Entscheidungen zu § 45 Abs. 2 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 2006/7/6 2003/07/0018

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2002 wurde der T. GmbH (der nunmehrigen Gemeinschuldnerin) gemäß § 45 Abs. 2 Wr. AWG aufgetragen, auf einer genannten Liegenschaft in Wien gelagerte Abfälle, nämlich den im Einfahrtsbereich zum Areal etwa zur Hälfte unter einem Flugdach und etwa zur Hälfte im Freien gelagerten Hausmüll bzw. hausmüllähnlichen Gewerbeabfall (ca. 2.000 m3) sowie das neben dem Hausmüll bzw. hausmüllähnlichen Gewerbemüll gelager... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.07.2006

RS Vwgh 2006/7/6 2003/07/0018

Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWG Wr 1994 §45 Abs2;KO §14 Abs1;KO §51 Abs1;KO;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;VVG;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Weder dem VVG noch der KO ist eine
Norm: zu entnehmen, die die Erlassung eines Vorauszahlungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.07.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/27 2001/07/0153

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 28. Februar 2001 wurde die beschwerdeführende Partei als Alleineigentümerin der Liegenschaft in Wien 2, Nordbahnhofgelände, unter Spruchpunkt 3) verpflichtet, gemäß § 45 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit den §§ 8 und 11 des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes (Wiener AWG), LGBl. Nr. 13/1994 in der Fassung LGBl. Nr. 53/1996, binnen einem Monat ab Rechtskraft dieses Bescheides die unter Pkt 3a) bis ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/27 99/07/0022

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 2. September 1997 wurde die beschwerdeführende Partei als Alleineigentümerin der Liegenschaft in W, N-Gelände, unter Spruchpunkt I zur Entsorgung verschiedener Abfälle nach § 32 AWG (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 99/07/0023) und mit Spruchpunkt II zur Entfernung und Entsorgung verschiedener Abfälle nach § 45 Abs. 2 und 3 i.V.m. den §§ 12 bis 15 des Wiener AWG verpflicht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2002

RS Vwgh 2002/6/27 2001/07/0153

Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien
Norm: AWG Wr 1994 §45 Abs2;AWG Wr 1994 §45 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/07/0177 E 27. Juni 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0022 E 27. Juni 2002 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH verkennt nicht, dass eine adäquate Bewachung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/06/27 99/07/0022

Rechtssatz: Der VwGH verkennt nicht, dass eine adäquate Bewachung eines derart großen Geländes(5.000 m²)trotz verschiedener vom Verpflichteten getroffener Maßnahmen (Erdwälle, Panzersperren etc.)schwierig und kostenaufwändig ist. Dennoch ist die nur von einer Person durchgeführte Kontrolltätigkeit im Hinblick auf die - jedenfalls während der Werktage bestehenden - verschiedenen freien Zufahrtsmöglichkeiten zu dem Gelände trotz anderer baulicher und organisatorischer Maßnahmen (z.B. Panzers... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 27.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/23 95/07/0236

Mit dem im Devolutionswege ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 6. Dezember 1988 war dem Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 2 des Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und -beseitigers von Abfällen pflanzlicher und tierischer Fettprodukte mit den Schlüsselnummern 12101, 12302, 12303, 12304, 12501, 12503 der ÖNORM S 2100 sowie die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonder... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1997

RS Vwgh 1997/10/23 95/07/0236

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z8;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §11 Abs2;SAG §11 Abs3;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde vom BMUJF in der
Begründung: eines Berufungsbescheides davon ausgegangen, daß ein Verstoß gegen die Auflage des Erlaubniserteilungsbescheides n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1997

RS Vwgh 1997/10/23 95/07/0236

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z8;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §11 Abs2;SAG §11 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bedarf die Anlage nach den in der Auflage zur Erlaubnis genannten Gesetzen keiner Bewilligung, dann kann das Fehlen einer Anlagenbewilligung zufolge der Bewilligungsfreiheit des Anlagenbetriebes keinen Verstoß gegen di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/11 97/07/0135

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vom 19. Dezember 1994 bis 23. Juni 1995 im Rahmen seines Unternehmens in einem näher bestimmten Standort die gefährliche Abfallart Fette (Altspeis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.09.1997

RS Vwgh 1997/9/11 97/07/0135

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §45 Abs2;AWG 1990 Art4 Z9;
Rechtssatz: Die Aufhebung der § 248a GewO 1973 bis § 248e der GewO 1973 erfolgte nicht, weil damit die Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers ohne behördliche Erlaubnis ermöglicht werden sollte, sondern weil die Regelungen für die Ausübung einer derartigen Tätigkeit nunmehr im AWG 1990 enthalten sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/10 96/07/0161

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 26. Juni 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, als Inhaber der Firma G mit dem Standort in F am 28. September 1994 von der Z 519 kg gebrauchte Ölbindematerialien der Schlüsselnummer 54.926, welche gemäß Ö-Norm: S 2101 als gefährlicher Abfall gelten, übernommen zu haben, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Erlaubnis des Landeshauptmannes für Kärnten gewesen zu sein. Er habe ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1997

RS Vwgh 1997/6/10 96/07/0161

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §14;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1997

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