Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Wird eine von einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs 1 und § 15 Abs 4 AWG 1990 nicht gedeckte Tätigkeit im sachlichen Zusammenhang mit einer durch eine vorhandene Erlaubnis gedeckte Tätigkeit ausgeführt, trifft die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die unbefugte Tätigkeit den abfallrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatort liegt dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden müssen. Dies ist bei einem abfallrechtlichen Geschäftsführer, welchem zur Last gelegt wird, daß der von ihm repräsentierte Inhaber einer abfallrechtlichen Erlaub... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;VStG §9;
Rechtssatz: Wenn der abfallrechtliche Geschäftsführer durch entsprechende Organisation im Unternehmen, Schulung der Dienstnehmer und Dienstanweisung alle nur denkbaren zweckmäßigen Vorkehrungen für die Einhaltung der mit der Erlaubnis nach § 15 Abs 1 AWG 1990 verbundenen Rechtsvorschriften getroffen hat,... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort R.-str. 45 in W. eine Leuchtstoffröhrenrecyclinganlage, für welche der Bundesminister für Umwelt mit Bescheid vom 3. April 1995 die Genehmigung zur Durchführung des Versuchsbetriebes für die Dauer von acht Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides mit einer Verwertungsmenge von 400.000 Stück Leuchtstoffröhren erteilt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: § 15 AWG 1990 enthält keine § 91 Abs 2 GewO 1994 vergleichbare Regelung. Nach der letztgenannten Gesetzesstelle hat die Behörde dem Gewerbetreibenden, der eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechtes ist, eine Frist bekanntzug... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Die Formulierung in einem an die Behörde adressierten Schreiben "... sollte in dieser Funktion ab 1.12.1995 tätig sein" läßt - abgesehen von dem im § 15 Abs 5 AWG 1990 und § 15 Abs 6 AWG 1990 geforderten Nachweis der weiteren Voraussetzungen - den Schluß auf einen Bestellungsakt iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 und §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/30 94/05/0065 1 Stammrechtssatz Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AW... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei die Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle sowie zur Bestellung von G.St. als abfallrechtliche Geschäftsführerin entzogen. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die abfallrechtliche Geschäftsführerin G.S... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/28 92/05/0249 1 Stammrechtssatz Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erla... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 7. Juni 1993 beantragte die P Gesellschaft m.b.H. beim Landeshauptmann von Oberösterreich "gemäß Abfallwirtschaftsgesetz die Erteilung zur Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen und Altöl". Dies wurde damit begründet, daß die genannte Gesellschaft gegründet worden sei. Mit Ergänzung vom 24. Juni 1993 wurden die Schlüsselnummern der zu sammelnden Abfälle bekanntgegeben und es wurde darauf hingewiesen, daß laut Handelsregisterauszug J zum Geschäftsführer bestel... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: § 15 Abs 1, § 15 Abs 3 und § 15 Abs 5 AWG 1990 enthalten keine Anhaltspunkte dafür, daß die Verläßlichkeit des HANDELSRECHTLICHEN Geschäftsführers zu prüfen ist (Hinweis E 30.8.1994, 94/05/0065). Daher erübrigt sich die Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers nicht. Sollte der Erlaubniswerber mit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Juni 1986 erteilte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Beschwerdeführerin (früherer Firmenwortlaut: X Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG) die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und Sonderabfallbeseitigers am Standort W, G-Gasse 51. Gemäß § 11 Abs. 4 des damals geltenden Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, wurde Dipl.Ing. Dr. N als Geschäftsführer der Erlaubniswerberin die Erla... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellte Gesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 10. Februar 1994 wurde das Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung des Ing. Gerhard W. als Geschäftsführer im Sinne des § 15 Abs. 5 des Abfallwirtschaftsgesetzes hinsichtlich der der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 30. Dezember 1992 erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 38 AVG im wesentlichen mit der Begrü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 25. Jänner 1994 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Dezember 1992 erteilte Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 15 Abs. 8 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, im wesentlichen mit der Begründung: entzogen, daß das Verhalten der handelsrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 6 AWG 1990 ist abzuleiten, daß die Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 AWG 1990 dann einzustellen ist, wenn die BESTELLUNG UND NAMHAFTMACHUNG des neuen Geschäftsführers nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellten Geschäftsführers erfolgt, sodaß es auf die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Erlassung eines Bescheides, mit dem die belangte Behörde ein Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung eines Geschäftsführers iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 hinsichtlich der einem Erlaubniswerber erteilten Erlaubnis zum Samm... mehr lesen...