Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §52; AWG 2002 §1 Abs3 Z9; AWG 2002 §2 Abs1 Z2; AWG 2002 §73 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §37; AVG §45 Abs3; AWG 2002 §1 Abs3 Z9; AWG 2002 §2 Abs1 Z2; AWG 2002 §73 Abs1; VwGG §41 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Mai 2008 wurde gemäß § 73 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102, dem Beschwerdeführer untersagt, auf einem näher bezeichneten Grundstück jede weitere Form von Ablagerungen und Geländeaufschüttungen von Bodenaushub mit der Schlüsselnummer 31411 nach der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis" selbst vorzunehmen oder durch andere vornehmen zu lassen. Mit dem im Instanzenzug ergangen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (kurz: BH) vom 10. Mai 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Beseitigung der als Umzäunung für die Pferdekoppel verwendeten Bahnschwellen gemäß § 73 AWG 2002 aufgetragen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (kurz: BH) vom 10. Mai 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Beseitigung der als Umzäunung für die Pferdekoppel verwendeten Bahnschwellen gemäß Paragraph 73, AWG 2002 aufgetragen. Gegen diese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z1;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 §78 Abs9;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 - Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wurde dem Beschwerdeführer ein Behandlungsauftrag nach § 73 Abs. 1 Z. 1 AWG 2002 erteilt, die auf näher genannten Grundstücken aufgestellten bzw. als Pfosten der U... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (kurz: BH) vom 10. Mai 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Beseitigung der als Umzäunung für die Pferdekoppel verwendeten Bahnschwellen gemäß § 73 AWG 2002 aufgetragen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (kurz: BH) vom 10. Mai 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Beseitigung der als Umzäunung für die Pferdekoppel verwendeten Bahnschwellen gemäß Paragraph 73, AWG 2002 aufgetragen. Gegen diese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z1;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 §78 Abs9;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Behandlungsauftrag nach § 73 AWG 2002 - Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wurde dem Beschwerdeführer ein Behandlungsauftrag nach § 73 Abs. 1 Z. 1 AWG 2002 erteilt, die auf näher genannten Grundstücken aufgestellten bzw. als Pfosten der U... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (kurz: BH) vom 3. Oktober 2006 wurde der Antrag des Beschwerdeführers betreffend abfallwirtschaftsrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung für eine Bodenaushubdeponie in F. versagt (Spruchabschnitt I). Ferner wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 Z. 1 AWG 2002 und § 17 Abs. 1 lit. b des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes aufgetragen, die bereits durchgeführte Schüttung... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (kurz: BH) vom 3. Oktober 2006 wurde der Antrag des Beschwerdeführers betreffend abfallwirtschaftsrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung für eine Bodenaushubdeponie in F. versagt (Spruchabschnitt I). Ferner wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 Z. 1 AWG 2002 und § 17 Abs. 1 lit. b des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 zur Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes aufgetragen, die bereits durchgeführte Schüttung... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (kurz: BH) vom 23. Februar 2004 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 und 7 AWG 2002 aufgetragen, in spätestens zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides die auf Grundstück Nr. 2882/1, KG T., gelagerten Abfälle nachweislich und ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Abfälle: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (kurz: BH) vom 23. Februar 2004 wurde der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 73, A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §66 Abs4;AWG 2002 §73 Abs1;AWG 2002 §73 Abs7;AWG 2002 §79 Abs2 Z21;VStG §24;VStG §44a Z1;VVG §10 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Unzulässig wird die Bestrafung einer bestimmten Person dann, wenn sich der Sachverhalt gegenüber jenem, der der Erlassung des Titelbescheides zugrunde lag, vor dem dieser Person zur Last gelegten Tatzeitraum wesentlich geändert ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 1. März 2005 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 AWG 2002 bezüglich der Grundstücke Nrn. 493/6 und 493/7, beide KG S., die fachgerechte Entsorgung diverser auf diesen Flächen lagernder Abfälle sowie die Übermittlung entsprechender Nachweise über die fachgerechte Entsorgung aufgetragen (Spruchteil I). Zudem wurde es der Beschwerdeführerin und Tochterfirmen oder sonst beauftragten juristischen Personen oder Einzelpe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §73 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Auftrag nach § 73 Abs. 1 AWG 2002 - Der Bf wurde gemäß § 73 Abs. 1 AWG 2002 bezüglich näher bezeichneter Grundstücke die fachgerechte Entsorgung diverser auf diesen Flächen lagernder Abfälle sowie die Übermittlung entsprechender Nachweise über die fachgerechte Entsorgung aufgetragen.... mehr lesen...
