Entscheidungen zu § 126 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-64 von 64

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/20 90/12/0125

Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ruhestandsversetzung) war das Zollamt Wien, Zweigstelle X, wo er als Abfertigungsbeamter tätig war. Am 20. Juni 1984 brach der Beschwerdeführer am Bahnhofsvorplatz Praterstern auf dem Weg zur Dienststelle gegen 7.15 Uhr zusammen. Nach den von der Polizei getroffenen Feststellungen sei er selb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1995

RS Vwgh 1995/12/20 90/12/0125

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission hat bei Vorliegen des Verdachtes einer angezeigten Dienstpflichtverletzung, sofern nicht OFFENKUNDIGE Einstellungsgründe nach § 118 Abs 1 BDG 1979 gegeben sind, den Einleitungsbeschluß nach § 123 Abs 1 BDG 1979 zu fassen (Hinweis E 18.10.1990, 90/09/0121, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/20 93/09/0359

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 93/09/0359

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §131;BDG 1979 §92 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Dienstbehörde, bei Vorliegen der in § 131 BDG 1979 näher genannten Voraussetzungen ohne weiteres Verfahren eine Disziplinarverfügung zu erlassen, besteht nicht (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0150 und E 4.9.1990, 88/09/0013); dem einz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

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