Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2 impl;StPO 1975 §259 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde kann ein Verhalten (hier Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB), das zu einem Freispruch nach § 259 Z 4 StPO geführt hat, selbständig dahingehend beurteilen, ob darin ein pflichtwidr... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §83 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB (hier begangen durch einen außer Dienst befindlichen Exekutivbeamten) stellt - ungeachtet des sonstigen dienstlichen Verhaltens - einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. Zweifellos ist davon auszugehen, daß das Vertrauen der Allgemeinh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2 impl;StPO 1975 §259 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde kann ein Verhalten (hier Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB), das zu einem Freispruch nach § 259 Z 4 StPO geführt hat, selbständig dahingehend beurteilen, ob darin ein pflichtwidr... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §83 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB (hier begangen durch einen außer Dienst befindlichen Exekutivbeamten) stellt - ungeachtet des sonstigen dienstlichen Verhaltens - einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. Zweifellos ist davon auszugehen, daß das Vertrauen der Allgemeinh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. April 1986 bis zur Rechtskraft des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war der Gendarmerieposten S. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1991, Zl. 90/12/0168, auf das auch hinsichtlich des Sachverhaltes im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen wird, wurde unter anderem ausgesprochen, daß die seinerzeitige Feststellung der belan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1985 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Inspektor im Polizeigefangenenhaus eingesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. März 1991 wurde das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gekündigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Zur B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. April 1986 bis zur Rechtskraft des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war der Gendarmerieposten S. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1991, Zl. 90/12/0168, auf das auch hinsichtlich des Sachverhaltes im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen wird, wurde unter anderem ausgesprochen, daß die seinerzeitige Feststellung der belan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1985 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien als Inspektor im Polizeigefangenenhaus eingesetzt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. März 1991 wurde das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gekündigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Zur B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Verfehlungen einer in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Partei sind unabhängig von einem Disziplinarverfahren zu werten (hier Handel mit geschmuggelten Zigaretten am Dienstplatz). Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) European Case Law ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Von einem gleichsam konkludenten Verzicht der Dienstbehörde auf ihr Kündigungsrecht kann auch dann nicht gesprochen werden, wenn der Beamte nach Beendigung seiner vorläufigen Suspendierung noch einige Zeit Dienst versehen hat. (Im Beschwerdefall war die nicht unmittelbare Verfügung der Kündigung durch den Verfahrensab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Das außerdienstliche Lenken eines privaten Kfz durch einen Wachebeamten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand stellt einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. (Hinweis E 15.4.1985, 84/12/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991120172.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Verfehlungen einer in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Partei sind unabhängig von einem Disziplinarverfahren zu werten (hier Handel mit geschmuggelten Zigaretten am Dienstplatz). Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) European Case Law ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Von einem gleichsam konkludenten Verzicht der Dienstbehörde auf ihr Kündigungsrecht kann auch dann nicht gesprochen werden, wenn der Beamte nach Beendigung seiner vorläufigen Suspendierung noch einige Zeit Dienst versehen hat. (Im Beschwerdefall war die nicht unmittelbare Verfügung der Kündigung durch den Verfahrensab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Das außerdienstliche Lenken eines privaten Kfz durch einen Wachebeamten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand stellt einen Kündigungsgrund iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 dar. (Hinweis E 15.4.1985, 84/12/0229). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991120172.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Auf Grund des Gutachtens der als Amtssachverständige anzusehenden Anstaltsärztin hat die Behörde festgestellt, dass der Bf derzeit nicht die körperliche Eignung für den Dienst als Justizwachebeamter besitze. Der Bf hat in seiner im Rahmen des Parteiengehörs erstatteten Eingabe die Richtigkeit des amtsärztlich festgestellten Krankheitsz... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Auf Grund des Gutachtens der als Amtssachverständige anzusehenden Anstaltsärztin hat die Behörde festgestellt, dass der Bf derzeit nicht die körperliche Eignung für den Dienst als Justizwachebeamter besitze. Der Bf hat in seiner im Rahmen des Parteiengehörs erstatteten Eingabe die Richtigkeit des amtsärztlich festgestellten Krankheitsz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1986 als Inspektor in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Mit Bescheid vom 12. April 1988 kündigte das Landesgendarmeriekommando für Steiermark das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers mit Ablauf des Monates Juni 1988 gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) 1979. Begründend wird ausgeführt, der Beschwerdeführer hab... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1BDG 1979 §10 Abs2BDG 1979 §10 Abs4 Z4
Rechtssatz: Es ist nicht Sinn des provisorischen Dienstverhältnisses, dass ein Sicherheitswachebeamter im Rahmen desselben entwicklungs- oder altersmäßig bedingte Charakterschwächen überwindet; vielmehr hat er solche von Anfang an nicht aufzuweisen. Die in Ausübung des Dienstes begangene Straftat des Mis... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1BDG 1979 §10 Abs2BDG 1979 §10 Abs4 Z4
Rechtssatz: Es ist nicht Sinn des provisorischen Dienstverhältnisses, dass ein Sicherheitswachebeamter im Rahmen desselben entwicklungs- oder altersmäßig bedingte Charakterschwächen überwindet; vielmehr hat er solche von Anfang an nicht aufzuweisen. Die in Ausübung des Dienstes begangene Straftat des Mis... mehr lesen...