Norm: ZPO §146ZPO §153ZPO §237ASGG §72
Rechtssatz: Die (irrtümliche) Zurücknahme einer Klage im Sozialrechtsverfahren bildet keinen Wiedereinsetzungsgrund. Eine dennoch erfolgte Bewilligung wäre unbeachtlich. Entscheidungstexte 6 Rs 53/18p Entscheidungstext OLG Graz 27.11.2018 6 Rs 53/18p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs1 Z2 litbASGG §72
Rechtssatz: Kostenersatz nach Billigkeit ist auch im Fall der Klagsrücknahme möglich. Entscheidungstexte 6 Rs 9/18t Entscheidungstext OLG Graz 08.02.2018 6 Rs 9/18t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2018:RG0000149 Im RIS seit 13.02.2018 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei J*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, Friedrich Hillegeist Straße 1, wegen Invaliditätspension, übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10.Oktober 1964 geborene Kläger hat in Österreich in der Zeit von Mai 1990 bis Dezember 1998 insgesamt 17 Beitragsmonate der Pflichtversicherung sowie 31 Monate einer Ersatzzeit erworben. In der Republik Kroatien wie auch in Bosnien-Herzegowina hat er keinerlei Versicherungszeiten erworben. Mit Bescheid vom 15.Dezember 2009 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers vom 25.April 2008 auf Gewährung einer Invaliditätspension ab. Die für die Erfüllung der War... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Schwarzenbacher, Dr. Nowotny und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. DI Wolfgang P*****, und 2. Renate P*****, vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Wagner und andere Rechtsanwälte in Linz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei T***** registrierte Genossenschaft mbH, *****, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (S... mehr lesen...
Begründung: In der Tagsatzung vom 10.7.2009 zog der Kläger seine auf Gewährung der Invaliditätspension ab 1.10.2005 gerichtete Klage nach Vorliegen mehrerer, insbesonders internmedizinischer Sachverständigengutachten zurück, begehrte jedoch Kostenersatz nach Billigkeit gemäß § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG. Er begründete dies mit dem Vorliegen tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten, bescheidener Einkommensverhältnisse sowie dem Erfordernis einer anwaltlichen Vertretung unter Hinwei... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage der Akten zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Klägerin an den Obersten Gerichtshof zog diese ihren Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurück. Gleichzeitig nahm sie den außerordentlichen Revisionsrekurs zurück. Beide Parteien teilten mit, auf eine Kostenentscheidung zu verzichten und zeigten an, dass im Verfahren „ewiges Ruhen" eintrete. Rechtliche Beurteilung Die Erklärung, den Sicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz M*****, geboren am *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Ofner Wagner Ofner Mahrer GbR in Wien, gegen die beklagte Partei Stefanie M*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Wal... mehr lesen...
Norm: ASGG §67ASGG §72ZPO §237 A
Rechtssatz: Die Klagsrücknahme durch den Versicherten in Sozialrechtsverfahren bedarf in keinem Fall der Zustimmung des Versicherungsträgers (§ 72 Z 2 lit a ASGG). Durch die Zurücknahme der Klage tritt der durch die Klage außer Kraft getretene Bescheid nicht wieder in Kraft und gilt der Antrag des Versicherten soweit als zurückgezogen, als der darüber ergangene Bescheid durch die Klage außer Kraft getreten ist. ... mehr lesen...