RS Vwgh 1992/3/18 89/12/0172

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
LDG 1984 §9 Abs2;
LDG 1984 §9 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Last zu legen. Es muss vielmehr die Feststellung eines solchen Verhaltens in einem unter Beiziehung des betreffenden Beamten durchgeführten Ermittlungsverfahrens vor Ausspruch der Kündigung gefordert werden (Hinweis auf E vom 19.4.1956, 2403/53).

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120172.X01

Im RIS seit

18.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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