Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Einsatzkommandantin XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin steht als Revierinspektorin (E2b) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt stand sie bei der Landespolizeidirektion Kärnten, XXXX , als eingeteilte Exekutivbeamtin in Verwendung. römisch eins.1. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin steht als Revierinspektorin (E2b) in einem provisorischen öf... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion Wien hat mit Bescheid vom 26.02.2021, Zl. XXXX ausgesprochen, dass das mit dem Beschwerdeführer am 01.03.2016 begründete provisorische öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis mit Wirksamkeit vom 29.02.2021 gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 iVm § 10 Abs. 2, 3 und 4 Z 2 BDG 1979 gekündigt werde (erster Spruchteil) und dass das Dienstverhältnis unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist gemäß § 10 Abs. 2 BDG 1979 m... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.04.2005 als Vertragsbediensteter des Justizwachdienstes für exekutivdienstliche Aufgaben des Bundesministeriums für Justiz/Justizanstalten aufgenommen. Das Dienstverhältnis wurde durch Ernennung auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe E2b mit Wirksamkeit vom 01.07.2006 in ein provisorisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übergeleitet... mehr lesen...