TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/20 W128 2193585-1

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Veröffentlicht am 20.11.2018
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Entscheidungsdatum

20.11.2018

Norm

BDG 1979 §10
BDG 1979 §20
B-VG Art.133 Abs4
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W128 2193585-1/14E

Gekürzte Ausfertigung des am 20.11.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Michael FUCHS-ROBETIN als Vorsitzenden und den fachkundigen Laienrichtern Mag. Felix KOLLMANN und Mag. Dr. Anton BERNBACHER als Beisitzer über die Beschwerde von RevInsp XXXX , vertreten durch RA Mag. Franz SCHARF, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 02.03.2018, Zl. P6/381053/2017, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 20.11.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

gekürzte Ausfertigung, Kündigung, Polizei, provisorisches
Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2018:W128.2193585.1.00

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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