 Abs 1 Z 4 BDG 1979 iVm § 27 Abs 1 StGB zu erlassen hätte, läßt sich dem BDG 1979 nicht entnehmen. Es war daher nicht rechtswidrig, wenn die belangte Behörde die Mitte... mehr lesen...
Auf Grund der Angaben in der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz; er war zuletzt bei der Feuerwehr tätig. Im Rahmen eines Einsatzes erlitt der Beschwerdeführer am 8. November 1985 einen Unfall. Wegen dieses Unfalles stand der Beschwerdeführer vorerst nur kurze Zeit im Krankenstand. Später zeigte... mehr lesen...
Auf Grund der Angaben in der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz; er war zuletzt bei der Feuerwehr tätig. Im Rahmen eines Einsatzes erlitt der Beschwerdeführer am 8. November 1985 einen Unfall. Wegen dieses Unfalles stand der Beschwerdeführer vorerst nur kurze Zeit im Krankenstand. Später zeigte... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §56;BDG 1979 §20 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;DP §166;StGB §27 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §62 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §85 Abs4;
Rechtssatz: Unbeschadet des Umstandes, daß die Rechtsfolge des Verlustes des Amtes unmittelba... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AVG §56;BDG 1979 §20 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;DP §166;StGB §27 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §62 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §85 Abs4;
Rechtssatz: Unbeschadet des Umstandes, daß die Rechtsfolge des Verlustes des Amtes unmittelba... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Zollbeamter, und zwar zuletzt als Zollamtsleiter des Zollamtes X, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 10. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen Amtsmißbrauches und vollendeter bzw. versuchter Abgabenhinterziehung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr, einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und weiters gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes zu einer Geldstrafe ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Zollbeamter, und zwar zuletzt als Zollamtsleiter des Zollamtes X, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 10. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen Amtsmißbrauches und vollendeter bzw. versuchter Abgabenhinterziehung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr, einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und weiters gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes zu einer Geldstrafe ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27;StGB §44;
Rechtssatz: Aus § 27 StGB folgt nicht, daß der Amtsverlust nur bei einer Verurteilung zu einer sogenannten unbedingten Freiheitsstrafe eintritt. Die Rechtsfolge des Amtsverlustes tritt vielmehr auch dann ein, wenn die Strafe bedingt nachgesehen wird. Bei teilbedingter Nachsicht der Strafe scheidet eine beding... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §20 Abs1 Z4;B-VG Art94;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich festgelegte Gewaltentrennung liegt nicht vor, wenn die Dienstbehörde mit Bescheid die Auflösung des Dienstverhältnisses infolge Amtsverlustes nach § 27 Abs 1 StGB feststellt, we... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27;
Rechtssatz: Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist. Die Auflösung des Dienstverhältnisses tritt vielmehr mit Rechtskraft des ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27;StGB §44;
Rechtssatz: Aus § 27 StGB folgt nicht, daß der Amtsverlust nur bei einer Verurteilung zu einer sogenannten unbedingten Freiheitsstrafe eintritt. Die Rechtsfolge des Amtsverlustes tritt vielmehr auch dann ein, wenn die Strafe bedingt nachgesehen wird. Bei teilbedingter Nachsicht der Strafe scheidet eine beding... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §20 Abs1 Z4;B-VG Art94;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich festgelegte Gewaltentrennung liegt nicht vor, wenn die Dienstbehörde mit Bescheid die Auflösung des Dienstverhältnisses infolge Amtsverlustes nach § 27 Abs 1 StGB feststellt, we... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27;
Rechtssatz: Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist. Die Auflösung des Dienstverhältnisses tritt vielmehr mit Rechtskraft des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z1 impl; BDG 1979 §20 Abs3 impl;Lehrerdienstpragmatik 1917 §94 Abs1; BDG 1979 § 20 heute BDG 1979 § 20 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 BDG 1979 § 20 gültig von ... mehr lesen...