Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilungschancen bestehen, dh wenn die Wiedererlangung der Diens... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides seit 1. Oktober 1994 als Amtsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Förderungsstelle des Bundes für Erwachsenenbildung für Kärnten, wo er als Rechnungsführer tätig war. Aus Anlaß einer vom Beschwerdeführer im Jahr 1993 erfolglos angestrebten Beförderung wurde sein Arbeitsplatz folgendermaßen beschrieben: Führung der Verrechnung inklusive Monat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/01 92/12/0286 8 Stammrechtssatz Ein Schluß auf Dienstunfähigkeit ist nicht nur aufgrund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung zulässig; die Einholung derartiger medizinischer Gutachten ist daher nicht jedenfalls (zwi... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §52;
Rechtssatz: Ein Schluß auf Dienstunfähigkeit ist nicht nur aufgrund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung zulässig; die Einholung derartiger medizinischer Gutachten ist daher nicht jedenfalls (zwingend) erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/18 91/12/0301 2 Stammrechtssatz Unter dem Begriff ordnungsgemäße Versehung des Dienstpostens ist sowohl eine qualitativ einwandfreie als auch eine mengenmäßige, dem normalen Ausmaß der Lehrverpflichtung entsprechende Dienstleistung zu verstehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/09/0153, VwSl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0143 1 Stammrechtssatz Unter bleibender Unfähigkeit des Beamten, seinen Dienstposten ordnungsgemäß zu versehen, ist alles zu verstehen, was die Eignung des Beamten zur Versehung des Dienstpostens dauernd aufhebt. Dazu können nicht nur Gesundheitsstörungen, sondern auch habi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §9;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;
Rechtssatz: Prozeßfähigkeit und Dienstfähigkeit (iSd § 14 Abs 3 BDG 1979) sind zweierlei; die Bejahung der Prozeßfähigkeit bedeutet nicht auch (schon deshalb) eine Bejahung der Dienstfähigkeit. Schlagworte Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichendHandlungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht auf Grund des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde vom 18. Juli 1994 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Salzburg. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten gehört der Beschwerdeführer auf Grund des Bescheides des: Landesinvalidenamtes für Salzburg vom 10. Oktober 1985 seit 1. Juli 1985 zum Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Invalideneinstellungsgesetz (jetzt: Behinderteneinstellungsgesetz). Mit Bescheid dieser Behö... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0055 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehörde zu ent... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LBG Slbg 1987 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 94/12/0158 4 Stammrechtssatz Eine Dienstunfähigkeit auch iSd inhaltlich dem § 14 Abs 3 BDG 1979 gleichen Bestimmungen des § 12 Abs 3 LDG 1984 liegt nur dann vor, wenn beide Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 Abs 3 LDG 1984, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer iR in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark (zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1993, Zl. 92/12/0145). Mit Erledigung vom 8. März 1982 erteilte der Landesschulrat für Steiermark dem Beschwerdeführer eine Ermahnung wegen seines dienstlichen Verhaltens gegenüber einem Schüler der Volksschule P, insbesondere in einem Schreiben vom 30. Jänner ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 1 und § 12 Abs 3 LDG 1984 entspricht der Regelung des § 14 Abs 1 Z 1 und Abs 3 BDG 1979, sodaß die dazu bzw zu vergleichbaren Regelungen ergangene Judikatur des VwGH herangezogen werden kann. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Der im Dezember 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; bis zu seiner mit Zustellung des angefochtenen Bescheides bewirkten Ruhestandsversetzung war der Beschwerdeführer als Hauptschullehrer für Mathematik, Physik, Informatik, geometrisches Zeichnen, technisches Zeichnen und bildnerische Erziehung bei der Hauptschule M tätig. Aus dem eine Disziplinarangelegenheit des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Die 1962 geborene Beschwerdeführerin befand sich als Kontrollorin bis zum September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 23. August 1993 wurde sie gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Die Dienstbehörde stützte sich dabei auf die Feststellungen im polizeichefärztlichen Gutachten vom 10. August 1993. ... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor bei der Bundespolizeidirektion Wien bis Juni 1989 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In Verbindung mit den im hg. Verfahren zu Zl. 89/12/0018 vorgelegten Unterlagen ergibt sich, daß der Beschwerdeführer am 10. November 1974 (Einatmen von Rauchgasen) und am 5. September 1985 (Distorsion des rechten Handgelenkes) Dienstunfälle erlitten hat. Das zog verschiedene Folgen nach sich. 1. Anerkennung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 1 und Abs 3 LDG 1984 entspricht inhaltlich der Regelung des § 14 Abs 1 Z 1 und Abs 3 BDG 1979. Die Heranziehung der dazu bzw zu vergleichbaren Regelungen ergangenen Judikatur des VwGH ist daher gerechtfertigt. European Case L... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;PG 1965 §9 Abs1;