Am 11. Mai 2004 nahm die Bezirkshauptmannschaft W (BH) auf dem Grundstück Nr. 3529/1 der KG M einen Ortsaugenschein vor. Auf Grund dieses Ortsaugenscheines erstattete der technische Amtssachverständige folgenden Befund samt Gutachten: "A) Befund: Beim heutigen Lokalaugenschein auf dem Grundstück Nr. 3529/1, KG M, Stadtgemeinde M, wurden folgende Fahrzeuge bzw. Aufbauten vorgefunden: 1. Ein Lastwagen Hanomag Henschel, F261, mit rotem Aufbau und grünem Fahrgestell, sowie dem Aufk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AWG 2002 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/05/0067 E 30. August 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die Umsetzung eines Bescheides, der eine Leistung auferlegt, in die Wirklichkeit kann weder eine noch anhängige Berufung gegenstandslos machen noch die Entscheidung der Berufungsbehörde in einem bestimmten Sin... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §66 Abs4;AWG 2002 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1 Stammrechtssatz Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes 22/2, KG T. Die Beschwerdeführerin ließ nach Erwerb von insgesamt 1.420 Stück Eisenbahnschwellen von der ÖBB im Zeitraum vom 12. September 2002 bis 3. September 2003 mit diesen seit Ende des Jahres 2002 auf ihrem Grundstück eine Stützwand (Krainerwand) errichten. Eine baubehördliche Bewilligung für die Krainerwand erwirkte die Beschwerdeführerin (nachträglich) mit 15. Jänner 2003. Mit Bescheid der Bezirkshauptm... mehr lesen...
Unter dem Datum des 25. August 2004 erließ die Bezirkshauptmannschaft B (BH) gegenüber dem Beschwerdeführer einen auf § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102 (AWG 2002), gestützten Bescheid mit folgendem Spruch: Unter dem Datum des 25. August 2004 erließ die Bezirkshauptmannschaft B (BH) gegenüber dem Beschwerdeführer einen auf Paragraph 73, Absatz eins, des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, Bundesgesetzblatt , I Nr. 102 (AWG 2002), gestützten Bescheid mit folge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. März 2005 wurde dem Beschwerdeführer der auf § 73 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 (AWG 2002), gestützte Auftrag erteilt, eine Reihe näher umschriebener Autowracks von Grundstücken der KG G zu entfernen und nachweislich einer ordnungsgemäßen Behandlung oder Lagerung zuzuführen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstückes 22/2, KG T. Die Beschwerdeführerin ließ nach Erwerb von insgesamt 1.420 Stück Eisenbahnschwellen von der ÖBB im Zeitraum vom 12. September 2002 bis 3. September 2003 mit diesen seit Ende des Jahres 2002 auf ihrem Grundstück eine Stützwand (Krainerwand) errichten. Eine baubehördliche Bewilligung für die Krainerwand erwirkte die Beschwerdeführerin (nachträglich) mit 15. Jänner 2003. Mit Bescheid der Bezirkshauptm... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2 D1;AWG 2002 Anh2 D12;AWG 2002 Anh2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0121 E 29. Jänner 2004 RS 6(Mit dem Zusatz: Daher ist die Verwendung von mit Kreosot behandelten Eisenbahnschwellen zur Errichtung einer Krainerwand als Beseitigung in der Form der Ablagerung bzw. Dauerlagerung iSd Anhanges 2 D 1 bzw. D 12 AWG 2002, und damit als Beha... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §5 Abs1;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 AWG 2002 sieht vor, dass Altstoffe unter anderem solange als Abfälle gelten, bis sie als Substitution von Rohstoffen oder aus Primärstoffen erzeugten Produkten verwendet werden. Die Verwendung von mit Kreosot behandelten Eisenbahnschwellen zur Errichtung einer Krainerwand kann nich... