Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1991 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war zuletzt beim Gendarmerieposten M tätig. Am 24. November 1993 legte der Beschwerdeführer beim GP M einen Dienstauftrag für eine Übersiedlung von L nach M vor. Das Landesgendarmeriekommando zahlte ihm den ausgewiesenen Rechnung... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1991 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war zuletzt beim Gendarmerieposten M tätig. Am 24. November 1993 legte der Beschwerdeführer beim GP M einen Dienstauftrag für eine Übersiedlung von L nach M vor. Das Landesgendarmeriekommando zahlte ihm den ausgewiesenen Rechnung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes "Verhalten" ergibt sich, dass dasselbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0172 2 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstlich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0014 E 1. März 1982 VwSlg 10666 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Ein "pflichtwidriges Verhalten" gemäß § 10 Abs 4 Z 4 BDG kann durch eine einmalige Handlung des Beamten verwirklicht werden. Weder aus dem betreffenden Gesetzestext noch aus der sprachlichen Bedeutung des Wortes "Verhalten" ergibt sich, dass dasselbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §121 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.1956, 2403/53) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0172 2 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, aus einer Reihe von Umständen, insbesondere häufigen Krankenständen mit steigender Tendenz und damit verbundenen Begleitumständen den Schluß zu ziehen, es fehle dem Beamten zum für den Eintritt der Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt der Definitivstellung eine stabil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Die Definitivstellung eines Beamten ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung sämtlicher in § 11 Abs 1 BDG 1979 umschriebenen Voraussetzungen. Zum Eintritt der Rechtsfolge bedarf es jedoch der Erlassung eines rechtsfeststellenden Bescheides der Dienstbehörde, der nur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1 Z3;BDG 1979 §83 Abs3;BDG 1979 §90;
Rechtssatz: Das Urteil der jeweiligen unmittelbaren Dienstvorgesetzten über die vom Beamten erbrachten Leistungen bindet die Dienstbehörde nicht. Krankenstände sind unter dem Gesichtspunkt einer Leistungsbeurteilung (auch auf der Ebe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, aus einer Reihe von Umständen, insbesondere häufigen Krankenständen mit steigender Tendenz und damit verbundenen Begleitumständen den Schluß zu ziehen, es fehle dem Beamten zum für den Eintritt der Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt der Definitivstellung eine stabil... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, aus einer Reihe von Umständen, insbesondere häufigen Krankenständen mit steigender Tendenz und damit verbundenen Begleitumständen den Schluß zu ziehen, es fehle dem Beamten zum für den Eintritt der Definitivstellung maßgebenden Zeitpunkt der Definitivstellung eine stabil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;
Rechtssatz: Die Definitivstellung eines Beamten ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung sämtlicher in § 11 Abs 1 BDG 1979 umschriebenen Voraussetzungen. Zum Eintritt der Rechtsfolge bedarf es jedoch der Erlassung eines rechtsfeststellenden Bescheides der Dienstbehörde, der nur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1991 als provisorischer Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten tätig. Vom 1. Oktober 1991 bis 31. Dezember 1992 absolvierte der Beschwerdeführer den ersten Abschnitt des Grundausbildungslehrganges (Notenschnitt 3,25) und bestand am 21. Dezember 1992 die Dienstprüfung. Im Anschluß daran war der Beschwerdeführer am Gendarmerieposten X einges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1991 als provisorischer Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten tätig. Vom 1. Oktober 1991 bis 31. Dezember 1992 absolvierte der Beschwerdeführer den ersten Abschnitt des Grundausbildungslehrganges (Notenschnitt 3,25) und bestand am 21. Dezember 1992 die Dienstprüfung. Im Anschluß daran war der Beschwerdeführer am Gendarmerieposten X einges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1991 als provisorischer Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten tätig. Vom 1. Oktober 1991 bis 31. Dezember 1992 absolvierte der Beschwerdeführer den ersten Abschnitt des Grundausbildungslehrganges (Notenschnitt 3,25) und bestand am 21. Dezember 1992 die Dienstprüfung. Im Anschluß daran war der Beschwerdeführer am Gendarmerieposten X einges... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4;DVG 1984 §12 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: In einem allfälligen Recht auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung (§ 12 Abs 2 Satz 2 DVG 1984) kann der Beamte durch den Berufungsbescheid - da dieser hier n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4;DVG 1984 §12 Abs2;
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn dem Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat die Rechtsmittelbehörde im Kündigungsverfahren nur darüber zu entscheiden, ob die Kündigung zu dem im Kündigungsbescheid ausgesproch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Einer Kündigung zugrunde liegende Werturteile (wie Eignungsmangel, unbefriedigender Arbeitserfolg) kann der VwGH nicht auf seine Richtigkeit überprüfen (Hinweis E 31.3.1982, 82/09/0002, VwSlg 10697 A/1982 - Leistungsfeststellungen). Schlagworte Bes... mehr lesen...