Rechtssatz: Liegt der berentete Dienstunfall weit zurück (hier 15 Jahre), ist - neben der Prüfung der Frage, ob Erwerbsunfähigkeit des Beamten im Zeitpunkt seiner Ruhestandsversetzung überhaupt gegeben ist - auch der zeitliche Zusammenhang zu einer allenfalls gegebenen Erwerbsunfähigkeit (im Zeitpunkt de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Selbst wenn die charakterliche Eignung eines Lehrers in einem fachärztlichen Gutachten in Frage gestellt wird, folgt daraus noch nicht, daß er nicht in der Lage ist, sein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §52;BDG 1979 §14 Abs3;PG 1965 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 (auch im Falle ihrer Dauerhaftigkeit) einerseits und Erwerbsunfähigkeit nach § 9 Abs 1 PG andererseits sind verschiedene Rechtsbegriffe, die sich nicht notwendig decken. Dies sch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §19;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienstunfähigkeit auch iSd inhaltlich dem § 14 Abs 3 BDG 1979 gleichen Bestimmungen des § 12 Abs 3 LDG 1984 liegt nur dann vor, wenn beide Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 Abs 3 LDG 1984, nämlich die Ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/28 92/12/0055 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die nicht der ärztliche Sachverständige, sondern die Dienstbehö... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;PG 1965 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Krankheitsbegriff des PG, des BDG 1979 und des LDG 1984 ist von vornherein vom Krankheitsbegriff des ASVG zu unterscheiden. European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage der Dienstfähigkeit ist zwar grundsätzlich eine medizinische Fachfrage, zu deren Lösung entsprechende Sachverständige heranzuziehen sind, insofern aber habituelle Charaktereigenschaften (un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §52;AVG §60;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 und der Begriff der Erwerbsunfähigkeit iSd § 9 Abs 1 PG sind nicht deckungsgleich. Daher f... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;PG 1965 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Wertigkeit der (Verursachung) Bedingung, die zur Annahme des in § 9 Abs 4 PG geforderten Kausalitätszusammenhanges führt, ergibt sich nicht schon allein aus dem Wortlaut dieser Bestimmung. In Verbindung mit dem Zweck dieser Bestimmung (Kumulierungsverbot) ist abzuleiten, daß der gefordert... mehr lesen...
Der 1934 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe B (Oberamtsrat i. R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Seine letzte Dienststelle war die Magistratsabteilung V - Sozialamt - der Stadt Innsbruck. Eine längerdauernde Erkrankung des Beschwerdeführers veranlaßte die Dienstbehörde eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Im amtsärztlichen Zeugnis vom 15. Dezember 1992 stellte Dr. R fest, daß der Beschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §52;BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;DVG 1984 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zur Prüfung der Voraussetzungen einer dauernden Dienstunfähigkeit aufgrund eines psychischen Leidens darf die Behörde ohne weiteres vom Gutachten des amtsärztlichen Sachverständigen ausgehen, wenn das vom Beamten beigebrachte Privatg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;LDG 1984 §12 Abs1 Z1;LDG 1984 §12 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0126 E 27. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Zeitpunkt der wirksamen Ruhestandsversetzung bestehende Dienstunfähigkeit ist dann als dauernd zu werten, wenn - nach den Beurteilungsgrundlagen im maßgeblichen Zeitpunkt - keine Heilun... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs3;GdBG Innsbruck 1970 §45 Abs3 lita;
Rechtssatz: Das Vorbringen, der wahre Grund der Versetzung eines Beamten sei die Absicht der Behörde, die Auszahlung von Jubiläumsgeld und Treuegeld zu ersparen, ist unbeachtlich, weil es mit dem Beschwerdegegenstand (Versetzung in den dauernden Ruhestand) in keine... mehr lesen...