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §2 Abs2;AWG 2002 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ob die (vom Behandlungsauftrag erfassten) Fahrzeuge für den Bf einen Wert darstellen, ist für ihre Abfalleigenschaft ohne Bedeutung, bestimmt doch § 2 Abs. 2 AWG 2002 ausdrücklich, dass die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse auch dann erforderlich sein kann, wenn für eine bewegl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §45 Abs2 impl;AVG §45 Abs2;AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §32 Abs1 idF 1998/I/151;AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0133 E 20. Februar 2003 RS 1(Hier: Auftrag gemäß § 73 Abs 1 AWG 2002; Adressat des Behandlungsauftrages hat in der Berufung lediglich bemängelt, dass die Erstbehörde nicht erwähne, ob die Fahrz... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 73 Abs 1 Z 1 iVm § 15 Abs 3 AWG 2002 ist es bei Vorliegen einer rechtswidrigen Abfallbehandlung irrelevant, dass die (entgegen § 15 Abs 3 AWG 2002 errichtete) Krainerwand baurechtlich genehmigt ist (Hinweis E 13.10.1992, 92/07/0091). Ebenso wenig hat die Abfallwirtschaftsbehörde... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §73 Abs1;AWG 2002 §79 Abs2 Z21;EO §35;VStG;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §3 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0050 E 8. Juli 2004 RS 1 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Bescheiden vertritt der VwGH die Auffassung, dass eine nach der Erlassung des Titelbescheides eingetretene wesentliche Änd... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2 D1;AWG 2002 Anh2 D12;AWG 2002 Anh2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0121 E 29. Jänner 2004 RS 6(Mit dem Zusatz: Daher ist die Verwendung von mit Kreosot behandelten Eisenbahnschwellen zur Errichtung einer Krainerwand als Beseitigung in der Form der Ablagerung bzw. Dauerlagerung iSd Anhanges 2 D 1 bzw. D 12 AWG 2002, und damit als Beha... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §5 Abs1;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;AWG 2002 Anh2;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 AWG 2002 sieht vor, dass Altstoffe unter anderem solange als Abfälle gelten, bis sie als Substitution von Rohstoffen oder aus Primärstoffen erzeugten Produkten verwendet werden. Die Verwendung von mit Kreosot behandelten Eisenbahnschwellen zur Errichtung einer Krainerwand kann nich... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3;AWG 2002 §15 Abs3;AWG 2002 §73 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 73 Abs 1 Z 1 iVm § 15 Abs 3 AWG 2002 ist es bei Vorliegen einer rechtswidrigen Abfallbehandlung irrelevant, dass die (entgegen § 15 Abs 3 AWG 2002 errichtete) Krainerwand baurechtlich genehmigt ist (Hinweis E 13.10.1992, 92/07/0091). Ebenso wenig hat die Abfallwirtschaftsbehörde... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ... vom 25. Juli 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 16 Abs. 1 lit. a und Abs. 9 lit. e des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997 sowie des § 73 Abs. 1 Z. 1 und § 37 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (kurz: AWG) weitere Geländeschüttmaßnahmen sowie das Anplanieren des auf den Gst. 358 und 361 (beide GB A) abgelagerten Sperrmüll-, Aushub und Bauschuttmaterials untersagt und gemäß § 16 Abs. 1 lit. b des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997... mehr lesen...