Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §43 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Dem Berufungsbescheid kann kein Hinweis darauf entnommen werden, welche konkreten "sonstigen Vorschriften" der Beamte (Gruppeninspektor und Abfertigungsbeamter der Zollwache) durch das ihm v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §125a Abs3 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Durch § 125a Abs. 3 BDG 1979 wird die Pflicht der Behörde, gemäß § 45 Abs. 2 AVG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu seiner Versetzung war er Postenkommandant des Gendarmeriepostenkommandos P. Mit dem - allein angefochtenen - Spruchpunkt 2 des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses war der Beschwerdeführer (u.a.) schuldig erkannt worden, seine Verpflichtung zur Erhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §126 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission hat die für den Ausgang des Verfahrens wesentlichen Tatsachenfeststellungen ohne Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung (zum Nachteil des Beamten) getroffen, wobei sie sich in Entgegnung der Berufungsbehauptungen auf die "stimmigen" Aussagen eines Zeugen unter Beifügen eige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Einberufung nach Wien im Oktober 1998 Missionschef der Österreichischen Botschaft in E. In der Zeit vom 8. bis zum 17. Juli 1998 wurde auf Veranlassung des Generalsekretariats des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten durch einen Botschafter i.R. in Begleitung eines Amtsdirektors des Generalinspektorates in A eine Sonderprüfung über die Frage durchgeführt, ob das Verh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §124 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Der
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses stellt eine weitere und die letzte im Disziplinarverfahren erfolgende Konkretisierung der gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe dar, dabei darf nu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §123 idF 1998/I/123;BDG 1979 §124 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Die Umschreibung des vorgeworfenen Verhaltens im Disziplinarerkenntnis muss einem höheren Grad an Bestimmtheit genügen als die bloß im Verdachtsbereich erfolgende Darstellung des p... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §46;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;B-VG Art20 Abs3;MRK Art10 Abs1;MRK Art10 Abs2;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht dient nicht dazu, die sachliche, in gebotener Form vorgetragene Kritik an tatsächlichen oder - aus der Sicht des Kritisierten ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §44 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben, so ist sowohl der Inhalt der Weisung, de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das Bezirksgendarmeriekommando M. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 45a, vom 13. Juni 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Dezember 2000 nach 19.00 Uhr, außer Dienst und in Zivil, im Zuge einer Jägerversammlung im Jägerkeller der Jagdgesellschaft W, seine ihm als Gen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren gilt im Sinne des § 126 Abs. 1 BDG 1979 - von den gesetzlich normierten Ausnahmen abgesehen - der Grundsatz der Unmittelbarkeit (Hinweis auf Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten3, 2003, Seite 372 f, und die dort angegebene Judikatur). Schlag... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die belangte Behörde (Disziplinaroberkommission) hat keine mündliche Verhandlung durchgeführt und auch keine Beweise im Berufungsverfahren aufgenommen, sie hat vielmehr die für den Ausgang des Verfahrens wes... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist nunmehr ein Finanzamt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. April 1999 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat IX) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung der Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß den §§ 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 91 BDG 1979 wie folgt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §126 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in seinem Rechtsmittel auch den Sachverhalt bestritten bzw. auch gerügt, dass wesentliche Tatsachenfeststellungen (auf Grund unrichtiger rechtlicher Beurteilung) gar nicht getroffen wurden oder der Klärun... mehr lesen...
Der im Jahr 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im Zeitpunkt des ihm zum Vorwurf gemachten Verhaltens als Postenkommandant des Gendarmeriepostens K seinen Dienst. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt (belangte Behörde) vom 20. Mai 1999 wurde der Beschwerdeführer - soweit im... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z5 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte in der Berufung substantiiert gerügt, die Beweiswürdigung der Disziplinarbehörde erster Instanz sei einseitig und mangelhaft erfolgt und die Frage nach einem dem Beschuldigten ... mehr lesen...
Der im Jahr 1962 geborene Beschwerdeführer steht als Bediensteter der Wiener Stadtwerke (Wienstrom) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Die Wiener Stadtwerke (Direktion) erstatteten am 12. März 1997 Disziplinaranzeige gegen den Beschwerdeführer. Des Weiteren erstatteten die Wiener Stadtwerke auch Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Wien. Am 13. August 1997 teilten die Wiener Stadtwerke dem Magistrat der S... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs1 impl;BDG 1979 §124 Abs2 impl;BDG 1979 §126 Abs1 impl;BDG 1979 §126 Abs2 impl;DO Wr 1994 §100 Abs3;DO Wr 1994 §100 Abs6;DO Wr 1994 §103 Abs1;DO Wr 1994 §103 Abs2;DO Wr 1994 §90 Z2 litb idF 1996/033;
Rechtssatz: Auch im Disziplinarerkenntnis betreffend ein Disziplinarverfahren nach dem 8. Abschnitt der Wr DO 1994 - ebenso... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war seit 1. Februar 1994 dem Gendarmerieposten X zur Dienstleistung zugeteilt; auf Grund des den Gegenstand des vorliegenden Disziplinarverfahrens bildenden Vorfalls vom 9. März 1996 wurde der Beschwerdeführer - wegen des gespannten Verhältnisses zu dem Postenkommandanten von X, Bezirksinspektor L - mit Wirkung vom 1. April 1996 dem Gen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs1;BDG 1979 §126 Abs1;
Rechtssatz: Wurde in der Berufung des beschuldigten Beamten (eines Revierinspektors im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie), substantiiert gerügt, der Senat der erstinstanzlichen Disziplinarkommission sei wegen vorgefasster Meinung seiner Mitglieder befangen gewesen, die Beweiswürdigung der Disziplinarbehörde erster Instanz sei ... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ruhestandsversetzung) war das Zollamt Wien, Zweigstelle X, wo er als Abfertigungsbeamter tätig war. Am 20. Juni 1984 brach der Beschwerdeführer am Bahnhofsvorplatz Praterstern auf dem Weg zur Dienststelle gegen 7.15 Uhr zusammen. Nach den von der Polizei getroffenen Feststellungen sei er selb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission hat bei Vorliegen des Verdachtes einer angezeigten Dienstpflichtverletzung, sofern nicht OFFENKUNDIGE Einstellungsgründe nach § 118 Abs 1 BDG 1979 gegeben sind, den Einleitungsbeschluß nach § 123 Abs 1 BDG 1979 zu fassen (Hinweis E 18.10.1990, 90/09/0121, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §131;BDG 1979 §92 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Dienstbehörde, bei Vorliegen der in § 131 BDG 1979 näher genannten Voraussetzungen ohne weiteres Verfahren eine Disziplinarverfügung zu erlassen, besteht nicht (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0150 und E 4.9.1990, 88/09/0013); dem einz... mehr lesen...